Anerkennung

  • Hallo, wer kann helfen?


    Ich habe bereits 2009 meinen FW im Sozial- und Gesundheitsswesen abgeschlossen und habe jetzt ein Stellenangebot als Heimleiterin erhalten. Die Einrichtung benötigt jedoch für die Heimaufsicht den Nachweis, dass der Abschluss FW gleichzusetzen ist mit dem Heimleiter. Wo erhalte ich die entsprechende Anerkennung?

  • Hallo,
    auf der Seite http://www.deutscherqualifikationsrahmen.de oder auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung kannst Du die Betsätigung finden, dass der IHK-Fachwirt gleichwertig zum Bachelor ist. Wenn der Heimleiter eine staatlich anerkannte Weiterbildung ist, müsste er gleichfalls im DQR eingestuft sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies auf einer höheren Stufe ist, aber das kannst Du ja jetzt selbst recherchieren.


    Es grüßt
    Martin

  • Verordnung über personelle Anforderungen für
    Heime (Heimpersonalverordnung - HeimPersV)


    § 2 Eignung des Heimleiters
    (1) Wer ein Heim leitet, muß hierzu persönlich und fachlich geeignet sein. Er muß nach seiner Persönlichkeit,
    seiner Ausbildung und seinem beruflichen Werdegang die Gewähr dafür bieten, daß das jeweilige Heim
    entsprechend den Interessen und Bedürfnissen seiner Bewohner sachgerecht und wirtschaftlich geleitet wird.
    (2) Als Heimleiter ist fachlich geeignet, wer


    1. eine Ausbildung zu einer Fachkraft im Gesundheits- oder Sozialwesen oder in einem kaufmännischen Beruf
    oder in der öffentlichen Verwaltung mit staatlich anerkanntem Abschluß nachweisen kann und
    2. durch eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit in einem Heim oder in einer vergleichbaren
    Einrichtung die weiteren für die Leitung des Heims erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat.
    Die Wahrnehmung geeigneter Weiterbildungsangebote ist zu berücksichtigen.

  • Achtung : uns wurde jetzt erst von der ihk mitgeteilt das der fachwirt sozial und gesundheitswesen nicht mehr ausreicht um eine heimleitung zu übernehmen. das wurde geändert. wo und warum und wann konnte uns keiner genau sagen , aber den aufbaukurs der 2200.- kostet wurde uns schon angeboten. das ist zum kotzen. während des studiums wurden einfach mal die kriterien geändert.


    ein hinweis gibt das avpflewoqg .....es muss abgeklärt werden ob im neubeginnenden studiengang diese änderung mit drin ist.

  • Guten Morgen,


    ich bin gerade in München am checken, wie sich das Heimleiterqualifikation verhält.
    Offensichtlich wird das überall anders gehandt habt.
    Leider habe ich noch keine Rückmeldung von der hiesigen Heimaufsicht.
    Ich habe diese um die Rechtsgrundlage gebeten, da hier plötzlich der Fachwirt nicht mehr als Heimleiterqualifikation ausreichend erscheint.


    Sobald ich was weiß, gebe ich Bescheid.


    DozentIHK

  • Hi.


    Die Heimpersonalverordnungen sind Ländersache, es gibt also keine bundeseinheitliche Regelung. Es entscheidet also das zuständige Landesamt/Ministerium. (Bin gerade von zuhause aus nicht sicher welches, ist ja auch Ländersache). Dort musst du prüfen lassen, ob deine Quali genügt.


    greets

  • Hallo zusammen,
    die Nachricht, dass das Landesrecht ist stimmt.
    In Bayern braucht man eine staatl. anerkannte Beratungsstelle, die alle Qualifizierungsmaßnahmen, die man ein Leben lang erworben hat, überprüft.
    Hier der Verweis zu einer Beratugnsstelle: kolping-akademie-muenchen.de/coaching -> Beratung-zur-Qualifizierung-nach-dem-PflegeWoqG.


    Grüße
    Fachreferent