Tipp zu CMR Mitnahme bei HBQ SA2

  • Was das CMR ist weiß sicher jeder der sich schonmal Prüfungsaufgaben angesehen hat.
    Ansonsten googeln. :D


    Ok, CMR ist ne französischen Abkürzung für einen Transportvertrag.
    War schon manchmal in Lösungsvorschlägen erwähnt. Brauchbar ist es meiner Ansicht nach fast nur für "wer hat Schuld bei Fehlern IM Frachbrief?"
    Der Rest steht ebensogut im HGB selbst.


    Problem:
    Es ist kein Gesetz, auch wenn man ein Gesetz über die Durchführung findet.


    Daher ist das CMR nicht über ---Gesetze im Internet--- zu finden.


    Was in der Prüfung die Aufsicht überfordern kann, die sind schon mit sonstigen ausgedruckten Gesetzen gut bedient. :twisted:


    Wobei das natürlich die anderen - die die 10 € fürs Gesetz investiert haben dann stört.
    Ist jetzt die Aufsicht schuld oder die Ausdrucker?
    Naja egal.


    Jedenfalls hat das CMR dann keine Markierung von ---Gesetze im Internet---.
    Könnte je nach Aufsicht zu Problemen führen.


    Tipp:
    Es gibt ein HGB mit (See)Transportrecht.
    Das ist nicht das "weiße" sondern das "rote".


    Darin ist das CMR enthalten. Auch wenn es kein Gesetz ist...
    Und dann kann die Aufsicht weder einen selbst - noch alle anderen! - mit solchen Diskussionen stören.

    Fachwirt bestanden März 2015
    Ausbildereignung Februar 2016
    Prüfertätigkeit in der Ausbildung Juli 2016

  • Nett:
    Tipp: Wer prüfungssicher ein CMR dabeihaben will kann sich die rote HGB Sammlung incl. (See)Transportrecht - mit CMR im Gesetzbuch drin - kaufen.
    Weiß vermutlich nicht jeder, daß es neben der "weißen" HGB Gesetzessammlung auch das rote "HGB" gibt.



    Unnett:
    Wer das CMR möchte - kauft euch gefälligst das Ding und nervt nicht die anderen Teilnehmer mit Diskussionen mit der Aufsicht ob das jetzt erlaubt ist einen internationalen Vertrag in ausgedruckter Form (und eben nicht von "Gesetze im Internet" - weil es ist kein Gesetz!) mitzunehmen.

    Fachwirt bestanden März 2015
    Ausbildereignung Februar 2016
    Prüfertätigkeit in der Ausbildung Juli 2016

  • Hallo Corsarah,


    das CMR hat durch eine Bundesgesetz Gesetzeskraft erlangt und ist folglicherweise auch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Ergo darf es auch in der im BGBl veröffentlichten Fassung in der Prüfung verwendet werden. Aber ob das wirklich notwendig ist? Es gab zwar mal eine Frage, bei der man erkennen sollte, dass das CMR zur Anwendung kommt, aber die gefragten Haftungsregelungen waren doch identisch zum HGB. Einen für WiFas relevanten Unterschied gibt es doch nur bei der Lieferfristüberschreitung (maximaler Schadensersatz international einfaches Frachtentgeld (Art. 23 (5) CMR), national dreifaches Frachtentgelt (§ 431 (3) HGB). Beim im CMR nicht geregelten Sonstigen Vermögensschaden gilt weiterhin das HGB, da das CMR ja nur Anwendung kommt, wenn es auch eine Regelung gibt.


    Mit den besten Grüßen


    Martin

  • Hallo corsarah,


    da gibt es keinen rechtlichen Unterschied zwischen CMR und HGB. Nach § 414 (1) HGB haftet ebenso wie in Art. 7 CMR der Absender für einen fehlerhaften Frachtbrief. Die Haftungsobergrenze des HGB gilt auch im internationalen Transport, da im CMR eine Haftungsobergrenze für diesen Fall nicht geregelt ist. Mangels Regelung gilt also nationales Recht, folglich kein Unterschied.


    Die Aufsicht in Deiner Prüfung würde sich wohl auch noch beschweren, wenn jemand das Bundesgesetzblatt dabei hätte....Natürlich darf man Gesetzestexte in der Prüfung verwenden und daher auch das CMR. Um Diskussionen zu vermeiden würde ich das jedoch vorher mit der IHK klären, denn im Nachhinein nützt ein Widerspruch nur wenig - entweder das Gesetz war für das Prüfungsergebnis nicht relevant oder man erreicht, dass man die Prüfung in einem halben Jahr wiederholen darf.


    Viele Grüße


    Martin

  • CMR war aber schon einige Male in den Musterlösungen zu lesen.


    Auf jeden Fall ist es im "roten" HGB Gesetzesbuch drin.
    Das ist dann sehr sicher. Und gibt keinerlei Diskussionsgrundlage.



    Es wurde sogar über KrWG ausgedruckt von "Gesetze im Internet" diskutiert.
    Da hat die Oberaufsicht aber gesagt, daß das auf jeden Fall in Ordnung ist.


    Und CMR wurde kurz einkassiert und wohl bei höherer Stelle angefragt.


    [Ironie]
    Jedenfalls war das sehr lustig und überhaupt nicht störend für andere.
    [/Ironie]

    Fachwirt bestanden März 2015
    Ausbildereignung Februar 2016
    Prüfertätigkeit in der Ausbildung Juli 2016