Zum Fach Logistik habe ich eine Frage, die mir bisher keiner - nicht mal unser Dozent mit 100%-iger Sicherheit - beantworten konnte. Auch im Internet habe ich hierzu bisher nichts gefunden. Meine allerletzte Hoffnung seit also ihr
Interpretation § 412 HGB:
"Zur beförderungssicheren Verladung gehört als Verpflichtung des Absenders das Stapeln, Stauen, Verzurren, Verkeilen, Verspannen und Sichern der Ladung, sodass bei normaler, vertragsgemäßer Beförderung (auch in Extremsituationen) durch Lageveränderung des Fahrzeugs weder Güter noch Fahrzeug beschädigt werden."
Muss der Absender also nur die (Ladung) Ware Verzurren, Verkeilen, Verspannen oder auch mit dem Transportmittel zB. LKW verbinden? Also die Palette z.B. mittels Zuggurten am LKW selbst befestigen. Oder stellt die Befestigung der Ware am Beförderunsmittel bereits die Aufgabe des Frachtführers "betriebssicheren Verladung" dar?
Bin für jede fundierte Antwort dankbar