Hallo Zusammen,
zurück zum eigentlichen Thema...
Sind die hier dargelegten Ausführungen (Spekulationen) zum "frei Haus"-Fall nun korrekt begründet?
Welche Rechtsfolgen der einseitig-, zweiseitig- oder mehrseitigen Rechtsgeschäfte waren hier korrekter Weise anzugeben?
Wann kam der Kaufvertrag zu stande?
Möchte sich kein Fachmann dazu äußern?