Frage an die PRÜFER IHK - "Bitte lassen Sie mich nicht nochmal durchfallen :-( "

  • Hallo zusammen,


    eine Geschichte die mir nicht aus dem Kopf geht:

    Ich habe mich letztes Jahr im November auf einer Party mit jemanden ausgetauscht der im Oktober den Zweitversuch bei Recht und Steuern und ich glaube Unternehmensführung geschrieben hat (Wirtschaftsfachwirt IHK). Er erzählte mir, dass die zweite Prüfung ebenfalls nicht gut bei ihm lief. Er erzählte mir, dass er zwar zu jeder Aufgabe was geschrieben und ausgefüllt hat, allerdings war er sehr unsicher und zunehmend seelisch am Limit, weil er mit dem erneuten Scheitern rechnete. Seinem Zustand geschuldet schrieb er am Ende der Prüfung:


    "Bitte lassen Sie mich nicht nochmal durchfallen :( "


    Quasi einen verzweifelten Apell an die Korrektoren / Prüfer. Klar sinnlos, wie er selbst im Nachgang sagte. Nun hatte er große Sorge das er quasi pauschal für diese "Notiz" durchgefallen sein oder ausgeschlossen werden könnte, ohne Bewertung der Prüfungsleistung - dass man diese Notiz als „Versuch der Beeinflussung eines Korrektors /Prüfers“ auslegen könnte.


    Ich meinte zu ihm das ich mir das überhaupt nicht vorstellen kann, da die Korrektoren erstens wissen das die Prüflinge unter Stress und in einer Ausnahmesituation sind, und zweitens dass wen die Leistung gemäß der Aufgabenstellung gereicht hat, er auch bestanden hat, unabhängig davon.


    Leider habe ich keinen Kontakt zu ihm und weiß nicht was da nun raus gekommen ist.


    An die Prüfer: Seitdem ich das gehört habe, hab ich mir die Frage gestellt ob sowas ab und an vorkommt? Wird sowas, wie ich vermute professionell ignoriert, und ganz normal bewertet, oder war hier seine Angst berechtigt? Was sagt die Prüfungsordnung?



    Ich hoffe dass die Leistung bei ihm vielleicht doch gereicht (viele unterschätzen sich ja) und seine Angst völlig unberechtigt war, und die Prüfer es eher "niedlich" fanden :D


    Aber interessant ist das schon, was hierzu das Regelwerk sagt?

  • Hallo Frederick,


    das kommt selten vor. Ich erlebe es öfter an der Hochschule, da meine Studenten wissen, dass ich alleine die Klausur korrigiere.

    Negativ wird eine solche Bemerkung nie auslegt, warum auch. Sie wird schlicht ignoriert. Die Prüfungsordnung sagt dazu übrigens nichts.


    LG

    -Tim

  • Hallo Frederik229,


    ich finde es zuerst klasse, dass du dir da dazu Gedanken machst. Hier gibt es eine rationale und auch eine eher weniger rationale Antwort.


    Die rationale Antwort: TK hat schon darauf aufmerksam gemacht. Die Prüfungsordnung gibt vor, wann eine Prüfung bestanden oder nicht bestanden ist. Auch Fehl- und Täuschungsversuche werden dort niedergeschrieben. Und dort steht meines Wissens nichts darüber, dass man sowas nicht schreiben darf.


    Die weniger rationale Antwort: Da die Notiz meist am Ende deiner Prüfung steht, führt diese nicht zu einer Schlechterbewertung. Da würde sich der Prüfer ja nur selbst darüber ärgern, alle Aufgaben mit sorgfältigster Kontrolle korrigiert zu haben, wenn er es am Ende sowieso mit 0 Punkten bewerten müsste. Dass da am Ende eine 0er-Runde rauskommt, ist gänzlich unwahrscheinlich bis unmöglich.

    Diese Notiz wird auf der Prüfung nicht näher kommentiert und von manchen auch gänzlich ignoriert.


    Grüße

    anonymo

  • Hallo Frederik,


    in meinem Ausschuss läuft so etwas unter der Rubrik "Briefe an die Prüfer". Tatsächlich hinterlassen die Prüfys in der Klausur öfter mal Botschaften an ihren Ausschuss, z.B. "Oh, Blackout" oder "Sorry für die Handschrift"...

    Wir bewerten die tatsächliche Prüfungsleistung, wie weiter oben schon beschrieben, daher haben solche Anmerkungen keinerlei Auswirkung auf das Ergebnis.

    Viele Grüße
    Tiba