"Auszahlungsüberschuss" bedeutet: Die Auszahlungen übertreffen die Einzahlungen. Damit ist noch nicht die Frage beantwortet, ob man in der Amortisationsrechnung zwingend Einzahlungen braucht, oder ob man auch ohne Einzahlungen auskommen kann.
Letztere Frage wird auch noch nicht beantwortet, wenn man die Möglichkeit der Differenzinvestitionsrechnung anführt. Denn dann weiß man immer noch nicht: Brauche ich auch Einzahlungen, oder reicht es, wenn man Auszahlungen hat?
Ich sage allerdings: Es geht tatsächlich auch ohne Einzahlungen.
Laut Wöhe muss das Investitionsobjekt kein bilanzierbares Vermögen sein:
"Von einer Investition spricht man, wenn die heutige Hinage von Geld in der Absicht erfolgt, mit dem Mitteleinsatz einen höheren Geldrückfluss (= Einzahlung) in Zukunft zu erreichen."
Das könnte also auch eine Maßnahme zur Mitarbeiterqualifizierung sein, die in der Fibu einen Aufwand darstellen würde.
Laut Olfert befasst sich die Amortisationsrechnung nicht zwingend mit Einzahlungen:
"Ist eine Rationalisierungsinvestition geplant, werden die jährlichen Rückflüsse als jährlich entstehende Kostenersparnis und jährlich zusätzlich entstehende Abschreibungen angesehen"
Wenn die Investition nicht in einen Vermögensgegenstand erfolgt, entfällt halt die Abschreibung.
Amortisationsrechnung ganz ohne Einzahlungen gibt es denn auch in Übungsaufgaben wie dieser:
http://www.ibl.fh-muenster.de/…Amortisationsrechnung.pdf