Prüfungseinsicht nicht möglich

  • Ich hab meine schriftlichen Prüfungen bestanden, dennoch wollte ich gern Prüfungseinsicht für den zweiten schriftlichen Teil haben, auch um Erkenntnisse daraus zu ziehen, was nicht gepasst hat in Bezug auf die mündliche Prüfung, die ich erst im Oktober habe. Die IHK teilte mir nun mit, dass es eine Änderung gegeben hat und ich erst nach dem Fachgespräch Einsicht erhalten könnte. Ich finde das eine Frechheit, was nutzt mir das danach noch? Zumal sie eh wissen, dass das dann kaum noch einer macht. Die Statistiken mit Bestehens/Durchfallquoten werden auch nicht mehr veröffentlicht. Ich finde das alles nicht mehr transparent.

  • Hallo Ali21,


    das ist rechtlich korrekt, das hat sich auch nicht geändert und es ist keine Frechheit. :wink:


    Der Hintergrund ist einfach: Es handelt sich hier um einen kompletten Prüfungsteil. Einsicht bekommst Du in Prüfungsergebnisse, wenn der Prüfungsteil abgeschlossen ist. Wärst Du durchgefallen, dann hättest Du eine endgültige Notenmitteilung und eine Rechtsmittelbelehrung bekommen. Dann hättest Du das Recht gehabt, innerhalb der Widerspruchsfrist Einsicht nehmen zu dürfen.


    Da Du aber bestanden hast, ist der Prüfungsteil noch nicht abgeschlossen und folglich hast Du erst dann Recht auf Einsicht, wenn Du die mündliche Prüfung absolviert hast.

    Zitat

    Die Statistiken mit Bestehens/Durchfallquoten werden auch nicht mehr veröffentlicht. Ich finde das alles nicht mehr transparent.


    Transparent war das noch nie. Die Statistiken des DIHK taugen nichts, weil die Ergebnisse von den einzelnen Kammern freiwillig gemeldet werden. Einzelne Kammern veröffentlichen die Statistiken nicht aus dem gleichen Grund, warum es in der Schule keinen Notenspiegel mehr gibt: Man könnte ja recht einfach herausfinden, dass der einzige Fünfer wieder mal von Steven-Lars stammt. :roll:


    Viele Grüße!
    -Tim

  • Danke für die Erklärung! Sinnig finde ich das trotzdem nicht. Ich hätte doch aus den Fehlern des schriftlichen Teils gern Rückschlüsse gezogen, um möglichst gut durch das Mündliche zu kommen, weil sie ja dann vielleicht in den Schwächen herumstochern, und ich jetzt gar nicht weiß, was aus Prüfersicht nicht gestimmt hat, zu wenig war oder was auch immer. Wer nimmt denn nach Abschluss noch Einsicht? Die Dame von der IHK meinte allerdings zu mir, dass es da eine Änderung gegeben hätte. Manchmal wären so Gesamtaufschlüsselungen über die Ergebnisse schon aufschlussreich.

  • Hallo Ali21,


    vielleicht war die Dame von der IHK seit dem 24. August 2009 in der Elternzeit. :wink:

    Zitat

    Sinnig finde ich das trotzdem nicht.


    Es geht hier um einen Rechtsgrundsatz. Vielleicht illustriere ich das an einem anderen Beispiel, der Projektarbeit des Geprüften Technischen Betriebswirts.


    Da schreibt der Prüfling seine Arbeit und darf sie präsentieren, sofern die Arbeit mit mindestens 50 Punkten bewertet wurde. Nun bekommt der Prüfling die Mitteilung, er habe 60 Punkte erreicht.


    Du würdest ihm jetzt Einsicht gewähren. Es gäbe sicherlich ein zeitliches Problem: Einsicht, Widerspruch, Bearbeitung, Stellungnahme ... das wäre in der kurzen Zeit zwischen Bekanntgabe der Punktzahl und der Präsentation nicht zu leisten. Nun ist ein Zeitproblem keine überzeugende Basis für einen Rechtsgrundsatz.


    Wesentlicher wäre das Problem, dass ein Prüfling, der Widerspruch einlegt hat, dargelegt bekäme, was zum Abzug von 40 Punkten geführt hat. Er könnte darauf in der Präsentation reagieren und sich somit einen Vorteil denen gegenüber verschaffen, die keinen Widerspruch eingelegt hatten. Das wäre eine Ungleichbehandlung.


    Sicher könnte man in bestimmten Zusammenhängen sagen, es sei sinnvoll, von dem Grundsatz abzuweichen, Einsicht erst dann zu gewähren, wenn der Prüfungsteil abgeschlossen ist. Nur: Dann wäre es kein Grundsatz mehr.

    Zitat

    Wer nimmt denn nach Abschluss noch Einsicht?


    Zu wenige. Andererseits hatte ich gerade den Widerspruch eines Prüflings zu bearbeiten, der 70 Punkte hatte und zwei Punkte mehr wollte. Das fand ich ok, denn er hatte das gut begründet und es war sein gutes Recht. (Meine Ablehnung habe ich besser begründet, aber das spielt jetzt keine Rolle 8) ). Ihm war es offenbar wichtig gewesen, und ich fand das letztendlich irgendwie sympathisch.

    Zitat

    Manchmal wären so Gesamtaufschlüsselungen über die Ergebnisse schon aufschlussreich.


    Die hätte ich selbst gern, aber der DIHK bekommt das nicht hin. Dazu kommt noch der Datenschutzwahn.


    Vielleicht frage ich mal die NSA.


    Viele Grüße!
    -Tim

  • Hallo Tim!
    Du sagst, dass zu wenige Einsicht nehmen. Ich gehöre zu denen, die das gemacht haben nachdem sie bestanden haben. Leider war das gar nicht so einfach. Die zuständige Person der IHK regte sich sehr darüber auf und fragte mich, ob ich nicht wüsste wie viel Arbeit das macht usw. Man versuchte mehrmals mich abzuwimmeln. Erst als ich mehrmals auf mein Recht hinwies und darauf bestand, wurde mir dann ein Termin gegeben. Die anwesende Person bei der Einsicht war dafür umso freundlicher.

  • Lach, ich glaub, die zuständige Dame von der IHK ist für die Elternzeit schon etwas zu alt. :mrgreen:
    Naja, ich würde dann sagen, die die keine Prüfungseinsicht wollen, haben halt Pech gehabt. Warum sollten diejenigen keinen Vorteil haben, die sich auch um ihre Prüfungsergebnisse Gedanken machen? :) Aber egal, das Prozedere werden wir ja nicht ändern können. Aber die Prüfungskoordinatorin hat oft eh keinen so rechten Plan. Ich hatte sie dann auch gefragt, ob wir gleich das englische Zeugnis miterhalten. Das bestätigte Sie mir, konnte mir aber die englische Bezeichnung für den WFW nicht sagen, obwohl sie doch speziell nur für die Wirtschaftsfachwirte zuständig ist. Ich hätte das gern gewusst, was auf dem Zeugnis steht, da ich das für meine Bewerbungen benötige. Vielleicht kann mir das an dieser Stelle ja auch jemand kurz schreiben?


    user3 - Das ist aber auch nicht schön. :?

  • Hallo user3,


    typisches Monopolistenverhalten und fehlende Kundenorientierung.
    Unsere IHK ist sehr kundenorientiert und transparent. Widersprüche werden vorbildlich abgearbeitet. Wenige Kilometer weiter schaut es schon wieder anders aus.

    Zitat

    Die zuständige Person der IHK regte sich sehr darüber auf und fragte mich, ob ich nicht wüsste wie viel Arbeit das macht usw. Man versuchte mehrmals mich abzuwimmeln.


    Dienstaufsichtsbeschwerde. Formlos und schnell geschrieben. Ob sie etwas bringt, steht in den Sternen.


    Was ganz sicher nichts bringt ist, sich in einem Internetforum darüber aufzuregen. Klingt ein bisschen hart, ist aber so.


    Viele Grüße!
    -Tim

  • Na, wenn man mal etwas Dampf ablassen muss, das kann ich schon verstehen. :wink:
    Ah, danke für die Übersetzungshilfe! Ich bewerbe mich hauptsächlich in großen und internationalen Unternehmen und hab noch andere englische Zeugnisse, von daher ist das ganz gut, wenn man das angeben kann. 8)