Prüfung WBQ 13. März - Berichte

  • Zitat von "kookiee"

    Ich suche vergeblich nach dem Punkt "Kundenmanagement" im Rahmenstoffplan der IHK im Fach Unternehmensführung!


    REWE war wohl dieses Jahr die Knackpunktprüfung, die die Chance beim ersten mal zu bestehen drastisch reduziert. $$$$$$$$$$$$$$$$


    Meinste nicht, dass das sone Art von Aufgabe ist "Wie wende ich mein Wissen in der Betriebspraxis an" Da ging es doch um die ABC Analyse nicht wahr? Was machen wir bei A und B Kunden?


    Ich hab da sowas eschrieben wie "A sind wichtige Kunden, daher sollten wir denen besondere Konditionen bieten um sie noch mehr an uns zu binden" etc - sowas in der Art.


    Mit den ielen Beispielen sehe ich es genauso, die wollten immer vier 5 stück, im skript standen jeweils 2-3

  • ich hatte kein Problem mit der Beantwortung der Frage bezüglich dem Kundenmanagement, aber meiner Meinung nach gehört das in Bereich Marketing/Vertrieb!!
    Das wissen der ABC-Analyse wird hier nicht abgefragt, sondern was man daraus folgen kann... daher gehört diese Frage in den 2.Teil.....
    es steht auch nichts im Rahmenstoffplan.. zumindest finde ich nichts(vielleicht irre ich mich ja)
    aber "Reinhard" weiß das bestimmt.


    Ich hab den Plan nicht als PDF sorry

  • Zitat

    "Kann mir jemand sagen, ob beim ersten fall in Recht die Lösung korrekt ist, mit schwebend unwirksam??? "


    Ich bin zu dem Entschluss gekommen, dass im Rahmen des § 110 BGB der Vertrag wirksam ist. Die Person muss von seinem Ausbildungsgehalt die Lebenskosten in der Nachbarstadt tragen und darf laut Aussage der Eltern frei über die Restsumme verfügen. 2000 € in Raten (Wieviele Raten? z.B. 2000 : 36 Monate = 55 €) kann durchaus mit eigenen Mitteln bewirkt werden. Wenn er nun 36 Monate lang je 55 € an B gezahlt hat, hat er die Leistung bewirkt, so dass der zwischen ihm und B geschlossene Vertrag, als von Anfang an wirksam gilt. So meine Meinung.

  • Zitat von "A-jay"

    Ich bin zu dem Entschluss gekommen, dass im Rahmen des § 110 BGB der Vertrag wirksam ist. Die Person muss von seinem Ausbildungsgehalt die Lebenskosten in der Nachbarstadt tragen und darf laut Aussage der Eltern frei über die Restsumme verfügen. 2000 € in Raten (Wieviele Raten? z.B. 2000 : 36 Monate = 55 €) kann durchaus mit eigenen Mitteln bewirkt werden. Wenn er nun 36 Monate lang je 55 € an B gezahlt hat, hat er die Leistung bewirkt, so dass der zwischen ihm und B geschlossene Vertrag, als von Anfang an wirksam gilt. So meine Meinung.



    ich habe ebenfalls nach &110 BGB gehandelt.
    In Recht und Steuern gab es noch die Frage nach Tarifvertragsparteien sowie Säumniszuschlag und Verspätungszuschlag.


    Meine Frage bezüglich Rechnungswesen hat sich eben erledigt.. es war der Grundsatz von der Einzelbewertung und Stichtagsprinzip..

  • Was ich bisschen komisch finde, ist dass man kein HGB in ReWE verwenden darf... In Recht schreibt man fast nur ab, und gerade ReWe FiBu hat ihre Grundlagen auch im HGB - zB diese Bilanzierungdgrundsätze habe ich mir bem lernen im HGB angeguckt und markiert (weil ich der Meinung war Gesetzestexte dürfen bei ALLen Fächern auf dem Tisch liegen. Ist doch gerade gut, wenn man kreative Lösungen sucht und das HGB zur Hilfe nimmt

  • Hallo A-jay und Numa,


    der § 110 schließt Ratenzahlungen ausdrücklich aus, denn da steht "wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt...", das bedeutet das er seine Leistung erbracht haben muss. bei einer Ratenzahlung verpflichtet man sich aber zukünftig zu leisten, also hat man die Leistung eben nicht bewirkt.


    Der Ratenvertrag ist daher nach § 108 i.V. mit § 107 BGB schwebend unwirksam.


    Mit den besten Grüßen


    Martin

  • Hallo, habe heute auch die wirtschaftsbezogene prüfung geschrieben.. bin mittlerweile was vwl bwl betrifft super verunsichert und versuche nochmal die Themen zusammenzubekommen um mich zu beruhigen... Controlling, einzelunternehmen, Konzern, Wirtschaftskrise, .... Kann jemand weiter ergänzen?