Prüfung WBQ 18.10. - Themen, Berichte...

  • Zitat von "Cube888"

    Aufgabe 4 habe ich Widerspruch eingelegt. Und ein aktuelles Gerichtsurteil mit beigelegt welches meine, Aussage als richtig darstellt.
    Bin gespannt.


    Zitat von "Ali21"

    Ich bin auch gespannt, was bei dem Einspruch der R+S Frage rauskommt. Bitte halte uns doch auf dem Laufenden.


    Das würde mich auch sehr interessieren. Bitte informiere uns über die Reaktion auf deinen Einspruch..
    Ich bin in meiner Prüfungsantwort (konform zur Musterlösung) davon ausgegangen dass eine Schickschuld vorliegt bei der Leistungs- und Erfüllungsort auseinanderfallen und somit hier kein Anspruch auf Nachlieferung besteht. War mir aber bislang auch nicht wirklich sicher. Mit gegenteiligen Rechtsprechungen hatten wir uns in der Prüfungsvorbereitung oder im Unterricht aber auch nicht auseinandergesetzt.

  • Hallo,


    klar informiere ich euch über den weiteren Verlauf. Habe heute die ich Eingangsbestätigung des Widerspruchs im Briefkasten gehabt. Darin steht das es einige Zeit in Anspruch nehmen wird etc.
    Wir hatten im Unterricht auch keine gegenteiligen Rechtsprechungen jedoch gab es unterschiedliche Ansichten bei den Dozenten. Von daher hatte ich bereits vor der Prüfung im Netz nach Rechtsprechungen gesucht und dann eine vom OLG Hamburg gefunden und demnach hatte ich dann auch meine Antwort in der Prüfung geschildert.
    Das Urteil scheint mir in deren Begründung auch einleuchtend. Das Gericht begründete es wenn es dem Käufer als Service angeboten wird kann man nicht erwarten das dieser dann die Verantwortung der Sendun, tträgt. Anders sieht es aus wenn es der Kunde ausdrücklich auf eigenen Wunsch äußert.

  • hi hi
    hab mal ein paar fragen an alle!


    ich war gestern bei der ihk und habe einsicht in meine rechnungswesen prüfung genommen.
    Mir fehlen insgesamt 2 Punkte zum bestehen.


    folgende sachen sind mir aufgefallen, welche aber als falsch bewertet wurden.


    hilfe!!! nur 2 punkte


    und zwar geht um aufgabe 3


    dort habe ich zb geschrieben


    - Ust = Neutraler Aufwand da durchlaufender Posten
    - Rabatte = Neutraler Aufwand, da einkalkuliert
    - Reperaturkosten = außerordentlicher aufwand, da nicht permanent was repariert werden muss.


    habe schon kräftig gegoogelt aber ichts passendes gefunden


    danke euch schon mal :roll:

  • Ich weiß nicht was dein Problem ist? Es ist noch lange kein Grund ausfallend zu werden. Warum haben wir bitte Gerichte in Deutschland? Weil jeder Jurist das BGB anders interpretiert. Wäre alles 100 prozentig klar wie du es bezifferst bräuchten wir keine judikative.


    Allein wegen solchen Leuten wie dir lohnt es sich schon auf ein Widerspruchsverfahren zu stürzen...

  • Hör auf zu heulen.
    Wenn du Probleme damit hast das ich recht haben könnte dann schreib es als pn. Die anderen Leute interessiert was bei mir raus kommt. Wenn es dir nicht passt such dir Freunde. Du hast es einfach nicht begriffen worum es geht. Es geht nicht um das Urteil als solches.dann brauchten wir ja deiner Meinung nach auch keine fachlichen korrektoren und keine Gerichte für rechtsstreRechtsstreitigkeiten denn die Gesetze sind ja ei deutig und immer gleich auszulegen. Mädel wie alt bist du? 21?
    Sorry werde erstmal erwachsen.... :D

  • Sorry ich bin schon durch habe alles bestanden, es ging in recht nur darum meine Note zu verbessern. Der HSQ teil war super bei mir 84 und 90.
    Auf deine anderen Inhalte gehe ich jetzt mal lieber nicht weiter ein ich will dich und deine recht haber Machenschaften nicht weiter fördern....
    Denn es wird nicht nur mir auf den Geist gehen....

  • Hallo sweetie,

    Zitat

    - Ust = Neutraler Aufwand da durchlaufender Posten
    - Rabatte = Neutraler Aufwand, da einkalkuliert
    - Reperaturkosten = außerordentlicher aufwand, da nicht permanent was repariert werden muss.


    da die USt. kein Aufwand ist, kann sie auch kein neutraler Aufwand sein. Das gleiche gilt für Rabatte.


    Reparaturaufwand kann man als neutralen Aufwand sehen.


    LG
    -Tim

  • Hallo Louisa,


    ich möchte die Stimmung nicht anheizen, aber ich empfinde den Sachverhalt ebenso wie Du.


    Ich finde es sehr schade, dass Würfel das in die Ecke der Rechthaberei stellt, denn das hast DU wirklich nicht getan.


    Du hast den Sachverhalt so dargelegt, wie sich die IHK das mit den Gesetzen auch denkt.


    Leider fällt mir das öfter auf, dass einige ein klares Ja oder Nein sich wünschen.


    Dieses gibt es bei der IHk in der Form gar nicht, wenn Du den Paragraph verstehst und damit argumentierst, ist es der IHK letzten Endes gleich was rauskommt, Hauptsache, sie sehen, dass man es anwenden kann.


    ich habe mich vor den Prüfungen auch mit den Musterlösungen etc verrückt gemacht.


    Das kann man wirklich vergessen, es sind halt nur MUSTERlösungen...jede eigene kann und sollte auch anders aussehen.


    Ich warte auch auf das Ergebnis, das der Würfel erreichen wird, wobei ich fas vermute, dass der Einspruch abgeschmettert wird.

  • Hallo,


    das mit der "Frei Haus"-Regelung ist nicht so ganz einfach, da dies gesetzlich eben nicht exakt geregelt ist. Bei der Auslegung kommt es dann auf die herrschende Meinung an (juristisch wird die mit hM abgekürzt), diese besteht aus herrschender Lehre ("hL") und herrschender Gerichtssprechung ("hG"). Wenn Lehre und Gerichtsurteile unterschiedlicher Ansicht sind, gibt es keine richtig oder falsch, sondern beide Lösunden sind als richtig zu bewerten, wenn sie juristisch sauber argumentiert sind. Wenn aus der Aufgabenstellung kein eindeutiger Wille beider Vertragsparteien zu entnehmen ist und lediglich eine "Frei Haus" -Klausel vereinbart wurde, gibt es keine eindeutige Lösung. Deswegen gibt die IHK ja lediglich "Lösungshinweise" an die Korrektoren und keine Vorgaben oder Musterlösungen.


    Wenn "Cubes" richtig argumentierte Lösung, lediglich wegen eines vermeintlich falschen Ergebnis zu einem Punktabzug geführt hat, hat der Widerspruch hohe Erfolgsaussichten. Die Kopie des OLG-Urteils beizulegen ist hier sicherlich sinnvoll und wird von der IHK und spätestens vor dem Verwaltungsgericht auch gewürdigt werden. Ob sich der Aufwand allerdings wegen einer geringfügigen Notenverbesserung überhaupt lohnt, bleibt abzuwarten. Die IHK (oder das Gericht) können die Arbeit auch insgesamt neu bewerten lassen - da bekommst du u.U. bei der Aufgabe ein paar Punkte mehr, dafür werden dir bei einer anderen Aufgabe wieder ein paar Punkte abgezogen.


    Mit den besten Grüßen


    Martin

  • Hallo zusammen,


    wir haben am 08.01.2013 endlich unsere Ergebnisse in den Händen gehalten. Ca. die Hälfte ist in mindestens einem Fach durchgefallen. Ich habe Gott sei Dank alle gleich bestanden. Zwar nur im Durchschnitt mit 66 Punkten, aber wenigstens keine Nachprüfung. Bei uns war Recht und Steuern und VWL und BWL am schlechtesten.


    LG Sweetie985