Hi,
jetzt habe ich mal wirklich eine ganz bescheidene Frage, die mir auch erst heute in den Sinn gekommen ist als ich den Anmeldeschluss für WBQ FJ 2015 gesehen habe.
Für den nicht unrealistischen Fall, dass man eine oder mehrere Teilprüfungen wiederholen muss, ist denn da die Wartezeit wirklich 1 Jahr?
Beispiel WBQ wurde am 23.10.2014 geschrieben, Ergebnisse wurden für KW 49/50 angekündigt, hat also noch gar niemand, aber Anmeldeschluss für Wiederholungen im Frühjahr 2015 war bereits am 10. November 2014 also lange bevor man die Ergebnisse hat.
Das kommt mir nun doch recht "seltsam" vor, muss man wirklich 1 Jahr warten, um Teile zu wiederholen oder wird das in der Praxis gehandhabt etwas flexibler gehandhabt?
Weiß denn da wer was genaueres oder hat es gar schon mal durch?
Gruß
Masara