Richtig - kein gutgläubiger Erwerb bei gestohlenen Gegenständen.
Meine Erfahrung zur Prüfung:
VWL / BWL, Recht, UF - fand ich machbar (auch wenn ich mein Ergebnis noch nicht kenne )
Rechnungswesen - habe ich voll verkXXX . Weiß nicht ob ich einen Blackout hatte, oder die Aufgaben wirklich schwerer waren als in sämtlichen Übungsaufgaben...