DIe IHK-Gebühren für die Abnahme der Prüfungen sind ja ohnehin schon sehr unterschiedlich von etwas über 200 bis an die 600.
Hier geht es mir um was anderes: auch das Vorgehen bei einer Wiederholung ist unterschiedlich, also wenn jemand zB bei den WBQ von den 4 Klausuren 1 oder 2 nochmal schreiben muss. Manche Kammern verlangen dafür die Hälfte (der Prüfungsfall ist ja eh angelegt und der Mehraufwand besteht fast nur in der Korrektur - und wie schlecht die bezahlt wird weiß ich!) - aber es gibt auch welche, die verlangen selbst bei nur EINER Klausur nochmal die VOLLE Gebühr. Das mag zwar dann nach deren Gebührenordnung richtig sein - aber dann ist nach meiner Meinung eben diese Gebührenordnung nicht rechtens, weil das in keinem angemessenen Verhältnis mehr zum tatsächlichen Aufwand steht.
Poste doch bitte mal wer nochmal schreiben muss, welche IHK welche Gebühr verlangt! Ich hab direkt Lust, das mal von einem Anwalt prüfen zu lassen