Frage zur Zulassungsvoraussetzungen

  • Hallo,


    ich bin gelernte Notarfachangestellte und absolviere derzeit den Wirtschaftsfachwirt.


    Mich interessiert, ob ich nach dem Wirtschaftsfachwirt eine Zugangsberechtigung für andere Fachwirte erhalten?
    Mich würde nämlich sehr der Fachwirt im Gesundheitswesen interessieren. Normalerweise bin ich dafür jedoch nicht zugelassen, da es ja an jeglicher Theorie fehlt. Wenn ich aber schon einen Fachwirt in der Tasche habe, kann ich damit dann auch einen beliebigen anderen Fachwirt machen?


    Und falls ja, müsste dann beide Prüfungsteile abgelegt werden? Weil der erste Prüfungsteil ist doch bei allen Fachwirten gleich...


    Kann jemand helfen?


    Vielen Dank vorab
    !
    Alexandra

  • Hallo Alexandra,
    da schauen wir mal in die Prüfungsordnung Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen:
    "Zur Prüfung ist zuzulassen, wer (... Nr.4) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis (...) nachweist. (2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben. Dabei sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten zu berücksichtigen."


    Es fehlt bei Dir wohl weniger an der Theorie, sondern an der Praxis. Werde doch ehrenamtlich tätig! §1 Abs. 2: "insbesondere in ambulanten, stationären und teilstationären Einrichtungen, Organisationen, Institutionen und Verbänden"


    Zu Frage 2: Dieser Fachwirt ist leider nicht in WBQ und HSQ untergliedert. Es können einzelne Prüfungsteile angerechnet werden (ggf. "Führen und Entwickeln von Personal" - bei allen anderen werden Inhalte des Gesundheits-/Sozialwesens vorausgesetzt). Das entscheidet die IHK.


    Wie kommt man als Notarfachangestellte über den Wifa zum Gesundheitswesen? (Bitte Frage nicht falsch verstehen, ich finde so einen Weg interessant.)


    Viele Grüße
    Karsten