Klausuren Fallaufgabe 18./19.4.2013

  • Ja, war schon irgendwie ganz schön böse dacht ich als ich die ersten 10 min davor gesessen habe.


    was ist denn nun richtig beim kostenvergleich in der zweiten aufgabe?
    ich glaub ich hatte auch was um 3.300.000 und 3.675.500€ .


    und dann habe ich die weiteren lösung auf angebot 1 berechnet....


    naja ich hoffe in größter not auf folgefehler und hoffe, dass mind 50 punkte rausspringen....
    hoffentlich geht diesmal die kontrolle schneller als beim letzten mal.... :|

  • Alles in allem muss mann sagen das die Prüfungsaufgaben dieses mal meiner Meinung nach nicht besonders schwer bzw. sehr allgemein abgefragt waren. Allerdings war die 2 Situationsaufgabe etwas mit KLR überfrachtet. Sonst ca. 10 Punkte diesem mal etwa 30 P. find ich dann doch etwas übertrieben zumal mann da Dynamische Invest. oder Liqiditätskennzahlen oder Kennzahlen allgemein abfragen hätte können. Die Prüfung dann mit dingen aus dem ersten Prüfungsabschnitt zu überlasten halte ich auch angesichts des Querschnitts der Leistungsbeurteilung für unangemessen. Der WFW sollte in allen Bereichen seine Handlungsspez. Kompentenz unter beweis stellen können.


    So und nun warten wir mal getrost auf unser Ergebnis :mrgreen:

  • Zitat von "diamond.38"

    Tarida08
    Nach der Info, die wir bekommen haben, muss man in jeder Situationsaufgabe mindestens 50 Punkte haben, um in die 3. Teilprüfung situationsbezogenes Fachgespräch zu kommen. Wenn eine Situationsaufgabe unter 50 Punkte liegt, muss man nur diese wiederholen.


    Ich habe auch immer gedacht, dass es zusammengezählt wird, aber demnach ist es nicht so.


    Ich hoffe, dass ich irgendwas richtig gemacht habe heute ... Ja, jetzt haben wir es erst einmal rum.


    NEIN - Wer erzählt denn solchen Unsinn :evil:

    Für beide Klausuren gibt es je 100 Punkte; die erreichten Punktzahlen werden addiert und durch 2 geteilt - das ist dann die Note für die schriftliche Prüfung. Ein teilweises Wiederholen (oder Ergänzungsprüfung etc.) gibt es nicht und kann es auch nicht geben, weil die 5 Handlungsbereiche ja über die beiden Klausuren verteilt sind. Bestanden hat also, wer IM DURCHSCHNITT der beiden Klausuren mindestens 50 Punkte hat. Das ist auch die Voraussetzung, um zum letzten Teil, Präsentation und Fachgespräch, eingeladen zu werden - und das zählt für die Endnote genau so viel wie das schriftliche!


  • Hat jemand die Punkte zu den Aufgaben ?

  • Zitat von "Reinhard"

    NEIN - Wer erzählt denn solchen Unsinn :evil:

    Für beide Klausuren gibt es je 100 Punkte; die erreichten Punktzahlen werden addiert und durch 2 geteilt - das ist dann die Note für die schriftliche Prüfung. Ein teilweises Wiederholen (oder Ergänzungsprüfung etc.) gibt es nicht und kann es auch nicht geben, weil die 5 Handlungsbereiche ja über die beiden Klausuren verteilt sind. Bestanden hat also, wer IM DURCHSCHNITT der beiden Klausuren mindestens 50 Punkte hat. Das ist auch die Voraussetzung, um zum letzten Teil, Präsentation und Fachgespräch, eingeladen zu werden - und das zählt für die Endnote genau so viel wie das schriftliche!


    Unsere IHK (HK Bremen) sagt dazu, dass in der schlechteren Prüfung jedoch mindestens 30 Punkte erreicht werden müssen. Also Worstcase 30/70.

  • HK Hamburg sagt, es reichen 99 Punkte an einem und 1 Punkt am anderen Tag zum Bestehen. Das nennt sich dann also "bundeseinheitliche Prüfung". Hab mich schon bei den zugelassenen Hilfsmitteln immer gewundert, wie das vor Ort doch so unterschiedlich gehandhabt wird, aber das hier ist ja echt entscheidend.

  • Hi!

    Zitat

    HK Hamburg sagt, es reichen 99 Punkte an einem und 1 Punkt am anderen Tag zum Bestehen. Das nennt sich dann also "bundeseinheitliche Prüfung".


    Da hat die Kammer auch recht. Es ist bundeseinheitlich so geregelt, da kann sich eine einzelne Kammer nicht darüber hinwegsetzen.


    LG
    -Tim

  • Zitat von "Wolkenstern"


    Unsere IHK (HK Bremen) sagt dazu, dass in der schlechteren Prüfung jedoch mindestens 30 Punkte erreicht werden müssen. Also Worstcase 30/70.


    Da verwechselt jemand in der HK Bremen etwas; das mit min. 30 Punkten kommt in der PO nur vor bei den Voraussetzungen für eine mündliche Ergänzungsprüfung in einem der Fächer der WBQ. - Die zitierte Aussage der HK Bremen ist jedenfalls ganz eindeutig falsch!