Also zu Recht kann ich nur empfehlen den "Gutachtenstil" perfekt zu beherrschen. Denn das sehen die Prüfer sehr gerne! Der "Urteilstil" hingegen bringt Punktabzug. Es kommt bei Recht nämlich ungemein auf die Formulierung an.
Hast du die Prüfungen vom BW?
Was istn Gutachtenstil?
z.B. Kündigungsfrage. Kuck ich zuerst Mitarbeiteranzahl/Betriebszugehörigkeit und dann eben Kündigungsschutz JA/NEIN dann bei JA - Kündigung wirksam nach Kriterien? JA/NEIN dann bei JA - Fristen eingehalten JA/NEIN etc.
Anders kann ich das nicht. Im Selbstudium ist ja nicht wie im Kurs. Im Selbstudium, so ist es bei mir, ist das Gesetzbuch fast wie neu gekauft in der Prüfung. Bei den anderen ist es richtig durchgeblättert von Ihren Kursen mit 100erten Notizen dran.