Laut IHK besteht die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung oder einer zweiten schriftlichen Prüfung. Die Ergänzungsprüfung zählt hierbei anscheinend nur ein Drittel. Im Endeffekt kann ich doch mit einer mündlichen Ergänzungsprüfung dann nicht mehr auf eine akzeptable Note kommen.
Bei der IHK sagte man mir, dass bei einer schriftlichen Zweitprüfung nur das letzte Ergebnis zählt. Wenn ich nun beispielsweise in einer nicht bestandenen Prüfung 40 Punkte hatte und dann in der Wiederholungsprüfung 80, zählen die 80 Punkte. Im Endzeugnis wird dann auch nicht vermerkt, dass eine Prüfung wiederholt werden musste.
Außer der möglichen Zeitersparnis (Prüfung HQ verschiebt sich um ein halbes Jahr) bringt mir die mündlichen Prüfung doch dann nur Nachteile? Oder irre ich mich?
Grüße