Frage zu den Gesetzesbuechern

  • Hallo ihr Lieben,


    ich habe mal eine Frage zu den Gesetzesbuecher.
    Ich makiere mir immer die Paragraphen neben am Buecherrand mit
    Post its und notiere mir darauf den Paragraphen und ein kurzes Sichwort.


    Wie zum Beispiel Kuendiung und den passenden §
    Jetzt meine Frage: Darf ich die Buecher so in die Pruefung mit nehmen oder muss
    ich die Post its wegnehmen?
    Oder wie darf ich die Buecher makieren mit Farben?



    Ganz liebe Gruesse
    Viktoria-Luise Wilhelm

  • Das beste ist, Du rufst bei Deiner IHK an und fragst nach, was bezüglich der Gesetzesbücher erlaubt ist.
    So hab ich es gemacht und bei mir war erlaubt Post its zu kleben und den Paragraphen drauf zu schreiben und ein kurzes Stichwort. Aber das macht jede IHK anders, darum dort anrufen.

  • Wobei das aber auch nur eine unverbindliche Auskunft ist, denn bindend ist das, was auf den Prüfungen oben draufsteht und nicht das was die IHK sagt. Und wenn da Texte in den Gesetzen drinstehen dann wird's eng. Das ist aus Gründen der Chancengleichheit auch nur fair.

  • steht denn nicht irgendwo


    Zitat

    Klebezettel, Lesezeichen, Unterstreichungen und Anmerkungen,


    soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragrafen handelt, sind zulässig.

    ?


    Beispielsweise hatte ich beim Wirtschaftsfachwirt bei §412 HGB (Ladungsverantwortung) sogar einen Verweis auf die StVO drin. Dabei hatte ich die gar nicht mit...
    Nur damit ich daran denke.

    Fachwirt bestanden März 2015
    Ausbildereignung Februar 2016
    Prüfertätigkeit in der Ausbildung Juli 2016

  • Schau mal hier rein.


    Ausbilderschein ?


    2. und letzter Beitrag.



    Um zu bestehen muß man das Thema eben vermitteln können.
    Es ist jetzt aber kein Hexenwerk.



    Da das Thema vor der Prüfung war folgendes:


    Ich wurde als zu "monoton" empfunden. :D
    Evtl. zu viel geübt...?
    Aber bestanden habe ich aufs 1. Versuch. ;)



    Und bei der Prüfung spielt das Punkteergebnis nicht so die ganz große Rolle.
    Entweder man darf ausbilden - oder nicht. :D





    Hm, Sozial- und Gesundheitswesen:
    Weiß nicht was für einen Beruf du dir aussuchst und was du machen willst - auf jeden Fall den Arbeitsschutz nicht vergessen bei "gefährlichen Stoffen"!
    Das ist ein echter Durchfallgrund.



    Aber sonst - wie gesagt, kein Hexenwerk.

    Fachwirt bestanden März 2015
    Ausbildereignung Februar 2016
    Prüfertätigkeit in der Ausbildung Juli 2016

  • AdA ist für einen Fachwirt kein Thema mehr. Wenn es terminlich gar nicht anders geht, haben wir das auch mal in 6 Stunden durchgezogen im Präsenzunterricht oder mit zwei Webinaren zu je 3h. Die haben alle bestanden. Normale Größenordnung wären beim Präsenzunterricht zwei Mal 6h, wenn wir zu dritt oder viert im Kurs sind.


    Voraussetzung ist aber immer, dass der AdA zeitnah nach dem Fachwirt gemacht wird, ansonsten gehts nicht ganz so schnell.
    Nur mal so zur Orientierung:
    Hat einer gar keine Ahnung von AdA und ist das Seminar klein, sind wir damit in 4 Tagen durch und uns ist in den letzten zwei Jahren nur einer durchgefallen. Der war aber mehr als beratungsresistent, dem habe ich wahrscheinlich 25mal gesagt, er solle nicht mit einem Messer in Machetengröße rumhantieren, der hats aber trotzdem gemacht und ist prompt durchgefallen.


    Irgendwie hätte ich es in dem Fall auch der Tanne vor meinem Büro erzählen können, die hätte wohl genauso reagiert.........