Klausuren WBQ 13. März - Berichte, Meinungen, Fragen

  • Richtig - kein gutgläubiger Erwerb bei gestohlenen Gegenständen.


    Meine Erfahrung zur Prüfung:
    VWL / BWL, Recht, UF - fand ich machbar (auch wenn ich mein Ergebnis noch nicht kenne :) )
    Rechnungswesen - habe ich voll verkXXX . Weiß nicht ob ich einen Blackout hatte, oder die Aufgaben wirklich schwerer waren als in sämtlichen Übungsaufgaben...

  • 1. Mehrwertsteuer: Meist Negative Auswirkung da die Differenz von UST und VORST die Umsatzsteuerzahllast ergibt die als Aufwand verbucht und das Ergebnis beeinflusst.
    2. Lohnsteuer: Keine Auswirkung da das Unternehmen zwar Steuerzahler jedoch nicht Steuerträger ist. Steuerträger ist AN. Für das Unternehmen ist es also eine indirekte Steuer
    3. Gewerbesteuer (habe ich wahrscheinlich falsch): Keine direkte Auswirkung, da die Gewerbesteuer auf das bereits festgestellte Ergebnis angewendet wird.
    4. Grundsteuer: Auswirkung, da als Aufwand verbucht und daher eine direkte Auswirkung nach sich zieht

    Umsatzsteuer ist durchlaufender Posten und kein Aufwand, wird auch als solcher nicht verbucht.
    Lohnsteuer hat keine Auswirkung für UN, ist aber auch keine indirekte Steuer, da UN nicht Steuerschuldner ist. UN übernehmt lediglich Inkassofunktion. Steuerschuldner ist AN.
    Gewerbesteuer ist ergebniswirksam (da widerspricht sich Deine eigene Argumentation)
    Grundsteuer ist ergebniswirksam.

  • Eigentlich muss wohl mindestens eine Fachaufsicht vor Ort sein. Teilweise wurden Fragen von vornherein abgeblockt, da man sich damit nicht auskenne.

    Nein - muss nicht. Die Fragen liegen ja schriftlich vor - die Aufsicht hat die Aufsicht und darf keine Fragen beantworten.


    Auch sonst wurde sich teilweise geweigert, Verständnisfragen zu beantworten.

    Das hoffe ich doch.


    Es gab einen Fall, bei dem Kandidaten, die nicht bei IHK geschult wurden, vom Rest der Prüfling getrennt wurden. Eine Aufsichtsperson hat sich abfällig geäußert, dass sie als externe ja eh nicht bestehen würden. Die bei der IHK geschulten hatten bei dieser Person Unterricht. Diese Person hat den IHKlern Fragen beantwortet, den externen nicht.

    Hast Du das selbst erlebt, oder sind das Gerüchte und fake news? Wenn das stimmen würde, wäre dies ein eklatanter Verstoß gegen geltendes Prüfungsrecht und sollte daher auch der DIHK zur Kenntnis gebracht werden.


    Lohnberechnung gehört wohl eigentlich nicht zum Rahmenplan der Weiterbildung.

    Wie wäre es mit Rahmenplan 4.2.5. Personalplanung (Als Hinweis zur Vermittlung wird explizit die Kostenplanung erwähnt)? Und Kapitel 4.2.8 Entgeltformen? In der Verordnung (und nur die ist für den zu prüfenden Stoff verbindlich steht "...Inhalte der Betriebsorganisation, der Personalführung und -entwicklung sowie der Planungs- und Analysemethoden im betrieblichen Umfeld zu kennen, deren Auswirkungen auf die Unternehmensführung erläutern und in Teilumfängen anwenden zu können."

  • nnten Sie uns freundlicherweise bei Aufgabe 1 Recht & Steuern auf die Sprünge helfen? Unser Kurs ist etwas verwirrt weil es satte 22 Punkte für die Aufgabe gab und wir dafür gefühlt nicht so wirklich viel geschrieben haben...

    V müsste liefern, wenn KV zu Stande gekommen wäre (Anspruchsgrundlage § 433 I)
    Voraussetzung: Wirksame Vertretung (+), 2 übereinstimmende Willenserklärung (?)
    Antrag erloschen (§146BGB)? Annahmefrist unter Anwesenden nach §147 I S.1 BGB sofort. Nicht erfolgt, daher Antrag erloschen.
    Bestellung ist nach §150 I neuer Antrag, der wurde abgelehnt.
    Daher: Kein KV, keine Lieferpflicht des V

  • @Martin.Lesny vielen Dank für die schnelle Antwort, eine Frage hätte ich allerdings noch dazu - es war, wenn ich mich recht erinnere doch rein danach gefragt, ob der Verkäufer liefern müsste zu dem Preis von 149€/Stk.? Ob er den neuen Antrag angenommen hat oder nicht stand dort doch nicht, oder? Und musste man 433 wirklich aufführen? Es ist ja kein KV zustande gekommen, daher habe ich auch keine vertragstypischen Pflichten aufgeführt.

  • Umsatzsteuer ist durchlaufender Posten und kein Aufwand, wird auch als solcher nicht verbucht.Lohnsteuer hat keine Auswirkung für UN, ist aber auch keine indirekte Steuer, da UN nicht Steuerschuldner ist. UN übernehmt lediglich Inkassofunktion. Steuerschuldner ist AN.
    Gewerbesteuer ist ergebniswirksam (da widerspricht sich Deine eigene Argumentation)
    Grundsteuer ist ergebniswirksam.

    Nochmal bezüglich Mehrwertsteuer. Das mit dem Aufwand stimmt, was du sagst. Da lag ich falsch aber trotzdem ergibt sich doch immer eine Zahllast (insofern Umsatz höher als Kosten).
    Wenn Unternehmer 1 für 119 € brutto einkauft hat er einen Vorsteuerabzug von 19 €. Wenn er wiederum für 214,20 € brutto verkauft hat er eine Umsatzsteuer von 34,20.
    Die Differenz zwischen 34,20 und 19 € ergibt dann die Zahllast in Höhe von 15,20.


    Oder denke ich da völlig verkehrt. Das Fach Steuern hat mich ohnehin schon immer verwirrt. Nach den Vorlesungen des Dozenten hatte ich immer mehr Fragen als Antworten ?(:lol: