Betriebswirt Prüfung Teil 1 aufteilen?

  • Hallo zusammen,


    ich habe aller Voraussicht nach im November dieses Jahr meine Abschlussprüfung im Teil 1 "Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse" bei der IHK Arnsberg.


    Folgende Situation:
    5- Fächer stehen zur Prüfung im November 2015 an.
    3- Fächer bestehe ich mit Note 4.
    2- Fächer bestehe ich nicht da Note 6.


    Wann muss ich die zwei nicht bestanden Fächer nachschreiben? Oder gilt der gesamte Teil 1 dann als nicht bestanden?
    Ich denke doch, dass die nicht bestanden Fächer dann nachgeschrieben werden, wenn offiziell wieder ein Termin für die schriftlichen Prüfungen ansteht? Also in diesem Fall Frühjahr 2016?


    Bitte korrigiert mich wenn mir hier ein Denkfehler vorliegt.


    VG, Andre

  • Hi,


    Wann muss ich die zwei nicht bestanden Fächer nachschreiben?

    Das liegt ganz an dir; theoretisch kannst du dich für einen x-beliebigen, späteren offiziellen Prüfungstermin für eine erneute schriftliche Prüfung der nicht bestandenen Prüfungsleistungen anmelden (sofern es nicht erst in 5 Jahren ist).


    Oder gilt der gesamte Teil 1 dann als nicht bestanden?

    Nach deiner Beschreibung gilt der erste Prüfungsteil so als nicht bestanden; ist aber nicht tragisch, da man für den 2. Prüfungsteil am ersten Teil nur teilgenommen haben muß. Also könntest du dir aussuchen, im Frühjahr die fehlenden Leistungen des ersten Teils zu wiederholen; erst einmal am 2. Teil teilzunehmen oder das Schnellprogramm, sofern es die IHK und der offizielle Termin das zulässt, sowohl die nicht bestandenen Prüfungen des ersten Teils und den 2. Prüfungsteil im Früjahr en block abzulegen.

    5- Fächer stehen zur Prüfung im November 2015 an.
    3- Fächer bestehe ich mit Note 4.
    2- Fächer bestehe ich nicht da Note 6.

    Du hast relativ klare Vorstellungen vom Prüfungsverlauf. Darf man fragen, warum ?


    LG
    Garfield

    gepr. Betriebswirt (IHK)
    B.A. Business Administration


    "Erfolgreiche Menschen sind erfolgreich, weil sie das tun, was andere Menschen nicht tun (Henry Ford)."
    "Natürlich darf man auch mal hinfallen im Leben. Aber niemals liegen bleiben. (Werner Otto)"

  • Hallo,


    um die ersten drei Fächerbewertungen zu behalten, musst du die Prüfung Teil 1 innerhalb von 2 Jahren bestanden haben, sonst verfallen die Ergebnisse, die bereits älter als 2 Jahre sind.


    Warum du so dediziert nachfragst, wann du wie wiederholen kannst, lässt für mich nur den Schluss zu, dass du nur 3 Fächer lernen wirst und die anderen einfach mit 6 nicht großartig bearbeiten wirst.


    Der erste Teil wäre dann für dich komplett nicht bestanden und du müsstest in die erste Wiederholung.


    Du meldest dich in Eigenregie zur Wiederholung an, daher kannst du den Termin frei wählen. (Beachte die Fristen, siehe oben)


    Grüße


    KaBe

  • Hallo ihr zwei!


    KaBe, du hast es richtig erkannt.


    Aufgrund eines Jobwechsels und weiteren Vorkommnissen habe ich einfach zu viel Stoff verpasst und zu wenig Zeit zum lernen gehabt. Aus diesen Gründen werde ich mir den ersten Teil in zwei Schritte vornehmen und den zweiten Prüfungsteil dann einfach 6. Monate nach hinten verschieben.


    Danke und Gruß,
    Andre

  • Wichtig ist nur, dass du dennoch zu allen Fächern aus Teil 1 da bist und mitschreibst bzw. abgibst. Solltest du zu zwei Fächern einfach nicht kommen, dann bleibst du weiterhin im ersten Prüfungsverfahren und zählst als Fortsetzer.


    Dann bekommst du nämlich auch erst dann deine Ergebnisse, wenn du die anderen beiden Prüfungsfächer geschrieben hättest. Dann würde dir das ggf. wieder Zeit flöten gehen, wenn du dann irgendwas nicht bestanden haben solltest.


    Es ist etwas kompliziert. Daher immer vorsichtig überdenken, wie man das ablaufen lassen will. Es hat - wie geschildert - mitunter auch Nachteile für einen selbst.


    Grüße


    KaBe