Hallo zusammen,
kurz zum Sachverhalt, ich weiß nicht ob ich die Prüfungsfrage im Original hochladen darf (von wegen Copyright)?
A GmbH (Käufer) und B AG (Verkäufer) vereinbaren mündlich unter Zeugen ein Grundstücksgeschäft zu 150 TEUR.
Um Steuern zu sparen schließen Sie dann aber beim Notar zum Schein einen Vertrag von 120 TEUR.
Die A GmbH will später von der zusätzlichen Forderung von 30 TEUR natürlich nichts mehr wissen.
Die Fragen sind:
a) Ob die A GmbH eine vertragliche Verpflichtung aus dem not. KV hatte?
b) Ob die B AG aufgrund des mündl. KV eine Forderung über die restlichen 30 TEUR hat.
zu a) In der Musterlösung interpretiert die IHK den notariellen KV als nichtig, weil er ein Scheingeschäft ist
und sagt es wäre kein Zahlungsanspruch gegeben.
zu b) Sagt die Musterlösung das es dem mündlichen KV zwar an Form mangelt, er aber durch Auflassung und Eigentumsübertragung gültig geworden ist.
Und die B AG die 30 TEUR fordern kann.
Ich habe den Fall in meiner Lösung so interpretiert:
https://i.ibb.co/GPbFDYX/Sim-2023-02-12-WBQ-FJ-2016-Recht-Steuern-006.jpg
Also genau umgekehrt.
Gibt es hier Auslegungsspierlaum oder habe ich da was falsch verstanden?
VG Mike