Mündliche Prüfung - Meine Geschichte vom sterbenden Schwan

  • Was ich hier nicht ganz verstehe, ist, welchen Bezug jetzt die Prüfung der Personalfachkaufleute zu denen der der Fachwirte Gesundheits- und Sozialwesen hat.
    Dass diese von der gleichen Kammer abgenommen wurde?


    Für mich hat das eine mit dem anderen gar nichts zu tun, insbesondere vor dem Hintergrund, dass München jährlich Prüfungen im fünfstelligen Bereich abnimmt.

  • Hallo Tim,


    Nach meinen langjährigen Erfahrungen stinkt dort nicht der Fisch vom Kopfe, sondern es sind einzelne Mitarbeiter der IHK, die sich mit gezielten Falschaussagen Arbeit vom Leibe halten möchten.
    In solchen Fällen als Prüfling den Rechtsweg zu beschreiten empfehle ich stets, denn nicht nur hat der Kläger seine Chance, es wird auch nachfolgenden Prüflingsgenerationen mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit nicht genauso ergehen, da besagte Mitarbeiter von ihren Vorgesetzten in die Schranken gewiesen werden dürften.


    Naja, der Widerspruchsbescheid ist vom Leiter des Bereichs Weiterbildung unterschrieben. Mein Widerspruch wurde mit folgender Begründung als unzulässig abgelehnt:


    „Im Prüfungswesen ist beispielsweise die Anfechtung einer bestanden Prüfung ausschließlich dann zulässig, wenn der Prüfling als besonders rechtsschutzbedürftig angesehen werden kann. Wird die Verbesserung einer Prüfungsbewertung angestrebt, so ist das Vorliegen eines besonderen Rechtsschutzinteresses lediglich dann zu bejahen, wenn der Widerspruchsführer glaubhaft darlegt, dass die im Prüfungsbescheid zum Ausdruck kommende Entscheidung des Prüfungsausschusses für sein schulisches oder berufliches Weiterkommen konkrete beachtenswerte Nachteile hat. Das ist allgemein nur dann der Fall, wenn eine Prüfung mit der Gesamtnote „ausreichend“ bestanden wurde.


    […]


    Ein besonderes Rechtsschutzinteresse kann dem Vorbringen der Antragstellerin nicht entnommen werden. Es ist nicht nachvollziehbar, inwiefern ihr aus einer überdurchschnittlich bestandenen beruflichen Fortbildungsprüfung irgendwelche beachtenswerten Nachteile erwachsen sollten.“

    Mit anderen Worten, jeder der schriftlich so gut war, dass man ihn mündlich nicht mehr unter die Note 3 runterprüfen kann, ist vogelfrei ;-). Erschreckend wie man mit dieser Einstellung den Bereich Weiterbildung einer Prüfungsbehörde leiten kann ...


    Auch bei bei den neuralgischen Mails stand der Leiter des Bereichs Weiterbildung immer in cc, so z.B. als man mir die Nachprüfung und die Akteneinsicht im Vorfeld der erstmaligen Einschaltung des Verwaltungsgerichtes verweigerte.


    Begründung für die Verweigerung der Nachprüfung:


    "Eine "Nachprüfung" kann allgemein nur im Falle des Nichtbestehens beansprucht werden (* 7 Abs. 1 VO) und selbst dann frühestens zum nächsten regelmäßigen Prüfungstermin (* 26 Abs. 3 Satz 1 FPO). Zwei Wochen zuvor stellt der Prüfungsausschuss unter Berücksichtigung der Vorschläge des Kandidaten ggf. das Thema (* 3 Abs. 5 Satz 3 VO)."

    Begründung für die Verweigerung der Akteneinsicht und -kopie nach Eingang der Stellungnahmen der Prüfer:


    "... dass sie zwar ein gesetzliches Einsichtsrecht haben, aber regelmäßig nur Rechtsanwälte Ablichtungen erhalten könnten, weil ihnen als "Organe der Rechtspflege" auf deren Verlangen Akten sogar urschriftlich in ihre Kanzleien herauszugeben sind (Art. 29 Abs. 3 Satz 2 BayVwVfG).


    Abschließend wird der Vollständigkeit halber noch darauf hingewiesen, dass unser Haus seit 28. Juli bis einschließlich 7. September 2014 (Sommerferien) wegen umfangreicher Umbau- und Renovierungsarbeiten für den Publikumsverkehr geschlossen ist."

    Klingt auch insgesamt nicht so, als sei dieses juristische Geschreibsel von einem Pädagogen (Leiter des Bereichs Weiterbildung laut seine Vita auf der IHK-Homepage) verfasst. Inhaltlich ist es zwar der totale Müll, aber den Duktus beherrscht man in der Regel erst nach mehrjährigem Studium der Juristerei ;) Der Fisch scheint also nicht nur von unten zu stinken ;)


    So, wie Du es schreibst, hast Du den Vergleich lediglich aufgrund von Vermutungen abgelehnt, statt bei der Kammer nachzuhaken? Ich würde in diesem Fall dem Internet keinen Glauben schenken. Keine Kammer dürfte so ungeschickt sein, die erneute Prüfung mit derselben Besetzung des Prüfungsausschusses durchzuführen.


    Ja, auch zu den originären mündlichen Prüfungen kursieren diverse Berichte im Internet ... Da ich mich aktuell in der unmittelbaren Vorbereitung auf mein erstes juristisches Staatsexamen befinde, war mir das Risiko einfach zu groß, nochmal Zeit fehl zu investieren, um mich auf eine IHK-Nachprüfung vorzubereiten, bei der sich erneut Gerüchte aus dem Internet bestätigen ...


    Warum ich nicht den Austausch mit meiner IHK gesucht und lieber auf Gerüchte aus dem Internet vertraut habe? Siehe obigen Schriftverkehr ;)


    LG
    Alex

  • Was ich hier nicht ganz verstehe, ist, welchen Bezug jetzt die Prüfung der Personalfachkaufleute zu denen der der Fachwirte Gesundheits- und Sozialwesen hat.
    Dass diese von der gleichen Kammer abgenommen wurde?


    Für mich hat das eine mit dem anderen gar nichts zu tun, insbesondere vor dem Hintergrund, dass München jährlich Prüfungen im fünfstelligen Bereich abnimmt.


    Zumindest der Rechtsweg, inklusive Holzweg, ist der gleiche ...

  • Hey Schwan87,


    deine Nachricht erinnert mich so an meine mündliche Prüfung im Dezember 2014 bei der IHK München. Ich mache zwar einen anderen Fachwirt, habe aber ähnliches wie du durchgemacht. In vielem, was du da schreibst, erkenne ich mich soo wieder.


    Auch ich bin durch die mündliche Prüfung gefallen und kann erst in einem Jahr wiederholen. Beruflich gesehen (Jobwechsel, Umzug etc) hat dies völlig
    mein Leben durcheinander gebracht.


    Ich kann sooooo nachvollziehen, wie es dir gerade geht!


    aber wie heißt es so schön? "That`s life!"


    Aber trösten tut das irgendwie auch nicht...

  • Zitat

    'AlMue',


    Ein besonderes Rechtsschutzinteresse kann dem Vorbringen der Antragstellerin nicht entnommen werden. Es ist nicht nachvollziehbar, inwiefern ihr aus einer überdurchschnittlich bestandenen beruflichen Fortbildungsprüfung irgendwelche beachtenswerten Nachteile erwachsen sollten.“

    Mit anderen Worten, jeder der schriftlich so gut war, dass man ihn mündlich nicht mehr unter die Note 3 runterprüfen kann, ist vogelfrei ;-). Erschreckend wie man mit dieser Einstellung den Bereich Weiterbildung einer Prüfungsbehörde leiten kann ...



    Bei der IHK in München ist seit längerer Zeit schon ne Art Dauerbaustelle soweit ich weiß und die Prüfungen finden derzeit außer Haus statt.


    Naja, vermutlich denkt jemand der nicht dabei war auch "Hat doch ne 3 Bekommen? Was wollen die Leute? Wir haben da auch viel schlechtere.
    Einfach nur wegen schlechter Note nochmal machen lassen? Da könnte ja jeder kommen bis er ne 1. hat..."
    Natürliche Abwehrreaktion.


    Vielleicht solltest du denn Hr. mal direkt anschreiben und deinen Fall schildern/erklären, auch wenn es dafür vielleicht schon zu spät ist.
    Aber jemand der grad vor dem Staatsexamen steht ne 4- im Thema Arbeitsrecht geben das ist eigentlich schwer nachvollziehbar, und da würde ich mir auch ziemlich verarscht vorkommen.


    Wie kann sowas denn passieren?

    Was stand denn in den Akten? War deine Präsentation nach Meinung der Prüfer so schlecht? Haste rumgestottert oder welche Kommunikationsschwierigkeiten hat es sonst gegeben?



    Wirtschaftsfachwirt bestanden 03/16
    Ausbildereignungsprüfung bestanden 07/16

    Meister für Schutz und Sicherheit 05/17

  • Ja so ist das nun einmal vor dem Verwaltungsgericht.
    Der IHK Umbau ist seit Herbst letzten Jahres fertig, außer der Tiefgarage, da regnet es seit Menschengedenken rein. Die IHK hat weitere Räume angemietet, da die Räumlichkeiten zu klein geworden sind.
    Das ein gewisser Prozentsatz durchfällt ist auch natürlich.
    Die Kandidaten wollen zum einen einen möglichst hochwertigen Abschluss, zum anderen eine möglichst leichte Prüfung. Das passt nicht zusammen.
    Wenn schon die Gleichwertigkeit zum Bachelor Abschluß gegeben sein soll, dann werden es einige eben nicht schaffen.
    Zu AlMue:
    Mich würde interessieren, wie Du vorgehen würdest, falls Dein 1. Staatsexamen nicht Deinen Wünschen gemäß ausgehen würde?
    Wahrscheinlich auch nicht viel anders, oder?
    Prinzipiell finde ich es gut, den Rechtsweg einzuschlagen.
    Denn dann gibts Klarheit.

  • Zitat

    Die Kandidaten wollen zum einen einen möglichst hochwertigen Abschluss, zum anderen eine möglichst leichte Prüfung. Das passt nicht zusammen.




    Wenn jemand durchfällt oder knapp davor ist sollte die eigene Selbstkritik ausreichen um zu erkennen das etwas bei einem selber schief lief oder die Vorbereitung schlecht war etc...


    Das ist hier aber nicht so wirklich das Thema...


    Wirtschaftsfachwirt bestanden 03/16
    Ausbildereignungsprüfung bestanden 07/16

    Meister für Schutz und Sicherheit 05/17


  • Aber jemand der grad vor dem Staatsexamen steht ne 4- im Thema Arbeitsrecht geben das ist eigentlich schwer nachvollziehbar, und da würde ich mir auch ziemlich verarscht vorkommen.


    Wie kann sowas denn passieren?

    Was stand denn in den Akten? War deine Präsentation nach Meinung der Prüfer so schlecht? Haste rumgestottert oder welche Kommunikationsschwierigkeiten hat es sonst gegeben?



    Im wesentlichen begründen Sie es damit, ich sei mit der Präsentation durchgefallen, die der IHK ja glücklicherweise vorliegt und somit in vollem Umfang gerichtlich nachprüfbar ist. Darauf freue ich mich jetzt schon. Die war nämlich absolut spitze. Ich habe wohl ein bisserl schnell dabei gesprochen ;)


    Auch das Frage-Antwort-Spiel danach wäre grottenschlecht gewesen. Dabei geht es allerdings nicht um die Frage, ob ich meine Antworten inhaltlich besser bewerte als der Ausschuss, sondern man streitet die richtigen Antworten überwiegend schlicht ab ...


  • Der IHK Umbau ist seit Herbst letzten Jahres fertig, außer der Tiefgarage, da regnet es seit Menschengedenken rein. Die IHK hat weitere Räume angemietet, da die Räumlichkeiten zu klein geworden sind.


    Umbaumaßnahmen sind kein Grund den Rechtsstaat außer Kraft zu setzen, zumal die IHK über zwei Gebäude in unmittelbarer Nähe verfügt, so dass man die Akten auch im Nachbargebäude hätte einsehen können.



    Das ein gewisser Prozentsatz durchfällt ist auch natürlich.
    Die Kandidaten wollen zum einen einen möglichst hochwertigen Abschluss, zum anderen eine möglichst leichte Prüfung. Das passt nicht zusammen.
    Wenn schon die Gleichwertigkeit zum Bachelor Abschluß gegeben sein soll, dann werden es einige eben nicht schaffen.


    Bei den Personalfachkaufleuten fallen sogar 50% durch. War aber nie mein Problem ... Bin sogar schon stolzer Inhaber eines Fachhochschul-Diploms und fand die PFK-Prüfung wesentlich leichter ...



    Zu AlMue:
    Mich würde interessieren, wie Du vorgehen würdest, falls Dein 1. Staatsexamen nicht Deinen Wünschen gemäß ausgehen würde?
    Wahrscheinlich auch nicht viel anders, oder?
    Prinzipiell finde ich es gut, den Rechtsweg einzuschlagen.
    Denn dann gibts Klarheit.


    Sollte mein Staatsexamen nicht so werden, wie gewünscht, würde ich den regulär von der Prüfungsordnung vorgesehenen zweiten Versuch zur Notenverbesserung antreten. Im Staatsexamen kann es ganz schell mal passieren, dass man sich den Notenschnitt durch den Schiefgang einer der sechs 5-stündigen Klausuren versaut. Die stellen in den Examensklausuren, im Gegensatz zu den IHK-Klausuren, nicht 20 verschiedene Fragen, von denen man im schlimmsten Fall halt mal eine nicht beantworten kann, sondern man bekommt pro Klausur eine Frage, die man in einem 5-stündigen Gutachten umfassend abarbeiten muss. Wenn man da Pech hat, und die treffen mit der Frage eine Wissenslücke (und sei es die einzige, die man hat) hat man ganz schnell eine Klausur unterm Strich geschrieben und der Notenschnitt ist hinüber ...


    Ich habe ehrlich gesagt nicht vor, da irgendwas einzuklagen und gehöre auch nicht zu den Leuten, die sich immer ungerecht benotet fühlen. Das ist mir bei der IHK im mündlichen erstmals passiert ...


    Die mündlichen Prüfungen beim Staatsexamen finden in Gruppen und öffentlich statt (kann jeder zuschauen, wie die Schäfchen zum Schafott geführt werden :-)) Da kursieren nicht solche Gerüchte wie um die mündlichen Prüfungen bei der IHK. Da wäre es halt auch nicht möglich, einzelnen Prüflinge runterzumachen und Noten ungerecht zu verteilen, weil es da genug Zeugen gibt!


    Die Fälle, von denen ich gehört habe, bei denen gerichtlich gegen Staatsexamens-Ergebnisse vorgegangen wurde, bezogen sich alle auf die schriftlichen Prüfungen. und auch wenn man danach im Internet googelt, stößt man nicht auf die Schlammschlachten, wie sie um die mündlichen IHK-Prüfungen im Netz ausgetragen werden ...