Betriebswirt Herbst 2016 Austausch

  • Das stimmt, 8 Wochen sind nicht 2 Monate zum Monatsende :) Ich meinte eher damit, dass das wahrscheinlich der Aufregung geschuldet war (ich weiß, dass bringt mir nichts). Denn z.B. habe ich erwähnt, dass auch die Zeit vor dem 25 Lebensjahr anzurechnen ist und schrieb daher als Lösung: 8 Wochen. Da habe ich auch die Paragraphen aus dem BGB genannt. Durch die Aufregung schrieb ich leider 8 Wochen anstatt 2 Monate zum Monatsende. Ich meinte, dass die Korrektoren sehen, dass ich die Aufgabe richtig verstanden habe. Ich weiß ist ein großer Unterschied zwischen "8 Wochen" und "2 Monate zum Monatsende", jedoch würde ich mir wünschen, dass ein Großteil der Punkte dennoch angerechnet werden.
    Aber nun ja, mal abwarten. Wie du schon sagst, ändern kann ich es nicht mehr! :) Recht liegt mir ganz gut und war auch mit Abstand mein bestes Fach von den 5 Prüfungen, nur leider hat mir die Zeit nicht gerreicht, somit konnte ich nicht alles lösen. Bei den anderen 4 Prüfungen habe ich wenig Hoffnung. Im Januar bin ich schlauer, mittlerweile habe ich auch in Recht ein eher schlechteres Gefühl, denn anscheinend habe ich allein in der Aufgabe mit dem Mietrecht einiges nicht beachtet :(

    Fachhochschulreife (2002)
    Informatikkaufmann (2006)
    Industriefachwirt IHK (2016)
    Kaufmännischer Betriebswirt IHK (2018)

    2 Mal editiert, zuletzt von Rob1982 ()

  • Der Mietvertrag ist doch das was der Kunde unterschreiben muss(te). Und diese AGB sind doch damit wirksam geworden? Nirgendwo aus diesem Vertrag ergibt sich das hier andere Vereinbarungen vorgingen.


    Im Vorfeld gab es Telefonat. Natürlich wären solche Absprachen vor AGB zu werten. Doch es war ein Angebot und ob dieses nach Wochen dann noch Bestand hat? Ein Vertag kam aus meiner Sicht nicht am Tele zustande, da dann eine einfache Abholung geteicht hätte und nicht ein "neues Angebot" per Mietvertrag das dann so angenommen wurde.

    Leider täuscht Dich Deine Erinnerung. Im Fall ist der Kunde in das Ladenlokal gefahren, hat sich nach der Maschine erkundigt, ihm wurde ein Mietpreis genannt, der Kunde hat sich damit einverstanden erklärt und der Inhaber des Baumarktes hat erklärt, dass er die Maschinen am vereinbarten Tag anliefern werde. Hier liegt eindeutig ein Vertragsschluss vor.


    Bei der Anlieferung hatte der Vermieter einen vorgedruckten Mietvertrag mit Empfangsquittung zur Unterschrift dabei. Das sind AGBs, die bei Vertragsschluss nicht vorlagen und daher nicht einbezogen werden.


    Auch bei einem Telefonat wäre es nicht anders. Ich rufe an bei einem Vermieter an und informiere mich über sein Mietangebot. Ich sage, dass ich die Maschine für 3 Tage mieten möchte (Antrag), der Vermieter erklärt, mir diese zu liefern (Annahme) - Vertrag ist somit zu Stande gekommen.

  • Denn z.B. habe ich erwähnt, dass auch die Zeit vor dem 25 Lebensjahr anzurechnen ist und schrieb daher als Lösung: 8 Wochen. Da habe ich auch die Paragraphen aus dem BGB genannt. Durch die Aufregung schrieb ich leider 8 Wochen anstatt 2 Monate zum Monatsende. Ich meinte, dass die Korrektoren sehen, dass ich die Aufgabe richtig verstanden habe. Ich weiß ist ein großer Unterschied zwischen "8 Wochen" und "2 Monate zum Monatsende", jedoch würde ich mir wünschen, dass ein Großteil der Punkte dennoch angerechnet werden.

    Das ist doch insgesamt ganz ordentlich beantwortet, eben mit diesem einen Fehler. Ich wäre da bezüglich der Teilpunkte ganz zuversichtlich.

  • In der betreffenden Aufgabe musste man aber auch erkennen, dass die Kündigungsfrist des AG falsch war und dass die Beschäftigungszeiten vor dem 25.Lebensjahr auf Grund EUGH Rechtsprechung im Gegensatz zum Gesetzestext zu den Berufsjahren zählen - dafür gibt es dann natürlich auch Punkte.


    Zum Glück finden im nächsten Jahr Bundestagswahlen statt und die Lücke an der Spitze des Bundesjustizministeriums wird hoffentlich geschlossen werden. Das gibt mir eine vage Hoffnung, dass ich es noch erleben werde, einen neugefassten § 622 BGB zu erleben. ;)

  • Hallo Lavazza,
    ich habe meine Prüfung bei der IHK Karlsruhe abgelegt. Es hieß 6-8 Wochen (wobei ich von Arbeitskollegen erfahren habe, dass die Korrekturzeit tendenziell eher länger sei), darum schätze ich, dass wir (die bei der IHK Karlsruhe) die Prüfung abgelegt haben, erst MItte Januar Ergebnisse erhalten. Die Korrekturzeit ist von IHK zu IHK unterschiedlich. Ist auch immer davon abhängig wieviele Prüflinge die Prüfung bei der jeweiligen IHK abgelegt haben.


    Viele Grüße

    Fachhochschulreife (2002)
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