Feuer und Eis - allgemein und konkret gerechnet

  • Ja, durchaus, 2 Städte 2 Meinungen.
    Gerüchten zufolge soll es in Berlin mal so gewesen sein, daß alles was über die angegebenen Gesetze rausgegangen ist bzw. was nicht irgendwo Teil davon war einkassiert wurde. Ob es stimmt?


    Was ich sagen kann (und hatte ich auch ein Thema hier) ist, daß es extrem nervig ist wenn sich die Aufsicht mit Prüflingen streitet die z. B. das KrWG von "Gesetze im Internet" auf DINA4 ausgedruckt dabei haben. Oder gar ein CMR (=internationale Transportververeinbarung - für Transportrecht war das 1x in der Musterlösung).



    Grundsätzlich sind die Gesetzestexte nicht abschließend.
    Von daher kann man auch z. B. 9 Stück dabeihaben - wenn sie einem persönlich nützen.


    Damit die Gesetze nützen, die Präparation...


    grundsätzlich steht in der Hilfsmittelliste:

    Zitat

    Es dürfen nur unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragrafen handelt, sind zulässig.


    (Wirklich verbindlich ist aber nur der Prüfungssausschuß... )


    Allein durch das Präparieren lernt man auch schon eine Menge. Immerhin unterstreicht man, macht Querverweise, liest die §, nimmt sie auseinander...

    Fachwirt bestanden März 2015
    Ausbildereignung Februar 2016
    Prüfertätigkeit in der Ausbildung Juli 2016

    2 Mal editiert, zuletzt von Corsarah ()




  • Du darfst in Deine Gesetzestexte farbige Markierungen (Textmarker usw.), Unterstreichungen und natürlich Fähnchen einfügen. Du darfst außerdem Paragrafen mit Nummer und Bezeichnung als Querverweise eintragen. Also an §A schreibst Du §§X,Y,Z daneben um zu wissen, dass die zusammen gehören.


    Du darfst nicht sonstige, in eigenen Worten verfasste Notizen oder ähnliches in Dein Gesetzbuch eintragen.


    War das verständlich und vollständig erklärt? Mit diesen Vorgaben bin ich an zwei IHKs durch die WFW und BW Prüfung gekommen, wobei da niemand die Bücher kontrolliert hat.


    LG


    David


    PS: Formelsammlung ist ein MUSS!!! Zumindest für mich... :)

  • Hallo Daniel und Corsarah,


    vielen dank für die Statements.
    Ja, so hatte ich es mir auch gedacht, zumal die Information auch online "irgendwo" zu finden war.
    (Sollte langsam mit Recherche aufhören, sonst dreh ich noch durch.)


    Rahmenplan und Formelsammlung liegen mir mittlerweile auch vor.
    Hier auch noch einmal ein Danke an Timeburner, bzgl. Hinweis auf Taxonomie.


    Nur zur Beruhigung meiner paranoiden Wahnvorstellungen:
    Die mir vorliegende Formelsammlung
    "Bundeseinheitliche Weiterbildungsprüfung der Industrie- und Handelskammern
    Prüfungsvorbereitung Formelsammlung
    Betriebswirt
    Techn. Betriebswirt
    Fachwirt
    Fachkaufmann etc.",
    entspricht der Formelsammlung, welche in der Prüfung zur Verfügung gestellt wird?