Prüfung WBQ 18.10. - Themen, Berichte...

  • Hallo Zusammen,


    zurück zum eigentlichen Thema...


    Sind die hier dargelegten Ausführungen (Spekulationen) zum "frei Haus"-Fall nun korrekt begründet?
    Welche Rechtsfolgen der einseitig-, zweiseitig- oder mehrseitigen Rechtsgeschäfte waren hier korrekter Weise anzugeben?
    Wann kam der Kaufvertrag zu stande?
    Möchte sich kein Fachmann dazu äußern? :?

  • Zitat von "Lobster80"

    Hallo Zusammen,


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    Sind die hier dargelegten Ausführungen (Spekulationen) zum "frei Haus"-Fall nun korrekt begründet?
    Welche Rechtsfolgen der einseitig-, zweiseitig- oder mehrseitigen Rechtsgeschäfte waren hier korrekter Weise anzugeben?
    Wann kam der Kaufvertrag zu stande?
    Möchte sich kein Fachmann dazu äußern? :?


    naja - "Fachmann"... Bin kein Jurist; aber "Rechtsfolge" ist nix anderes als das Wort sagt: was folgt rein rechtlich gesehen daraus, wenn ein zweiseitiges Rechtsgeschäft vorliegt? Beispiel: es ist ein Kaufvertrag; dann folgt daraus (=Rechtsfolge), dass der Käufer zur Zahlung verpflichtet ist etc.pp. -

  • Zitat von "Lobster80"

    Hallo Zusammen,


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    Sind die hier dargelegten Ausführungen (Spekulationen) zum "frei Haus"-Fall nun korrekt begründet?
    Welche Rechtsfolgen der einseitig-, zweiseitig- oder mehrseitigen Rechtsgeschäfte waren hier korrekter Weise anzugeben?
    Wann kam der Kaufvertrag zu stande?
    Möchte sich kein Fachmann dazu äußern? :?


    Der Kaufvertrag kommt zu Stande mit 2 übereinstimmenden Willenserklärungen, Angebot & Annahme. Dies geschah im Fall glaub ich am 16.3.2012, nachdem ein erneutes Angebot des Verkäufers vom Käufer angenommen wurde.

  • ok dann nochmal: Wegen dem Gefahrenübergang ist der Verkäufer NICHT dazu verpflichtet. Die Geschichte mit Frei Haus bezieht sich nicht auf eine gesetzliche Grundlage. Und da im Text nichts von Einzelvereinbarung bzgl. des Ausschlusses des Gefahrenübergangs steht, ist das irrelevant.

  • Hatten gestern unseren ersten Tag im 2. Jahr. Habt ihr auch die neue Formelsammlung in die Hand gedrückt bekommen mit dem Hinweis: Nix mehr Markern in der Formelsammlung und die eigene Formelsammlung daheim lassen weil man in der Prüfung eine neue bekommt
    Wir haben uns sehr gefreut *ironie*

  • Hallo,


    ich bin auch einer von den "glücklichen" Nachschreibern vom März 2012 (Augsburg).


    So, ich hab echt mega viel gelernt, alle alten Prüfungen 3 mal durchgemacht... Das Skript gelernt, die Skripte von den Dozenten, dann habe ich sachen im Internet nachgschlagen, wo Sachen im Rahmenstoffplan standen, ich aber in den Skripten nicht gefunden habe.. also ich kann mir wirklcih keine Vowürfe machen, "zuwenig gelernt zu haben".
    Ich musste Recht uns STeuern und UF nachschreiben...
    Bodenlose Frechheit.. ich sag aber nix mehr dazu... sonst flipp ich wieder komplett aus...
    UF?? Ich bin doch kein Personalfachwirt!!!! Die alten "Fragen-Themen" wie in den letzen Prüfungen.. die ich gelernt habe wie eine Verrückte...da kam 0 komma 0 dran! z.b. Ein/Mehrliniensysteme, Vorteile Nachteile, Führungsstiler, into the job, off the job, usw. usw.. NICHTS!!!!!! egal..
    Recht und Steuer auch so eine scheiß Fragestellung.. naja, wenns die iHk so nötig hat!
    so, jetzt zu meinem eigentlichen anliegen..
    Die Wiederholer von Schwaben haben in der Stadthalle Neusäß geschrieben,
    die "aktuellen" Prüflinge in Gersthofen...
    In UF kam doch eine Frage zum Betriebsrat dran...
    In UF sind ja eigentlich keine Hilfsmittel zugelassen...
    so..
    die in Gersthofen durften zur Lösung dieser Frage das Arbeitsrecht zur Hand nehmen (da steht ja was drin über den Betriebsrat)
    und die Prüflinge aus Neusäß nicht.. (bzw. der Rest aller Prüflinge)
    IST DAS UNFAIR oder NICHT?????
    Wie seht ihr das??
    Falls ihr euch auch ungerecht behandelt fühlt, dann bitte beschwert euch bei der IHK!!!!! Umso mehr wir sind umso besser!
    Ich finde die müssen diese Frage streichen!!!!
    LG

  • Hallo Spiky,


    falls das tatsächlich so passiert sein sollte, dann dürften "Beschwerden" wenig bringen. Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht wäre die angemessene Vorgehensweise, wobei ich hier den Nutzen eher darin sähe, dass völlig unfähige Kammern einen Schuss vor den Bug bekämen. Als Prüfling kann man wenig gewinnen, denn Punktegutschriften werden in Verwaltungsgerichtsverfahren in aller Regel nicht erstritten.


    Viele Grüße!
    -Tim

  • Bei der IHK in Frankfurt durften wir auch keine Arbeitsgesetze in Unternehmensführung benutzen. In Unternehmensführung durften wir gar keine Hilfsmittel haben! Das ist in der Tat ein bisschen unfair, aber ich glaube nicht, dass man irgend einen Erfolg hat mit einer Beschwerde!