Mündliche Prüfung - Meine Geschichte vom sterbenden Schwan

  • Und da schließt sich meines Erachtens der Kreis wieder. Ganz am Anfang habe ich auf die Wahl des richtigen Bildungsträgers hingewiesen. Dass jemand den Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen ohne Bildungsträger macht, ist die absolute Ausnahme. Wenn dann der Bildungsträger Unfug erzählt, übernehmen dann natürlich die Schüler das. Woher sollen sie es denn auch wissen?
    Bildungsträger kann sich im Prinzip jeder nennen und da kommt dann halt oftmals so ein Fiasko raus.
    Es gibt hier Bildungsträger, die bringen regelmäßig mehr als 80% ihrer Teilnehmer durch und welche, die nur 20% durchbringen, wobei das jetzt nicht die 80/20 Regel darstellen soll...


    Das das juristische Staatsexamen im Vergleich zu IHK Prüfungen ganz ein anderes Niveau hat, ist ja auch klar.
    Da wirst Du auf der Uni darauf vorbereitet und da wissen die Dozenten auch um was es geht. Zumindest sollten sie es, bei meinen war das manchmal auch nicht so ganz klar.....


    Generell aber finde ich es eine außerordentliche Leistung, dass Du Deinen PFK ohne Bildungsträger gemacht hast. Das sollte hier auch einmal positiv erwähnt werden.
    Auch wenn das jetzt alles gar nichts mehr mit den Fachwirten im Gesundheits- und Sozialwesen zu tun hat.

  • ... ich habe etwas mit mir gerungen, hierzu auch meine Meinung kundzutun....


    @Alex : Nichts für ungut, aber ich konnte deinen gesammelten Posts nicht entnehmen, wo ein Unbeteiligter Dritter sagen würde, dass dein Prüfungsausschuss befangen wäre. Du beschreibst recht allgemein, dass es Unregelmäßigkeiten gegeben hätte, die du aber nicht näher beschreibst. Du meintest nur, Parallelen zu Schwan gehabt zu haben.


    Darüber hinaus konnte ich deinen Posts nur entnehmen, dass du selbst davon überzeugt bist, dass deine Präsentation super waren, die Antworten richtig und der Prüfungsausschuss das -ohne plausiblen Grund - mutwillig anders beurteilt hätte (...wir sprechen also von 3 bis 4 Prüfern...). Niemand hier kann aus deinen subjektiven Schilderungen heraus wirklich sagen, ob der Prüfungsausschuss befangen war oder deine Note der abgelieferten Leistung entsprach.


    Der Rest ist eigentlich eher der private Kleinkrieg zwischen dir und der IHK München, in der du meinst, ungerecht behandelt worden zu sein. Nimm es mir nicht übel, aber um wirklich etwas dazu zu sagen, ob die IHK deine Prüfungsanfechtung zu Unrecht zurückgewiesen hat, reichen nur Fragmente des Ablehnungsschreibens oder die Rangeleien zwischen dir und den Mitarbeitern der IHK nicht aus.


    Auch sagt deine Einschätzung, der Prüfungsausschuss hätte fachlich nur Unfug in seine Stellungnahme geschrieben, nichts darüber aus, was diese Stellungnahmen tatsächlich beinhaltete. Im Allgemeinen - das ist meine höchstpersönliche Meinung - wird in deinen Posts jede Stellungnahme der IHK oder der Prüfer als unqualifiziert abgekanzelt ohne das du sagst, was diese Stellungnahmen beinhaltete.


    Wenn du z.B. der IHK schreibst, deine Note wäre schlechter ausgefallen, als es dir zusteht, musst du da doch schon die Gründe auflisten, warum du das meinst. Ein Befangenheitsantrag beinhaltet ja das Verhalten des Prüfungsausschusses, während die unzureichende Benotung ja deine Antworten und deren Würdigung betreffen würden. Dann müsste das doch schon genau das sein, was in einem Gedächtnisprotokoll auch stehen würde.


    Wenn eine Ablehnung des Prüfungsausschusses aufgrund vermuteter Befangenheit zurückgewiesen wird, ist es genau so, wie es Timeburner schrieb; dann war als Rechtsfolge die Prüfung ordnungsgemäß und wurde bestanden, so dass eine erneute Prüfung unzulässig ist. Das Ergebnis des eigentlichen Befangenheitsantrages hast du hier nicht gepostet.


    Auch ist mir nicht klar, worauf du hinauswillst; so wirst du vor dem Verwaltungsgericht eine Wiederholungsprüfung einklagen; also genau das, was dir die IHK angeboten hat. Die Parameter, wie z.B. ein anderer Prüfungsausschuss wäre ja auch nur Verhandlungssache gewesen. Bei einer mündlichen Prüfung auf Korrektur zu klagen würde ich aus Beweisgründen als nicht erfolgsversprechend sehen.


    Ich bin immer etwas zurückhaltend in solchen Sachen, da du auch wissen musst, dass du alle Kosten zu tragen hast, wenn du vor dem Verwaltungsgericht verlieren würdest. Was dann letztendlich dabei herauskommt, bleibt abzuwarten. Wenn dein Prüfungsausschuss wirklich befangen war, drücke ich dir die Daumen.


    TK wieder so ein Fall, wo ich grundsätzlich eine andere Meinung habe. 50 % aller Rechtsstreitigkeiten werden verloren. Abgesehen mal davon, dass natürlich nichts unmöglich ist; also auch nicht, dass ein gesammelter Prüfungsausschuss befangen sein könnte, halte ich das -nach wie vor - für sehr unwahrscheinlich.


    Wenn also jeder unzufriedene Prüfling zum Verwaltungsgericht läuft, würde das entweder dazu führen, dass die IHK bald keine Prüfer mehr ehrenamtlich verpflichten könnte oder dazu, dass die Prüfer alle durchwinken und der Abschluss so zu einem Jodeldiplom wird.


    Ich finde, dass der Gerichtsweg der letzte Ausweg sein muss.

    gepr. Betriebswirt (IHK)
    B.A. Business Administration


    "Erfolgreiche Menschen sind erfolgreich, weil sie das tun, was andere Menschen nicht tun (Henry Ford)."
    "Natürlich darf man auch mal hinfallen im Leben. Aber niemals liegen bleiben. (Werner Otto)"

  • Zitat

    Das Ergebnis des eigentlichen Befangenheitsantrages hast du hier nicht gepostet.



    Man sollte auch immer vorsichtig sein was man während nem laufenden Verfahren schreibt. Aber wer hier wirklich den "langen Gang" geht und sich der Risiken bewusst ist der wird seine Gründe haben.



    Zitat

    dass ein gesammelter Prüfungsausschuss befangen sein könnte, halte ich das -nach wie vor - für sehr unwahrscheinlich.


    Das ist es auch, aber es gibt sicher auch Ausnahmen die die Regel bestätigen.


    Wenn die falschen 4-5 Leute in einem Raum landen, die Chemie und auch sonst -einfach alles - nicht stimmt - das Mittagessen schlecht war, und dann noch Meinungsverschiedenheiten dazu kommen.


    Z.B. weil die Prüfer ein Thema nach Rahmenplan prüfen, aber vielleicht über aktuelle Entwicklungen einer Detailfrage noch gar nicht im Bilde sind (sein können) und das in der laufend Prüfung so auch nicht nachprüfen können - der Kandidat könnte sich das ja auch ausdenken - und wenn man dann noch anfängt sich zu streiten weil Kandidat ja weiß das er recht hat...
    Wenn dann noch alle 3 die Durchführung der Präsentation schlecht finden.


    Kann schon sein das die sich auf ne 4- einigen. Wo sie anders ne 3 oder 2- gegeben hätten.




    Wirtschaftsfachwirt bestanden 03/16
    Ausbildereignungsprüfung bestanden 07/16

    Meister für Schutz und Sicherheit 05/17

  • Zitat

    Man sollte auch immer vorsichtig sein was man während nem laufenden Verfahren schreibt. Aber wer hier wirklich den "langen Gang" geht und sich der Risiken bewusst ist der wird seine Gründe haben.


    Auf jeden Fall ist Alex nicht besonders vorsichtig, welche Informationen und Schlussfolgerung er jedem hier im Forum für einen nur Ihm und der IHK bekannten Tatsachenverlauf preisgibt. Der Grund für den "langen Weg" wird vornehmlich die 4- in der Mündlichen sein. Allerdings hat jeder der vor Gericht geht, einen Grund dafür; das allein entscheidet aber nicht über das gewinnen oder verlieren.


    Zitat

    Wenn die falschen 4-5 Leute in einem Raum landen, die Chemie und auch sonst -einfach alles - nicht stimmt - das Mittagessen schlecht war, und dann noch Meinungsverschiedenheiten dazu kommen.


    Z.B. weil die Prüfer ein Thema nach Rahmenplan prüfen, aber vielleicht über aktuelle Entwicklungen einer Detailfrage noch gar nicht im Bilde sind (sein können) und das in der laufend Prüfung so auch nicht nachprüfen können - der Kandidat könnte sich das ja auch ausdenken - und wenn man dann noch anfängt sich zu streiten weil Kandidat ja weiß das er recht hat...
    Wenn dann noch alle 3 die Durchführung der Präsentation schlecht finden.


    Kann schon sein das die sich auf ne 4- einigen. Wo sie anders ne 3 oder 2- gegeben hätten.


    Befangenheit liegt vor, wenn Grund gegeben ist, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Prüfers, Richters oder Sachverständigen zu rechtfertigen. So ist ein Prüfer befangen, wenn der Prüfling der Sohn seines Nachbarn ist, den er seit 25 Jahren kennt und er diesen deswegen besser beurteilt. Ebenso ist ein Prüfer befangen, wenn er den Prüfling aus Gründen der persönlichen Abneigung schlechter beurteilt.


    Das was du da anführst wäre keine Befangenheit sondern eine fehlerhafte Beurteilung, welche -für sich gesehen- genau so eine Wiederholungsprüfung rechtfertigt. Es ist aber schon ein Unterschied einem Prüfungsausschuss vorzuwerfen, dass Sie die Antworten nicht ausreichend gewürdigt hätten, als dass du Ihnen vorwirfst, Sie hätten jemand aus reiner Boshaftigkeit schlecht benotet.

    gepr. Betriebswirt (IHK)
    B.A. Business Administration


    "Erfolgreiche Menschen sind erfolgreich, weil sie das tun, was andere Menschen nicht tun (Henry Ford)."
    "Natürlich darf man auch mal hinfallen im Leben. Aber niemals liegen bleiben. (Werner Otto)"

    Einmal editiert, zuletzt von garfield1975 ()

  • Hier noch einmal was zum Prüfungsablauf:
    Es prüfen immer eine ungerade Zahl an Prüfern, mindestens aber drei, damit bei Stimmengleichheit eine Entscheidung getroffen werden kann.
    Die Prüfungsausschüsse werden täglich neu durchgemischt, um eine möglichst große Objektivität gewährleisten zu können.
    Zu Beginn der Prüfung wird der Kandidat gefragt, ob er der Ansicht ist, ob einer der Prüfer ihm gegenüber befangen ist. Dann kann der Kandidat diesen ablehnen.
    Grundlage der mündlichen Prüfung muss der Lehrplan sein, damit alle Kandidaten die gleichen Bedingungen haben.


    Und abschließend noch einmal:
    Die Prüfer sind alle ehrenamtlich tätig und völlig unabhängig von den IHKen.

  • Es prüfen immer eine ungerade Zahl an Prüfern, mindestens aber drei, damit bei Stimmengleichheit eine Entscheidung getroffen werden kann.
    Die Prüfungsausschüsse werden täglich neu durchgemischt, um eine möglichst große Objektivität gewährleisten zu können.


    Das kann ich so nicht bestätigen. Rechtsgrundlage über die Zusammensetzung eines Prüfungsausschusses für die Weiterbildung ist § 56 (1) BBiG i.V.m. §§ 40 - 42 BBiG. Danach besteht ein Prüfungsausschuss aus mindestens 3 Mitgliedern und wird auf 5 Jahre berufen. Der Prüfungsausschuss wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, dessen Stimme bei Stimmengleichheit den Ausschlag gibt. Eine tägliche Durchmischung ist gesetzlich nicht vorgesehen, wobei jedoch eine Vertretung möglich ist, wenn die Prüfungsordnung der örtlichen IHK diese vorsieht.


    Es mag ja sein, dass das mit der ungeraden Anzahl und der täglichen Durchmischung in München so gehandhabt wird (wobei die tägliche Veränderung schon eine recht großzügige Auslegung des Gesetzes darstellen würde) - das gilt aber nicht generell für die Prüfungsausschüsse der anderen IHKs.

  • Hallo Zusammen, also ... :


    Die endgültigen Noten der mdl. Prüfung aller Teilnehmer aus meinem Kurs sind noch nicht angekommen. Jedoch war von 1-4 alles dabei an Noten soweit ich das mitbekommen habe. Wir waren am Ende des Kurses noch 10 Leute. Zur mündlichen waren wir dann noch 9. Durchgefallen bin dort dann nur ich.


    Ich möchte hier nur nochmal kurz betonen, dass ich diesen Beitrag u. a. nur verfasst habe um anderen zukünftigen Prüflingen zu verdeutlichen, dass es - auch wenn das manche vielleicht behaupten - kein Zuckerschlecken ist vor einem Prüfungsausschuss zu stehen. Auch wenn die schriftliche Prüfung immer mehr in Richtung situationsbezogene Aufgabenstellung - welche stark auf "Problemlösung" ausgerichtet ist - tendiert, gestaltet sich die mündliche Prüfung dennoch zum Großteil meiner persönlichen Erfahrung nach dem altbekannten Schema der reinen Wissensabfrage. Wie AnTricks.de schon sagte: Keine Hauch von dem was man sich unter einem Fachgespräch vorstellt.


    Auch will ich nochmal erwähnen, dass ich mich diesbezüglich sicherlich besser vorbereiten hätte können. Mir ist ebenso bewusst, dass es evtl. nicht die optimalen Themenwahl meinerseits war.


    Jedoch möchte ich mich hier nicht darüber beschweren, dass mir „doofe Fragen“ gestellt wurden. Aus dem Alter bin ich schon raus.


    Was mich völlig entsetzt und dementsprechend auch aus der Fassung gebracht hat, ist und bleibt einfach der beschriebene Umgang mit mir als Prüfling.


    Ich finde immer noch, dass nicht nur ich nicht, sondern KEIN Prüfling verdient hat so behandelt zu werden. Jeder der diesen Kurs belegt hat, hat bis zu dem Moment in dem er durch die Tür des Prüfungsausschusses geht um seine mündliche Prüfung abzulegen eine rießige Menge an Freizeit, Nerven und auch Kursgebühren geopfert um soweit zu kommen. JEDER der dort steht hat sich 2 Tage hintereinander á 5 Stunden lang an der Schriftlichen die Finger wundgeschrieben und diese bestanden! Alle mussten in der Zeit seit Beginn des Kurses parallel dazu Job, Familie, Beziehung usw. irgendwie und einen Hut bekommen. Und irgendetwas davon leidet vermutlich bei jedem.


    Was ich mir in dieser Situation gewünscht hätte, wären eben konkretere Fragen bei denen einem klar ist was abgefragt wird sowie ein gewisses Maß an „Quittierung“ meiner Antworten.
    Ich erwarte die selbe Professionalität wie sie auch von mir erwartet wird. Keine diskrimierenden Sprüche bzgl. der Branche in der ich arbeite und eine neutrale Beurteilung unabhängig von meinem schriftlichen Prüfungsergebnis. ABER in erster Linie plädiere ich für einen respektvolleren Umgang mit mir!

  • Da kann ich Dir nur zustimmen. Ich glaube auch nicht, dass die - mehr oder weniger richtige - Auseinandersetzung mit Formalia jetzt zielführend ist, sondern dass es nicht geht, dass Du auf die geschilderte Weise behandelt wurdest. Und da würde ich mich schon beschweren.
    Ärger Dich nicht mehr, dass hemmt Dich nur für die Herbstprüfung!

  • Nein nein, der Ärger ist zwar vorbei das ändert halt leider nix an der Tatsache, dass man nicht bestanden hat.


    Hab mir vorgenommen, jetzt zunächst mal den Sommer zu genießen und mir sozusagen eine Pause zu gönnen. Habe aber bereit ein neues Thema für die Mündliche im Kopf und bin schwer am überlegen ob ich mich für das Präsentationsmodul 3 bei Ihnen anmelde. Die schriftliche Prüfung werde ich nicht nochmal freiwillig wiederholen, obwohl ich ja jetzt die Möglichkeit dazu hätte.
    Unter anderem auch auf Grund dessen, dass ich offensichtlich mit meinen Punkten doch mehr im Durchschnitt liege als gedacht.


    Gestern kamen die Ergebnisse der Mündlichen an. Eine Statistik bzgl. der Quoten bei der IHK München lag dabei.


    Finde es sehr erschreckend, dass bei der schriftlichen Prüfung (beide Tage zusammen) nur eine Durchschnittspunktezahl von 60 Punkten erreicht wurde.
    War das die letzten Jahre auch schon so?

  • Ich habe 74 Punkte in der Schriftlichen gehabt und 82 Punkte in der mündlichen Prüfung. Also schriftlich 3 und mündlich 2 und bin damit aus meinem Kurs die Beste. Viele sind durchgerasselt und die meisten hatten Punkte um die 50. Muss sagen, unser Bildungsträger hat geschlampt (einen einzige Samstag Projektmanagement und keine Materialien dazu). Aber man muss dann eben selber ran und recherchieren.