Geprüfter Betriebswirt nun im DQR 7 eingeordnet

  • Ach Tomate,
    ja, wenn einem nichts mehr einfällt kann man immer noch nach Fehlern in Grammatik und Rechtschreibung suchen.


    Wer Polemik austeilt, sollte Polemik auch einstecken können - du willst doch wohl kein Spielverderber sein, oder? ;)


    Zitat

    und darauf hindeutet, dass du ein unangenehmer und wenig toleranter Mensch bist.


    Ja, wenn einem sonst nichts mehr einfällt, dann fällt manchen Zeitgenossen immerhin noch ein argumentum ad hominem ein. ;)

  • Die allgemeine öffentliche Anerkennung der ja imerhin EU-einheitlich und von der KMK verordneten Stufen des dqr wird natürlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Nur sollten sich die Besitzstandswahrer von FH und Uni über eines im Klaren sein: ein Hochschulabschluss in BWL ist schon seit langer Zeit nicht immer gleich einem Hochschulabschluss in BWL. Die FOM rangiert hier weit unter der Uni, ein Uni-Abschluss in BWL draußen in der Provinz (z.B. Bielefeld oder Düsseldorf) ist weniger wert als ein Abschluss an den Universitäten Köln und Mannheim. Und wer auf sich hält und sich das leisten kann, geht statt zur Massen-Uni lieber nach St. Gallen, Oxford oder Harvard. Dadurch öffnen sich die Türen bis in die Vorstandsetagen der Großunternehmen. Derlei Snobismus wird nie verschwinden. Denn so denken z.B. die Personaler bei den Dax-30 oder bei Mc Kinsey: Hochschulabschluss ist da keineswegs gleich Hochschulabschluss!


    Also, Titelmissbrauch: FOM & Co. sitzen auf keinem hohen Ross, sondern werden im Big Business eher belächelt.

  • RayWangen, dem kann ich nur zustimmen.
    Ich fand es auch nicht gut, dass man FH (zum Teil auch Berufsakademie/Duale-Hochschule) und Uni gleichgestellt hat (bzw. vom Titelzusatz (FH/BA) bei Bachelor und Master abgesehen hat).
    Und auch wenn der Studienort in Deutschland im Vergleich zu Frankreich, UK, USA usw. nicht den gleichen drastischen Einfluss auf die Berufsperspektiven hat, rate ich im privaten trotzdem jedem, keinen Fuss an eine Uni zu setzen, die nicht für das Fach als Leader angesehen wird und bevorzugt auch in den Top 200 der Welt gerankt ist. Gerade bei einem immer internationalerem Arbeitsmarkt kann es zumindest nicht schaden an den bekannten Orten studiert zu haben.

  • Da geht es zwar nicht um einen Betriebswirt IHK sondern um einen Meister. Die Urteilsbegründung ist aber allgemein sehr interessant für DQR Einordnungen. Wenn es um höhere Eingruppierung aufgrund DQR-Zuordung geht ist das alles nur unverbindlich.


    Zitat:
    Der am 1. 5. 2013 eingeführte DQR ist ein Instrument zur Einordnung der Qualifikationen des deutschen Bildungssystems. Er soll zum einen die Orientierung im deutschen Bildungssystem erleichtern und zum anderen zur Vergleichbarkeit deutscher Qualifikationen in Europa beitragen. Um transparenter zu machen, welche Kompetenzen im deutschen Bildungssystem erworben werden, definiert er acht Niveaus, die den acht Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) zugeordnet werden können. So ist das DQR-Niveau 6, dem die Meisterprüfung und der Bachelor zugeordnet sind, definiert durch "Kompetenzen zur Planung, Bearbeitung und Auswertung von umfassenden fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen". Eine normative oder sonst für die (landesrechtliche) Eingruppierung des Werkdienstes beachtliche Bindungswirkung hat die Einstufung durch den DQR nicht. Auf der Website des DQR wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass vorgesehen ist, "die zutreffende EQR-/DQR-Zuordnung künftig auf allen neuen Qualifikationsbescheinigungen auszuweisen. Da zunächst in den einzelnen Bildungsbereichen die erforderlichen verwaltungsrechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, wird dies ab 2014 schrittweise erfolgen. Eine rückwirkende Ausweisung auf Zeugnissen, die vorher vergeben wurden, wird nicht möglich sein. Der DQR hat orientierenden Charakter, keine regulierende Funktion. Das System der Zugangsberechtigungen in Deutschland ändert sich durch den DQR nicht." Außerdem weist der DQR ausdrücklich darauf hin, "bestehende tarif- oder besoldungsrechtliche Regelungen werden vom DQR nicht berührt. Beim DQR geht es um die Vergleichbarkeit von Kompetenzprofilen, nicht um eine tarif- oder besoldungsrechtliche Gleichstellung von Qualifikationen. In die hier bestehenden Zuständigkeiten greift der DQR in keiner Weise ein."


    Quelle:
    http://openjur.de/u/692395.html

  • Wenn es um höhere Eingruppierung aufgrund DQR-Zuordung geht ist das alles nur unverbindlich.


    Für die Erkenntis reicht es schon, auf dqr.de nachzulesen:


    "Der DQR hat orientierenden Charakter, keine regulierende Funktion."


    Selbst das kommt aber hinsichtlich der Anerkennung beruflicher Bildung schon einer kleinen Revolution gleich.


    Und was heute Stand der Eingruppierung ist, kann sich auch mal ändern.