Hallo zusammen,
eine Geschichte die mir nicht aus dem Kopf geht:
Ich habe mich letztes Jahr im November auf einer Party mit jemanden ausgetauscht der im Oktober den Zweitversuch bei Recht und Steuern und ich glaube Unternehmensführung geschrieben hat (Wirtschaftsfachwirt IHK). Er erzählte mir, dass die zweite Prüfung ebenfalls nicht gut bei ihm lief. Er erzählte mir, dass er zwar zu jeder Aufgabe was geschrieben und ausgefüllt hat, allerdings war er sehr unsicher und zunehmend seelisch am Limit, weil er mit dem erneuten Scheitern rechnete. Seinem Zustand geschuldet schrieb er am Ende der Prüfung:
"Bitte lassen Sie mich nicht nochmal durchfallen "
Quasi einen verzweifelten Apell an die Korrektoren / Prüfer. Klar sinnlos, wie er selbst im Nachgang sagte. Nun hatte er große Sorge das er quasi pauschal für diese "Notiz" durchgefallen sein oder ausgeschlossen werden könnte, ohne Bewertung der Prüfungsleistung - dass man diese Notiz als „Versuch der Beeinflussung eines Korrektors /Prüfers“ auslegen könnte.
Ich meinte zu ihm das ich mir das überhaupt nicht vorstellen kann, da die Korrektoren erstens wissen das die Prüflinge unter Stress und in einer Ausnahmesituation sind, und zweitens dass wen die Leistung gemäß der Aufgabenstellung gereicht hat, er auch bestanden hat, unabhängig davon.
Leider habe ich keinen Kontakt zu ihm und weiß nicht was da nun raus gekommen ist.
An die Prüfer: Seitdem ich das gehört habe, hab ich mir die Frage gestellt ob sowas ab und an vorkommt? Wird sowas, wie ich vermute professionell ignoriert, und ganz normal bewertet, oder war hier seine Angst berechtigt? Was sagt die Prüfungsordnung?
Ich hoffe dass die Leistung bei ihm vielleicht doch gereicht (viele unterschätzen sich ja) und seine Angst völlig unberechtigt war, und die Prüfer es eher "niedlich" fanden
Aber interessant ist das schon, was hierzu das Regelwerk sagt?