Gesetzesbücher für die Prüfung

  • Die Frage eben mal wieder - wo steht das...?


    Prüfungsausschuß fragen!
    Aussage unseres Prüfungsausschusses wohl sinngemäß:
    "Solange da :Gesetze im Internet: dransteht ist ausgedruckt ok"


    Problem nur, wenn diese Entscheidung die einzelnen Aufsichten nicht wissen und dann untereinander diskutieren...


    Zusatz-Problem bei CRM - das gibt es nicht bei Gesetze im Internet.
    Es gibt zwar teilweise Umsetzungen dort, aber CRM selber nicht.



    Von daher ist der Umweg über das rote HGB mein Ideal.
    Wenn man denn das CRM will. HGB § sind eigentlich nichts anders.
    CRM wird aber beim Wirtschaftsfachwirt meiner Erinnerung nach in jeder HSQ Prüfung erwähnt.


    Und das AbfR hab ich mir gekauft - auf das Geld kommt es auch nicht mehr an und das kommt jetzt in die Steuererklärung 2014 mit rein.
    Und eben vor allem keine Diskussion oder vielleicht sogar Einziehung durch Aufsicht.

    Fachwirt bestanden März 2015
    Ausbildereignung Februar 2016
    Prüfertätigkeit in der Ausbildung Juli 2016

    Einmal editiert, zuletzt von Corsarah ()

  • http://www.ihk-nordwestfalen.d…fungen/FAQ_Hifsmittel.pdf


    Zitat

    Was ist gemeint, wenn die Hilfsmittelliste „Gesetzestexte“ zulässt?
    In der Prüfung dürfen die genannten Gesetzestexte benutzt werden. Sind nur „Gesetzestex-te“ zugelassen, dürfen alle unkommentierten handelsüblichen Ausgaben, die Sie zur Lösung benötigen, verwendet werden. Handelsüblich heißt, dass jedermann dieses Werk erwerben kann. Es können gebundene Ausgaben (z. B. die dtv/Beck-Texte oder andere) oder Lose-blattsammlungen (z. B. „Schönfelder“ oder andere) verwendet werden. Selbst oder von an-deren zusammengestellte Ausdrucke aus dem Internet oder fotokopierte Gesetzestexte sind nicht erlaubt.


    Wirtschaftsfachwirt bestanden 03/16
    Ausbildereignungsprüfung bestanden 07/16

    Meister für Schutz und Sicherheit 05/17

  • Bei ausgedruckten Gesetzen gibt es keine einheitliche Regelung - die IHK NRW ergänzt hier einfach das Wort "handelsüblich" - nur ist dies eben in der bundesweit einheitlichen Hilfsmittelliste nicht enthalten.


    Im Zweifelsfall würde ich bei meiner IHK mit einem Verweis auf diese Hilfsmittelliste vorher fragen.


    Es grüßt


    Martin

  • CRM wird aber beim Wirtschaftsfachwirt meiner Erinnerung nach in jeder HSQ Prüfung erwähnt.


    Vielleicht solltest Du Deinem Gedächtnis mal auf die Sprünge helfen und Dir noch mal die alten Prüfungen anschauen. Dann wirst Du feststellen, dass die CMR seit Frühjahr 2011 genau einmal in einer Prüfung erwähnt wurden, das war in der Aufgabe 7, Sit.aufgabe 2 HSQ im Herbst 2011. Und auch zur Lösung dieser Aufgabe musste man die CMR nicht dabei haben, sondern nur wissen, dass bei den gefragten Themen die Regelungen der CMR dem HGB entsprechen.


    Ich finde es ja gut und lobenswert, dass Du mit sämtlichen Gesetzestext arbeitest, aber Du solltest die Wichtigkeit mancher Gesetze auch nicht übertreiben. Hier lesen auch Leute mit, die nicht jede der vergangenen Prüfung kennen und die Du u.U. unnötig nervös machst.


    Mit den besten Grüßen


    Martin

  • Du hast recht, kommt nur 1x vor. Dachte es wäre mehr gewesen. Entschuldigung.


    Ich will auch niemand Angst machen, habe auch geschrieben, daß HGB dem eigentlich entspricht.



    Gedruckt:
    Unsere IHK erlaubt eben wohl gedruckt, wenn "Gesetze im Internet" draufsteht.


    Ich hab mir das AbfR aber lieber gekauft.


    Habe hier vom letzten Jahr auch ein Thema dazu - extrem nervig die Diskussion mit Aufpassern. Und nicht nur für die, die es gedruckt haben - auch für alle anderen in der Nähe.

    Fachwirt bestanden März 2015
    Ausbildereignung Februar 2016
    Prüfertätigkeit in der Ausbildung Juli 2016