Arbeitsrecht - Mut zur Lücke?

  • Hallo zusammen,


    ich bin noch relativ frisch hier, aber bereits das Thema Arbeitsrecht treibt mir schier an den Rand der Verzweiflung =O
    Daher auch meine Fragen an diejenigen, welche bereits die Prüfung nach der neuen VO gemacht haben:


    Welche arbeitsrechtlichen Schwerpunkte wurden bei euch abgefragt?
    Wurden konkrete Paragraphen mit dem jeweiligen Wortlaut abgefragt oder ging es eher darum, dass man die Zusammenhänge und Inhalte versteht und auch in konkreten Situationen anwenden kann?
    Kann man sich trauen, was die "Paragraphenpaukerei" angeht Mut zur Lücke zu beweisen?


    Ich würde mich sehr über eure Antworten freuen :)


    Liebe Grüße an alle Mitlernenden und die Glücklichen da draußen, die es bereits hinter sich gebracht haben


    Änni

  • Mein Vorschlag:


    Mut zum Kleben, Unterstreichen und Verweisen.


    Du darfst doch die Gesetzestexte mit in die schriftliche Prüfung nehmen. Also brauchst du gar nicht zu wissen, was drinsteht, sondern nur, wo du nachlesen kannst ;)


    Ein gut bearbeitetes Gesetzbuch kann da schon die halbe Miete sein.


    Statt die Paragraphen zu lernen, Klebezettel mit Schlagworten rein, relevante Textpassagen unterstreichen, Verweise zu korrespondierenden Paragraphen reinschreiben.


    Ich bin zwar kein Fachwirt im SGW, bin aber in der WFW-Prüfung gut damit gefahren.

  • Danke, das hilft schon weiter :)


    In der Hilfsmittelliste der IHK steht ja auch drin: "Klebezettel, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragrafen handelt, sind zulässig."
    Schlagworte auf Klebezetteln und inhaltliche Unterstreichungen waren bei dir also auch erlaubt? Ich bin mir einfach unsicher, wie streng das ausgelegt wird...

  • Ich hatte meine Gesetzbücher mit kommentarlosen Unterstreichungen sowie bloßen Paragraphennummern präpariert. Also das, was laut HiMi-Liste ganz sicher erlaubt ist.


    Auf die als Lesezeichen dienenden Klebezettel hatte ich wichtige Schlagwörter geschrieben; gerne auch solche, die man im Stichwortverzeichnis nicht finden konnte.


    Wegen der Schlagwörter ("Sozialplan", "Personelle Einzelmaßnahme" usw.) war ich mir auch unsicher. Ich habe das vor Beginn der Aufsicht gezeigt und gefragt, ob das okay ist. Wäre ein Widerspruch gekommen, hätte ich von den Klebezetteln das Stückchen mit dem Schlagwort abgerissen und die Zettel blanko dringelassen; das wäre immer noch halbwegs hilfreich gewesen.


    Wenn ich in Übungsaufgaben auf dem falschen Dampfer war oder nicht weiterkam, habe ich die Auflösung derselben immer zum Anlaß genommen, mir zu dem, was ich selbst nicht im Gesetzbuch gefunden hatte, entsprechene Auffinde-Hilfen "einzubauen".

  • Ach so, Nachtrag:


    Hast du denn bisher noch keine Altprüfungen gesehen? Die geben eigentlich eine ganz gute Orientierung über das, was gefragt und als Antwort gewünscht ist.


    Wenn es geht, mit so vielen Paragraphen wie möglich antworten, auch wenn nicht konkret die Nennung eines Paragraphen gefragt ist. Daran erkennt man, daß du nicht einfach auf blauen Dunst "herumlaberst", sondern gute Gründe für deine Antwort hast. Also nicht "Wie allgemein bekannt ist, beträgt die Kündigungsfrist...", sondern "Laut § 622 BGB beträgt die Kündigungsfrist..."

  • Wenn ich in Übungsaufgaben auf dem falschen Dampfer war oder nicht weiterkam, habe ich die Auflösung derselben immer zum Anlaß genommen, mir zu dem, was ich selbst nicht im Gesetzbuch gefunden hatte, entsprechene Auffinde-Hilfen "einzubauen".


    OK, wie kann ich mir das vorstellen? Ich weiß gerade nicht, wie du das meinst...


    Das mit den Schlagwörtern und dem Vergewissern bei der Prüfungsaufsicht finde ich eine gute Lösung; ich denke, das werde ich dann auch so machen um auf Nummer sicher zu gehen.

  • Mit den Alt-Prüfungen habe ich mich bis jetzt noch nicht beschäftigt... so viele gibt es da ja jetzt auch noch nicht nach der neuen VO.


    Und außerdem stehe ich ja quasi noch am Anfang... um mit denen wirklich was anfangen zu können benötige erstmal ein gewisses Wissen, sonst hab ich ehrlich gesagt die Befürchtung, dass ich mich mehr verrückt mache, als dass es mir Beruhigung verschafft.

  • OK, wie kann ich mir das vorstellen? Ich weiß gerade nicht, wie du das meinst...


    Zum Beispiel: In der Übungsaufgabe heißt es, ein Unternehmen legt ein Weiterbildungsprogramm auf, und man soll dazu Stellung nehmen, ob das den Betriebsrat etwas angeht.


    Suche im Stichwortregister der Gesetzessammlung nach "Weiterbildung" - aber nix zu finden.


    Relevante Paragraphen lt. Aufgabenlösung: 96 ff. Betriebsverfassungsgesetz


    Also: Dort Klebezettel mit dem Schlagwort "Weiterbildung" rein.


    (Im Stichwortregister wäre ich unter "Betriebsrat -> Berufsbildung" fündig geworden - wenn ich drauf gekommen wäre)