WBQ-KLausuren 9. März - Themen, Berichte, Meinungen

  • Ergänzungsprüfung wird Dir angeboten, wenn Du in nur EINEM Fach keine "ausreichende" Leistung erbracht hast - und mindestens 30 Punkte erzielt hast. Da das Schriftliche zur Bewertung doppelt zählt, macht es bei weniger auch nicht viel Sinn (und ist ab <25 mathematischer Un-Sinn). Der Versuch lohnt sich immer -das haben schon Leute geschafft,, die im Schriftlichen nur 33 hatten, also 84 Punkte brauchten. Und wenn Du in der Klausur >40 hast, also in der EP <70 brauchst, ist die Chance sehr gut.

  • Hallo
    Ich bin neu hier im Forum und war bei der Prüfung dabei. Ich hab ne Frage zur EK Rentabilität. Ich weiß, dass beim Leverageeffekt die EKR steigt, aber ich hatte das nicht raus. Dieser war bei mir geringer. Wo hab ich den Fehler. Mich hat das in der Prüfung auch gewundert leider hatte ich keine Zeit mehr um mich am Schluss nochmal richtig reinzudenken.


    Jü alt 880000 JÜ neu 825000


    EK alt 4.900.000 EK neu 4.800.000


    Oder hab ich da schon ein Fehler gemacht?

  • Du hast natürlich recht...klar hab ich den 311b hatte mich nur verlesen ;)


    Habe also bei a mit 117 geantwortet und begründet..die b Aufgabe sollte ich falsch haben aber naja was soll es ;)


    Ich war der der 4 Prüfungen nachschreiben musste. Ich gehe aber mal davon aus, dass ich 3-4 diesmal bestehen muss...Rechnungswesen sollte aber nur 40 Punkte sein. Bedeutet also ich muss dort sicherlich in die mündliche


    ,-(

  • Hallo, ich bin neu hier.
    Kann mir jemand sagen, wie viele Punkte ca. bei der letzten Aufgabe in Recht abgezogen werden (es gab 10 Punkte), ich habe leider die Land- und Forstwirtschaft, Freibeträge und sonstige vom Einkommen abzuziehende Beträge mit aufgeführt.
    Danke

    Ich geh mal davon aus, dass es für die richtigen Angaben 1 Punkt gibt und für die Falschen 1 Punkt abgezogen wird.

  • Recht und Steuern - Aufgabe 4
    Grundstücksgeschäft



    Aufgabenstellung:
    Die Parteien einigen sich durch beidseitige Willenserklärung ein Grundstückskaufvertrag zu schließen über einen Kaufpreis von 150 TEUR.
    Weiter einigen sich beide darauf notariell abweichend 120 TEUR beurkunden zu lassen. Die Differenz über 30 TEUR soll gesondert gezahlt werden.
    Die strafrechtliche Bewertung soll durch den Prüfungsteilnehmer nicht erläutert werden.


    Lösung:
    1.
    Die Parteien geben je eine WE für einen Kaufvertrag ab zu einem Grundstück zu einem Preis von 150 TEUR.
    Dies ist das Verpflichtungsgeschäft.


    Es bedarf jedoch der besonderen Form der notariellen Beurkundung. §§ 311b, 128 BGB.
    Andernfalls tritt Nichtigkeit wegen Formmangels ein, § 125 BGB.


    2.
    Die Parteien schließen einen notariell beurkundeten Kaufvertrag über das Grundstück, jetzt zu einem Preis von 120 TEUR zum Schein aus niederem rechtwidrigen Motiv.


    Dieses Rechtsgeschäft ist nichtig, § 117 BGB.


    3.
    Die Parteien streiten jetzt über die Kaufpreisdifferenz über 30 TEUR, da inzwischen die Auflassung und Eintragung ins Grunbuch vollzogen wurde.


    Damit wirkt § 311 b (1) Satz 2, wonach ohne Beachtung der Form (gemeint ist hier das formmangelnde Geschäft zu 150 TEUR) inhaltlich gültig wird, wenn Auflassung und Eintragung dennoch erfolgen.


    Ferner ist damit auch das Eigentum übertragen worden, § 873 BGB.



    D.h. Der Verkäufer erhält die 120 TEUR vom Notaranderkonto als Anzahlung, denn das Geschäft notarieller Beurkundung über 120 TEUR ist nur zum Schein erklärt worden und damit nichtig. Das erste Geschäft über 150 TEUR war nichtig wegen Formmangels, wird jedoch duch die Auflassung und Eintragung ins Grundbuch, somit nachträglich ein gültiges Rechtsgeschäft, woraus der Verkäufer weitere 30 TEUR fordern kann, welche ihm der Käufer schuldet.

  • Ich glaube es wurde nach den Lagerwerten am Ende der Abrechnungsperiode gefragt nach fertigen und unfertigen Erzeugnissen, aber keine Garantie hierfür.
    Wäre cool, wenn wir ne Info von Reinhard bekommen würden, wie er das sieht ;)

    Hallo,


    ich glaube 1 fertiges Produkt muss alle Fertigungsstufen durchlaufen. Daraus ergib sich bei den Lagerprodukten, dass nur 60 Fertigprodukte entstehen aber auch 60 halbfertige aus der Stufe 2 abgezogen werden müsssen. Desweiteren müssen dann 60 plus 50 also 110 von der Stufe 1 abgezogen werden.

  • Guten Abend Reinhard,


    ich habe noch eine Frage zu der mündlichen Ergänzungsprüfung.


    So wie es ausschaut, werde ich die Fächer Recht&Steuern und Rechnungswesen nicht bestehen und werde vom Gefühl her jeweils nur an die 40 Prozent erreichen. Nun hast du geschrieben, dass man nur bei einem Fach, das unter 50 Prozent liegt, die Möglichkeit hätte, eine mündl. Ergänzungsprüfung abzulegen.
    Eine Freundin von mir hatte bereits 2011 die Prüfung abgelegt und hatte ebenfalls zwei Prüfungen nicht bestanden. Sie konnte hierzu zwei Ergänzungsprüfungen ablegen. Gibt es zwischen den einzelnen IHKs möglicherweise Unterschiede? Mein Dozent meinte vor ein paar Wochen ebenfalls, dass man bei zwei Prüfungen eine Nachprüfung ablegen könne. Ich wurde bei der IHK Hannover geprüft.


    Nur, dass ich hierzu endlich Gewissheit habe...


    LG


    Natascha