also könnte ich theoretisch auch noch besser werden als ein Mitschüler, der z.B. mit 51 Punkten direkt bestanden hat (wenn ich die mündliche mit z.b. 75 %)
Mündliche Prüfung Recht und Steuern
- pHil_88
- Erledigt
-
-
Ja auch das wäre möglich.
-
habt ihr noch nen guten literatur-tipp? so in die richtung "grundwissen Recht & Steuern" ?
-
Zitat von "vanillasky"
Hallo zusammen,
ich hatte gestern meine Ergänzungsprüfung in Recht & Steuern. 74 Punkte hätte ich gebraucht, die Prüfer haben mich am Anfang daraufhin gewiesen das da jetzt schon was kommen muss von mir.
Ich habe am Ende 90 Punkte bekommen!!!!
Die Themen waren:
- Kaufvertrag (Willenserklärung einseitig, zweiseitig, Invitatio ad offerendum
- Arbeitsrecht (ordentliche, außerordentliche Kündigung)
- Betriebsrat (Funktion, Mitwirkungsrechte)
- Bürgschaft (welche Formen: Ausfallbürgschaft, Hypothek)
- UWG
- UmsatzsteuerAlso ich fande die Fragen NICHT detailliert, das liegt aber auch immer im Auge des Betrachters. Ich kann jedem nur empfehlen sich auf die Basics zu konzentrieren.
Die Prüfer waren sehr nett aber auch bestimmend. Am Anfang war es eher eine Frage Antwort Situation und gegen Ende ein richtiges "Gespräch" zwischen mir und den Prüfern.
Habe auch gesehen das die Prüfer den Rahmenlehrplan mit Notizen vor sich liegen hatten.Viel Glück an Alle die es noch vor sich haben! Ich kann nur alles bestätigen was Reinhard vorab zu den Ergänzungsprüfungen geschrieben hatte!
in einer mündlichen Prüfung 90 Punkte zu vergeben in der es nur um "Basics" und nicht auch ins Detail ging find ich fast schon frech..
Nichts gegen den Geprüften, für dich freuts mich natürlich! -
Hallo Lobster80,
die mündliche Ergänzungsprüfung ist ohnehin grotesk überbewertet. Um auch nur halbwegs in der Relation mit der schriftlichen Prüfung zu stehen, müsste sie mindestens 30 Minuten dauern.
LG
-Tim -
Hallo zusammen, habe leider in Recht und Rewe keine 50 Punkte erreichen können. Muss ich beides nachschreiben? Oder, kann ich mir ein Fach aussuchen, denn ich mündlich ablegen kann.!?
-
Dann "darfst" Du in den beiden Fächern am 7. März nochmal ran. Ergänzungsprüfung ist nur "anzubieten", wenn in EINEM Fach keine ausreiczende Leistung erbracht wurde - oder so ähnlich in Juristendeutsch. - Steht das nicht in dem Bescheid?
-
Nein, es steht nur "Ein endgültiger Prüfungsbescheid geht Ihnen erst nach Abschluss des gesamten Prüfungsverfahren zu." Wäre blöd, wenn ich beides wiederholen müsste. Habe in Recht 48Punkte erreicht...2fehlen ...ist ärgerlich. Naja...
Danke dir.
-
Hallo Zusammen,
ich habe auch gerade gesehen, dass meine Ergebnisse vom Oktober online sind.
Wie erwartet, bin ich überall, ausser in Recht & Steuern durch (40pkt.)
Ich weiss noch ziemlich genau, was ich wo bei welcher Frage geschrieben habe...Meine Fragen zur Nachprüfung:
- Gehen die Prüfer besonders auf Punkte ein, wo man im schriftlichen Schwächen hatte (..wie z.B. bei dieser Insolvenz-Aufgabe) ?
- Man hat ja wohl keinen Text zu Verfügung- wollen die Paragraphen benannt haben und was sich dahinter verbirgt (z.B. solche Folgeketten wie §433-§434-§437-§439) ?
- Wie habt Ihr Euch am besten auf diese Nachprüfungs-Situation eingestellt ? ...war das erfolgreich ?Freue mich für jeden, der mit dieser "Zugabe" noch gepackt hat; ...und über Erfahrungsberichte, egal ob erfolgreich oder nicht... ;o)
Allen noch einen guten Rutsch,
2013 wird "unser" Jahrmfg, Nachteule
-
Hallo zusammen.
Ich und ein paar aus meinem Kurs müssen in die mündliche in Recht/Steuer und ich bin gerade dabei zu lernen.
Leider find ich es etwas schwer einzuschätzen was und wie tief gefragt wird oder was man eher weg lassen kann.Wär schön wenn noch ein paar ihre Erfahrungen schreiben könnten.
Liebe Grüße