Bewertung der Prüfungen? Mit 49 Punkten Durchgefallen....!!!

  • So wie er den Fall darlegt, scheint hier mindestens ein Punkt zu fehlen. (Unterschiedliche Korrektur - Erstkorrektor - Zweitkorrektor)
    Wie ich geschrieben habe, gibt es somit sehr wohl eine Möglichkeit.
    trick88999 spreche mit deinen Dozenten, die können dir sicher weiter helfen. Und lass dich nicht durch Kommentar wie von Martin.Lesny entmutigen.
    Die Prüfer sind auch nur Menschen und wollen, dass die Teilnehmer die Prüfung bestehen.. lass dir nur nichts anderes erzählen

  • ja genau es geht nur um einen kleinen Punkt.....
    Ich habe mit meiner zuständig IHK Dame gesprochen und diese hat mir versucht zu helfen und mit dem Zweitkorrektor gesprochen ob er sich die Arbeit nicht noch einmal anschauen kann um diesen Punkt zu geben! Seine Aussage war, dass er dies nicht vertreten kann.....!!!


    Heute war ich erneut mit der Frau von der IHK in Kontakt und habe ihr das erneut geschildert und gesagt das ich hiermit so nicht einverstanden sein kann und nochmal um eine Drittkorrektur gebeten.
    Sie war in Kontakt mit der Rechtsabteilung aber wieder leider ohne Erfolg.
    Sie hat gemeint, dass es keine Möglichkeit mehr gibt, nur die Anfechtung der Prüfung aber erst NACH der mündlichen Ergänzungsprüfung. Dies wiederum bringt mir nichts, da ich am 22.05 meine HQ schreiben möchte.


    War gestern mit einem meiner Dozenten in Kontakt und der VERSUCHT jetzt Einsicht in die Prüfung zu bekommen, allerdings hat die IHK mir untersagt jemanden zur Einsicht mitzubringen, deshalb erhoffe ich mir darauf leider auch nicht mehr all zu viel.


    Ich denke da sind mir nun die Hände gebunden....;(((


    Ein sehr merkwürdiger Laden....

  • Ein sehr merkwürdiger Laden....


    Der "Laden" wäre sehr viel merkwürdiger, würde er getroffene Entscheidungen nach Belieben revidieren.


    Zitat

    War gestern mit einem meiner Dozenten in Kontakt und der VERSUCHT jetzt Einsicht in die Prüfung zu bekommen,


    Warum sollte er die bekommen? Der Dozent unterricht hoffentlich nicht Recht. Sonst wüsste er es besser und würde keine falschen Hoffnungen wecken.


    Und, auch wenn es hart klingen mag: Was spricht denn dagegen, im Rahmen einer Ergänzungsprüfung zu zeigen, dass Du die notwendigen Kenntnisse hast? Du benötigst einen ganz schwachen Vierer. Wenn Du glaubst, den nicht zu schaffen, dann ...


    LG
    -Tim

  • Zitat

    Dies wiederum bringt mir nichts, da ich am 22.05 meine HQ schreiben möchte.


    Dann schreib die doch einfach? Du musst nicht alle vorherigen Prüfungen schon bestanden, sondern nur daran teilgenommen haben.


    Das mit den 49 Punkten ist zwar ärgerlich für dich, aber der Korrektor kennt dich nicht und wenn dessen neutrales Urteil ist das die schriftliche Leistung eben einfach zu schlecht ist und du in der Nachprüfung zeigen sollst was du kannst, dann ist das halt so. Sich hier in die Bürokratie zu stürzen ist in deinem Fall die reinste Energieverschwendung, du hast noch knapp 3 Wochen bis zur Nachprüfung und den HSQ und solltest dich lieber mit lernen beschäftigen.

    Sei lieber froh das es die Nachprüfung gibt und du die Möglichkeit bekommst deine Note zu verbessern. Ansonsten heißt es nämlich ggf. bis zum Herbst warten und die Prüfung nachschreiben.
    Außerdem hast du so die Möglichkeit für die mündliche Endprüfung zu trainieren. Die musst du nämlich auch ordentlich bestehen, und da können auch technische Fragen kommen.




    Wirtschaftsfachwirt bestanden 03/16
    Ausbildereignungsprüfung bestanden 07/16

    Meister für Schutz und Sicherheit 05/17

  • Vielen Dank für eure Meinung und Erklärungen.


    Es ist mir klar, dass es nicht einfach nach belieben etwas nach oben korrigiert werden soll/kann aber bei meiner Prüfung ist einiges nicht mit klarer Linie korrigiert und bewertete worden, da muss ich kein Fachmann sein um das herauszufinden.
    Gutes Beispiel zwei meiner Kollegen (von einem anderen Bundesland) haben einmal 50 und 51 Punkte erreicht und das wäre ein sehr großer Zufall wenn diese zwei mal genau eine Punktlandung geworden wäre....?!


    Ihr habt ganz sicher recht damit und ich bin auch schon fleißig am lernen aber klar ist auch, dass ich ohne diese mündlich Ergänzungsprüfung nicht nochmal einiges an Zeit in ein komplett anderes Fach investieren müsste....


    @ Timeburner bist du sicher das ich die 3 HSQ Prüfung ohne erfolgreiches bestehen der TQ und WQ schreiben darf?
    Die IHK und die Prüfungsordnung sagen was anderes?!


    Vielen Dank und Grüße

  • Hallo,
    ich habe auch WQ - Teile nicht bestanden (VWL und REWE) es fehlten auch nur 2 Punkte. HQ hatte ich dann trotzdem geschrieben, weil du da separat für zugelassen wirst unter Vorbehalt das du WQ geschrieben hast.
    Wenn du dann HQ bestanden hast must du nur denn WQ Teil nachholen der dir fehlt.


    Im übrigen bin ich auch in HQ mit knapp zwei Punkten durchgefallen und musste wegen meiner Schwäche in Investition und Finanzierung halt noch mal HQ komplett schreiben.


    Durchgefallen ist ärgerlich, enttäuschend und entmutigend. Ich habe halt alles ein halbes Jahr später wiederholt. Wollte auch Einsicht und Widerspruch usw. im ersten Augenblick. Aber nach ein paar Nächten hab ich mich zusammengenommen und halt noch mal gelernt für VWL , Rewe und HQ - Komplett. Alles andere wäre nur Energie, Zeit und Geldverschwendung!


    Klar gibt es Ausnahmen bei Korrekturen das da mal Punkte nicht gezählt werden ectr. aber das Nachzuweisen plus die Kosten für den Widerspruch und das Risiko da nix zu finden was einen hilft ist größer als die Arbeit sich hinzusetzen und zu lernen.


    Liebe Grüße

  • Zitat

    @ Timeburner bist du sicher das ich die 3 HSQ Prüfung ohne erfolgreiches bestehen der TQ und WQ schreiben darf?
    Die IHK und die Prüfungsordnung sagen was anderes?!


    So ist es bei den anderen Fachwirten zumindest aus. Aber wenn das beim technischen Fachwirt anders ist dann musste dich ja doppelt auf die Nachprüfung konzentieren. Sagt deine IHK sie können dich für das Frühjahr nicht anmelden wegen nur 3 Tagen dazwischen oder warum?


    Andererseits, bist du schon ausreichend sicher für die HSQ vorbereitet?


    In den Handlungsspezifischen Qualifikationen können sich auch nochmal Fragen aus der Fertigungs und Betriebstechnik sich in die Klausur einschleichen. Du musst für das Fach auch nicht komplett neu lernen sondern wiederholen und das was du nicht konntest dir nochmal genauer anschauen. Da wirste ja einen groben Eindruck haben.



    Wirtschaftsfachwirt bestanden 03/16
    Ausbildereignungsprüfung bestanden 07/16

    Meister für Schutz und Sicherheit 05/17

  • Und lass dich nicht durch Kommentar wie von Martin.Lesny entmutigen.
    Die Prüfer sind auch nur Menschen und wollen, dass die Teilnehmer die Prüfung bestehen.. lass dir nur nichts anderes erzählen


    "Mut machen" durch unrealistische Hoffnungen ist bestimmt nicht besser - und was Martin und Tim schreiben, ist nun mal das Vernünftigste, weil es der Realität entspricht.


    Die Zulasssung zur Prüfung der HSQ ist in §2, Abs.2 der PO klar geregelt: Voraussetzung ist der "erfolgreiche Abschluss" der ersten beiden Prüfungsteile!