Fachwirt Vergleich Master??

  • Hallo,
    ist der Fachwirt mit z.B. einem Master, Bachelor oder ähnlichem zu vergleichen?
    Offizielle Stellungnahmen finde ich leider nirgendwo!

    Man muss den Menschen vor allem nach seinen Lastern beurteilen. Tugenden können vorgetäuscht sein, Laster sind echt. (K.Kinski)

  • Hallo Tepenbengel,


    wenn Du in diesem Forum nach Bachelor oder Master suchst, kannst Du eine ausführliche Diskussion dazu nachlesen. Zusammengefasst kann ma sagen, dass der Fachwirt im Deutschen Qualifikationsrahmen und dem European Qualification Framework die gleiche Qualifikationsstufe wie der Bachelor hat, aber überhaupt nicht damit vergleichbar ist.


    Mit den besten Grüßen


    Martin

  • Zitat von "Martin.Lesny"

    Zusammengefasst kann ma sagen, dass der Fachwirt im Deutschen Qualifikationsrahmen und dem European Qualification Framework die gleiche Qualifikationsstufe wie der Bachelor hat, aber überhaupt nicht damit vergleichbar ist.


    Kann ich mir das an besonderer Stelle bescheinigen lassen oder muss ich darauf vertrauen, dass Personaler das wissen.
    Wäre doch schön ein Dokument in den Händen zu halten, auf dem dann "Bachelor" statt "Fachwirt" und "Master" statt "Betriebswirt" steht.
    Und wenn ja, wo bekommt man das her?

  • Liebe Anna,


    da ein Fachwirt kein Bachelor ist (und ein Geprüfter Betriebswirt kein Master) darfst Du diesen Titel nicht benutzen und kannst ihn Dir natürlich auch nicht bescheinigen lassen. Du befindest Dich nur in der selben Qualifikationsstufe wie ein Fachwirt. Diese Qualifikationsstufe kannst Du Dir ins Zeugnis schreiben lassen, nachdem der DQR vom Bundestag/Bundesrat verabschiedet wurde.
    Vereinfacht gesagt: Ein BMW mit der gleichen PS-Stärke wie ein Mercedes bleibt ein BMW und ist kein Mercedes.


    Es grüßt


    Martin

  • Liebe Anna,


    erstmal muss der DQR offiziell Beschlossen werden. Und dann soll die Qualifikationsstufe auf zukünftigen Zeugnisse vermerkt werden.
    Ob das automatisch passiert oder nur auf Wunsch wird sich zeigen oder von der örtlichen IHK entschieden (denn es gibt ja immer noch die Kammerhoheit).
    Auf einer Ergänzung bereits erteilter Zeugnisse gibt es keinen Anspruch.


    Es grüßt


    Martin