Ja, durchaus, 2 Städte 2 Meinungen.
Gerüchten zufolge soll es in Berlin mal so gewesen sein, daß alles was über die angegebenen Gesetze rausgegangen ist bzw. was nicht irgendwo Teil davon war einkassiert wurde. Ob es stimmt?
Was ich sagen kann (und hatte ich auch ein Thema hier) ist, daß es extrem nervig ist wenn sich die Aufsicht mit Prüflingen streitet die z. B. das KrWG von "Gesetze im Internet" auf DINA4 ausgedruckt dabei haben. Oder gar ein CMR (=internationale Transportververeinbarung - für Transportrecht war das 1x in der Musterlösung).
Grundsätzlich sind die Gesetzestexte nicht abschließend.
Von daher kann man auch z. B. 9 Stück dabeihaben - wenn sie einem persönlich nützen.
Damit die Gesetze nützen, die Präparation...
grundsätzlich steht in der Hilfsmittelliste:
ZitatEs dürfen nur unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragrafen handelt, sind zulässig.
(Wirklich verbindlich ist aber nur der Prüfungssausschuß... )
Allein durch das Präparieren lernt man auch schon eine Menge. Immerhin unterstreicht man, macht Querverweise, liest die §, nimmt sie auseinander...