Hi Forum, Tim und Klaus,
diesmal habe ich zur Abwechslung ein echtes Verständnisproblem.
Leider wieder eine Aufgabe aus Herbst 2016.
Ausgangssituation (verkürzt aber wesentliche informationen):
Produktions GmbH hat Bestandsveränderungen bei Spezialöl
1200 Liter Schlussbestand
Wiederbeschaffungspreis 24€/Liter
Zu berechnen waren gem. Bewertungsvereinfachungsmethoden mit FiFo und gewogener Durchschnitt.
FiFo: 32 000€
Durchschnitt: 33 816€
So weit, so gut.
Teilaufgabe c verlangt nun nach dem tatsächlichen Bilanzansatz unter Angabe der betreffenden Vorschriften. (8 Punkte)
Lösungsvorschlag:
I.d.R. IAS 2.9
aber gem. IAS 2.32 erlaubtes Abweichen...Vorschrift wird nahezu komplett zitiert...mit dem Ergebnis:
Bilanzansatz mit 1200Liter x 24€/Liter = 28 800€
Mein Problem:
IAS 2.32 greift doch nur für RHB die in Vorräte/Fertigerzeugnisse einfliessen im Zuge der Herstellung bzw. dafür bestimmt sind.
Im Text sind keine Angaben diesbezüglich, also nahm ich an, super....ein Spezialöl, welches auch als Spezialöl verkauft werden kann.
Somit würde IAS 2.32 nicht in Betracht kommen.
Andererseits wurden keine Angaben zu geschätztem Verkaufserlös, geschätzen Vertriebskosten oder geschätzten Kosten für Fertigstellung gemacht, welche eine Ermittlung des Nettoveräußerungswertes ermöglicht hätten.
Wie hätte ich nach Aufgabenstellung auf die Berücksichtigung von IAS 2.32 kommen müssen?
(mal abgesehen vom Ausschlussprinzip weil sonst keine Angaben gemacht wurden)
Oder habe ich IAS 2 komplett falsch verstanden? Hoffentlich nicht