Mündliche Prüfung - Meine Geschichte vom sterbenden Schwan

  • Du sollst Dich nicht hinter der Glastüre verbarrikadieren, sondern der Aufenthalt hinter der Glastüre dient dazu, dass die Prüfer unter sicherer Wahrung des Datenschutzes beraten könnnen, um 100% zu vermeiden, dass irgendjemand was hört, was ihn nix angeht.
    Was war denn Dein eingereichtes Thema? Hast Du Dich in der Prüfung drangehalten? Hast Du beide Themenbereiche ausführlich angesprochen?


    Auch hier wieder Augen auf bei der Wahl des Bildungsträgers. Die Wahl des Präsentationsthemas ist nun wahrlich kein Hexenwerk. Personal ist eh vorgegeben.
    Und noch einmal, wenn die Durchfallquote bei 2% - 3% liegt und sich auch keiner hier im Forum beschwert, vielleicht lag es ja doch ein klein wenig an Dir?
    Ich glaube auch nicht, dass der Prüfungsausschuss einen schlechten Tag hatte. Die nehmen 7 Präsentationen am Tag ab und genau bei Deiner wären sie schlecht drauf gewesen?
    Und bei der danach und der davor nicht?

  • Letztlich geht es jetzt auch nicht mehr darum, ob der Prüfungsausschuss einen schlechten Tag hatte, oder um irgendwelche Handouts oder Glastüren, sondern darum, wie Schwan es das nächste Mal besser machen kann, damit Sie sich nicht wieder so eine Klatsche einfängt.
    Und wie Teilnehmer, deren Bildungsträger nicht so toll aufgestellt ist, eine ähnliche Pleite vermeiden können.

  • Zitat

    Ich hatte bereit im Vorfeld von ein paar Mitstreitern mitbekommen, dass die Prüfer alle total nett wären, einem nichts Böses wollten und wenn man mal eine Antwort nicht gleich auf Lager hat wird einem auch ein bisschen geholfen. Es gab auch Aussagen von Seiten von Dozenten - welche selbst Prüfer sind - man müsse sich schon eine halbe Stunde lang hinstellen und nichts sagen um bei der Mündlichen noch durchzufallen.


    ... wir sprechen hier von einem Abschluss auf Meisterebene und nicht irgendein Jodeldiplom; eine solche Aussage von Dozentenseite, nach dem Motto "die Prüfung besteht sich quasi von selbst" finde ich SEHR bedenklich; zumal das ja impliziert, man müsse sich auf die Prüfung nicht vorbereiten....


    Zitat

    Im Nachhinein habe ich irgendwie das Gefühl ich war schon durchgefallen, da war ich noch gar nicht zur Tür drin. So als ob ich der Quote-Depp am Ende des Tages war, der noch durchfallen musste. Die Arme die vor mir in dem Raum drin war kam heulend raus und war völlig aufgelöst. Sie hatte zwar bestanden, aber lt. Prüfer nur sehr knapp und sie meinte die Fragen wären richtig übel gewesen.


    ...im Nachhinein ist man immer klüger; sofern die Fragen vom Rahmenstoffplan abgedeckt sind, können Sie auch gestellt werden. Dies zumal es aus deiner Schilderung nicht ersichtlich wird, dass man das Mädel vor Dir oder dich irgendwie benachteiligt hätte.


    Zitat

    Geholfen wurde kein bisschen und wenn ich eine Frage beantwortet habe, haben die Prüfer mir immer das Gefühl gegeben das war grad der größte Rotz auf Erden den ich da von mir gegeben hab. Ich wurde regelmäßig unterbrochen. Meine Antworten waren meines Erachtens nach aber nicht zwingend falsch. Eine Frage war z. B. "Was muss man bei der Dienstplangestaltung grundsätzlich beachten?!" Ich antwortete darauf mit Fairness und gerechter Verteilung der Dienste, wurde aber sofort schroff unterbrochen und minder freundlich darauf hingewiesen, das das gar nicht gefragt gewesen wäre. Den Umgangston der in diesem PA mir gegenüber herrschte empfinde ich als sehr grenzwertig! Hören wollte die Prüferin von mir bei dieser Frage gesetzliche Richtlinien wie z. B. Arbeitszeitgesetz .... Für mich war diese Frage aber nicht präzise genug formuliert und warum sollte dann meine Antwort darauf falsch sein? Wenn ich mich daraufhin nach einer Frage genauer erkundigt hatte wurde mir diese dann nur im völlig entnervten Ton wiederholt. Einmal kam sogar der Spruch "das müssen sie doch wissen, haben sie sich etwa darauf nicht vorbereitet?!" War richtig übel ...


    ... ich mag mich zwar irren, aber eine Diskussion mit dem Prüfungsausschuss über die Bewertung deiner Antwort ist nicht wirklich zielführend. Mal ehrlich, stell Dir mal vor, du sollst jemanden in einer Disziplin beurteilen, die du gut beherrscht; dieser jemand gibt dir Antworten, die du subjektiv als falsch einordnen würde.


    Du sagst Ihm, dass hättest du gar nicht gemeint (...also das du seine Antworten als falsch empfindest....), woraufhin dieser jemand sagt, das du halt blöd gefragt hast und deswegen die Antworten nicht unbedingt falsch wären.


    Zitat

    Ich möchte nicht abstreiten, dass es bestimmt auch mit an mir lag und ich mich z. B. im Bereich Controlling besser vorbereiten hätte können. Von Seiten unseres Bildungsträgers wurden wir mehr schlecht als recht für die mündliche Prüfung vorbereitet. Wir hatten einen Tag für unsere Probepräsentation. Wobei die Themenwahl sich ja bereit im Vorfeld abspielte, was Teils ein richtiges Drama im Unterricht war, da uns keiner der Referenten wirklich sagen konnte was genau denn so erwartet werden würde.


    Da würde ich auch noch das eine oder andere Wort mit meinem Bildungsträger wechseln. Wer zum einen behauptet, man müsse sich auf eine Prüfung nicht vorbereiten und auf der anderen Seite selber nicht weiß, was erwartet werden würde, sollte selber mal zur Nachhilfe...


    Zitat

    Meine Präsentation war m. E. nach richtig gut! Ich hatte das oben erwähnte Poster mit meiner Agenda, auf die ich auch anfänglich speziell eingegangen bin - so als "kleiner Wegweiser" durch meine Präsentation. Alles andere war PowerPoint ca. 12 Folien auf der aber jeweils nur ein Schlagwort mit passendem Bild war. Habe alles dazu freigesprochen, Augenkontakt gehalten sowie gelächelt. Der rote Faden war sowas von vorhanden, da hätte man drüberstolpern können!! Hatte die Präsentation sämtlichen Bekannten und Verwandten sowie allen Topfpflanzen der Wohnung mehrfach vorgetragen.


    Das ist arg subjektiv, weil hier kein Mensch weiß, ob die Präsentation wirklich gut war. Nichts für Ungut, aber das hört sich für mich nach einer Verschwörungstheorie an. Was soll denn ein ganzer Prüfungsausschuss für einen Grund dafür haben, einen Teilnehmer eines Kurses durchfallen zu lassen ? Natürlich ist nichts unmöglich, aber besonders wahrscheinlich hört sich das im Moment nicht an.


    Ich denke, du bist von einer schweren Prüfung bzw. von Fragen überrascht worden, welche nicht erwartet wurden und hast deswegen nicht so abgeschnitten, wie du es dir gewünscht hättet. Natürlich hat jeder Prüfer einen Ermessensspielraum und ich denke, jeder Prüfer wird versuchen, seinen Spielraum zugunsten des Prüflings so gut es geht zu nutzen, eine falsche Antwort bleibt aber trotz dieses Spielraumes falsch.


    Zitat

    Letztlich geht es jetzt auch nicht mehr darum, ob der Prüfungsausschuss einen schlechten Tag hatte, oder um irgendwelche Handouts oder Glastüren, sondern darum, wie Schwan es das nächste Mal besser machen kann, damit Sie sich nicht wieder so eine Klatsche einfängt. Und wie Teilnehmer, deren Bildungsträger nicht so toll aufgestellt ist, eine ähnliche Pleite vermeiden können.


    Insofern sollte Schwan sich beim nächsten Mal inhaltlich besser vorbereiten und ggf. Dozenten verlangen, die nicht behaupten, man könne durch eine Prüfung nicht durchfallen....

    gepr. Betriebswirt (IHK)
    B.A. Business Administration


    "Erfolgreiche Menschen sind erfolgreich, weil sie das tun, was andere Menschen nicht tun (Henry Ford)."
    "Natürlich darf man auch mal hinfallen im Leben. Aber niemals liegen bleiben. (Werner Otto)"

    Einmal editiert, zuletzt von garfield1975 ()

  • Hallo Garfield,


    im Kern hast Du Recht, auch wenn ich das nicht so krass ausdrücken würde. Schwan kann hier am wenigsten dafür, sie verlässt sich auf ihre Dozenten und die erzählen ihr so einen Unfug.
    Ineressant wäre es zu wissen, wiviele Teilnehmer aus ihrem Kurs es geschafft haben und wieviele nicht.
    Das ließe dann einen Rückschluß auf den Anbieter zu.
    Was von ihrer Seite aus nicht o.k. ist, ist der "Quotendurchfaller". Den gibt es definitiv nicht.
    Und das erschreckt mich auch etwas, denn damit hat sie sich nämlich nicht mit dem Prüfungswesen der IHK auseinander gesetzt. Aber das rüber zu bringen wäre auch wieder Aufgabe ihres Bildungsträgers gewesen.
    Daher noch einmal:
    Die Prüfer sind völlig unabhängig von der IHK. Das ist ein Ehrenamt!
    Die Prüfungsauschüsse sind mit Fachkundigen jedweder Couleur besetzt, die einen Haufen Zeit mit diesem Ehrenamt verbringen und jahrelange Erfahrung auf ihren Gebieten haben.
    In den Prüfungsausschuß wird man nach intensiver Prüfung berufen.

  • Zitat

    Schwan kann hier am wenigsten dafür, sie verlässt sich auf ihre Dozenten und die erzählen ihr so einen Unfug.
    Ineressant wäre es zu wissen, wiviele Teilnehmer aus ihrem Kurs es geschafft haben und wieviele nicht.
    Das ließe dann einen Rückschluß auf den Anbieter zu.


    Genauso sehe ich das auch. Allerdings, wenn die Dozenten bei dem Anbieter wirklich erzählen, man könne gar nicht durch die mündliche Prüfung fallen, lässt das schon Rückschlüsse zu.


    Zitat

    Was von ihrer Seite aus nicht o.k. ist, ist der "Quotendurchfaller". Den gibt es definitiv nicht.
    Und das erschreckt mich auch etwas, denn damit hat sie sich nämlich nicht mit dem Prüfungswesen der IHK auseinander gesetzt.


    In so manchem Forum gibt es Threads mit allerlei Verschwörungstheorien, wo meist - sehr bildreich - Äusserungen und Handlungen von Prüfungsausschüssen dargestellt werden die Grundlage dafür sein sollen, dass eine vermeintliche Befangenheit vorliegen soll, die soweit geht, dass ein ganzer Prüfungsausschuss aus reiner Bösartigkeit irgendwelche Prüflinge durchfallen lassen.


    Auch die Geschichte des Quotendurchfallers ist nicht neu. Natürlich ist nichts unmöglich aber ich halte das eine wie das andere bei einem kompletten Prüfungsausschuss für ausgeschlossen.


    Zitat

    im Kern hast Du Recht, auch wenn ich das nicht so krass ausdrücken würde.


    Lehrgang teuer bezahlt, für die Präsentation einen großen Aufwand betrieben, von den Dozenten erzählt bekommen, man könne nicht durchfallen, extra versucht, einen roten Faden zu spinnen... und dann kriegt man einen solchen Hammer vor den Kopf geknallt -Durchgefallen- und selbst die akribische Vorbereitung der Präsentation hat das nicht rausreissen können.


    Ich kann Schwan schon verstehen, wenn Sie wütend und enttäuscht ist; dass das dann immer die zuerst trifft, welche die Prüfung durchführen, ist natürlich und verständlich; aber da trifft es meiner Meinung nach die falschen.

    gepr. Betriebswirt (IHK)
    B.A. Business Administration


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    "Natürlich darf man auch mal hinfallen im Leben. Aber niemals liegen bleiben. (Werner Otto)"

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  • Da sind wir eiiner Meinung. Wenn Schwan das so mitgegeben wurde, dass man praktisch in einer mündlichen Prüfung nicht durchfallen kann, so zeugt das von einer gewaltigen Inkompetenz des Bildungsträgers.


    Interessant wäre es zu wissen, wie die anderen Prüflinge dieses Bildungsträgers abgeschnitten haben.


    Ich habe wirklich langjährige Erfahrungen mit Prüfungsausschüssen, aber mir ist sicher noch keiner begegnet der voreingenommen war.
    Zudem wäre das ja reichlich absurd.
    Zuerst opfer ich einen Haufen Zeit für meine ehrenamtliche Tätigkeit und dann lasse ich die Prüflinge durchfallen?
    Vor allen Dingen, da ja die Prüfungssauschüsse immer mit mindestens drei Mitgliedern besetzt sein müssen, da wäre es schon arg merkwürdig, wenn alle drei voreingenommen wären.

  • Hi,


    Deine Schilderung deiner Erfahrungen bei der IHK München hinsichtlich Deiner mündlichen Prüfung weisen ziemlich viele Parallelen zu meiner mündlichen Prüfung bei den Personalfachkaufleuten bei der IHK München auf.


    Hatte als Selbstvorbereiter (vermutlich falscher Lehrgangsanbieter ;-)) schriftlich unter den besten Teilnehmern abgeschnitten und dann mündlich total versagt (4-) ;) obwohl ich alles wusste und das sogar ganz sicher. Die mündliche Prüfung, überwiegend auf dem Gebiet Arbeitsrecht, war ehrlich gesagt ne ziemlich Niveauunterforderung zu meinem Jurastudium (nebenberufliches Zweitstudium) inkl. einschlägiger Praxiserfahrung bei den Prefered Employers auf diesem Gebieten (Rechtsprechung saß also auch). Prüferverhalten deckte sich mit dem von Dir beschriebenen ...


    Nun zum Verhalten der IHK München und Oberbayern danach :


    1. Ich hatte noch vor Notenbekanntgabe Prüfungsunregelmäßigkeiten an die IHK gemeldet.


    2. Nach Notenbekanntgabe per Zeugnis ohne Rechtsbehelfsbelehrung habe ich direkt Widerspruch bei der IHK München erhoben und ihn im Wesentlichen mit der vermuteten Befangenheit des Prüfungsausschusses begründet.


    3. Danach habe ich einen Termin zur Akteneinsicht ausgemacht. Die IHK lässt Dich nur in Dein Prüfungsprotokoll und nicht in den Rest der Akte einsehen (sicherheitshalber sofort ausdrücklich und schriftlich einfordern). Kopien werden Dir verweigert, wenn Du nicht anwaltlich verteren wirst (SCHRIFTLICH BESTÄTIGEN LASSEN IM PRÜFUNGSPROTOKOLL - dann können Sie es später nicht mehr abstreiten - bringt Dir später Prozessvorteile). Anschließend wurde mir gesagt, ich dürfte meinen Widersrpuch nicht um ein Gedächtnisprotokoll zum inhaltlichen Ablauf der mündlichen Prüfung erweitern. DAS IST SCHLICHT GELOGEN und RECHTSVEREITELUNG. Du darfst Infos nachschieben (so detaliiert wie möglich) und musst das sogar tun, weil das Gegenstand des Gerichtsverfahrens vorm Verwaltungsgericht wird!!!!! Ohne dieses Gedächtnisprotokoll, mit nur lapidaren Aussagen verlierst Du Deinen Prozess!!! Nimm Dir schnellstmöglichst einen Anwalt (Verwaltungsrecht mit Spezialisierung auf Prüfungsrecht). Die ziehen Dich mit falschen Rechtsauskünften sonst über den Tisch! Du musst Dich mit diesem Zeugnis dein Leben lang bewerben ... Der Justiziar, der zur Prüfungseinsicht hinzugezogen wird, ist kein Jurist und hat vermutlich auch keine qualitative Grundbildung. Glaub ihm nichts ...


    Ich habe nach der Akteneinsicht entgegen der Hinweise der IHK-Mitarbeiter meinen Widerspruch um ein detailliertes Gedächtnisprotokoll (alle Fragen, alle Antworten, alle Reaktionen) zur mündlichen Prüfung (Einschreiben mit Rückschein und vorab per Mail, dann kann man es später nicht abstreiten) erweitert und um Einsicht und Kopiermöglichkeit meiner gesamten Akten gebeten. Das Schreiben wurde an die Prüfer weitergeleitet und nach deren Stellungnahme wurde mit jegliche Akteneinsicht verweigert ...


    Die Akteneinsicht konnte ich anschließend über das Verwaltungsgericht erwirken (die Stellungnahmen der Prüfer entbehrten jeglicher Fachkunde). Danach wurde mir von der IHK ein Vergleich angeboten, der total bescheuert war, und den ich insbesondere abgelehnt hatte, weil laut Internet die vergleichsbedingte Nachprüfung gleich der ersten abläuft und auch von den gleichen Prüfern durchgeführt wird. Danach lehnte die IHK den Widerspruch ab, nachdem sie ihn bis an die Grenzen der Untätigkeitsklage verschleppt hatte, u.a. mit folgender Begründung (= juristisch gequirrter Schwachsinn):


    - ich hätte den Vergleich nicht angenommen (niemand ist verpflichtet, mit Menschen, die aus seiner Sicht kriminell oder doof sind, Verträge zu schließen)
    - ich hätte trotz der 4- in der mündlichen Prüfung ein überdurchschnittliches Ergebnis erzielt (ja, aber nur, weil ich schriftlich im besten 1/4 unterwegs war und man es mir selbst durch die willkürliche mündliche Prüfung nicht mehr komplett versauen konnte - zieht auch nicht)


    Nun ja, die IHK bringt richtig Praxis in den theoretischen juristischen Hörsaal - bin mal gespannt, was das Verwaltungsgericht dazu sagt ;)


    Kleiner Tipp an die Leidensgenossen:


    In Bayern kann man sich das Widerspruchsverfahren komplett sparen und direkt Klage beim Verwaltungsgericht erheben. Dabei erspart man sich den juristischen Bullshit und den Rechtsmissbrauch, den die IHK auf Kosten ihren Beitrags- und Gebührenzahler verzapft und letztere dadurch verwirrt und von einer Klage abhält. Beim Verwaltungsgericht sind Leute am Werk, die ihr Geschäft gelernt haben ...


    Nehmt Euch nen Anwalt (Fachanwalt Verwaltungsrecht und wenigstens ua Schwerpunkt im Prüfungsrecht) und klagt direkt (auch bei der Anwaltswahl kann man ins Klo greifen - am besten auf Empfehlungen im Bekanntenkreis zurückgreifen! Das kostet zwar Geld, das ihr, auch wenn ihr gewinnt, nicht komplett zurückbekommt, aber ihr bewerbt Euch mit dem IHK-Zeugnis Euer Leben lang und erspart auch euren Nachfolgern das ein oder andere Übel, wenn man da erst mal richtig aufräumt ...) Im Widerspruchsverfahren ist es schwerer als vor Gericht, die Anwaltskosten auch nur anteilig wieder einzutreiben. Also am besten gleich klagen ...


    LG (und viel Erfolg - ich seh die Sauerei mittlerweile sportlich und wissenschaftlich (sogar Verwaltungsrecht kann spannend sein)
    Alex

  • Zitat

    was willst Du denn mit Deiner Klage erreichen?


    Na was wird man schon wollen? Eine faire Nachprüfung unter anderen Prüfern.


    Zitat

    Danach wurde mir von der IHK ein Vergleich angeboten, der total bescheuert war, und den ich insbesondere abgelehnt hatte, weil laut Internet die vergleichsbedingte Nachprüfung gleich der ersten abläuft und auch von den gleichen Prüfern durchgeführt wird


    Nochmal unter denselben nach Befangenheitsvorwurf? Ernsthaft?


    Da haste wohl echt gleich praktische Prüfung.


    Aber was ist genau passiert in der mündlichen?


    Wirtschaftsfachwirt bestanden 03/16
    Ausbildereignungsprüfung bestanden 07/16

    Meister für Schutz und Sicherheit 05/17

    Einmal editiert, zuletzt von Timeburner ()

  • Hallo Alex,

    Zitat

    In Bayern kann man sich das Widerspruchsverfahren komplett sparen und direkt Klage beim Verwaltungsgericht erheben.


    obgleich ich Deinen Ausführungen insgesamt zustimme, ist mir diese Aussage zu induktiv. Nur, weil es in Deinem Fall so lief, sollte man nicht den Glauben daran verlieren, dass es bei den Kammern juristisch korrekt zugeht. Nach meinen langjährigen Erfahrungen stinkt dort nicht der Fisch vom Kopfe, sondern es sind einzelne Mitarbeiter der IHK, die sich mit gezielten Falschaussagen Arbeit vom Leibe halten möchten.


    In solchen Fällen als Prüfling den Rechtsweg zu beschreiten empfehle ich stets, denn nicht nur hat der Kläger seine Chance, es wird auch nachfolgenden Prüflingsgenerationen mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit nicht genauso ergehen, da besagte Mitarbeiter von ihren Vorgesetzten in die Schranken gewiesen werden dürften.


    Bei "meiner" IHK liegt die Zahl der jährlich vor dem Verwaltungsgericht verlorenen Prozesse im ganz tiefen zweistelligen Bereich bei mehreren zehntausend Prüflingen.


    Zitat

    Danach wurde mir von der IHK ein Vergleich angeboten, der total bescheuert war, und den ich insbesondere abgelehnt hatte, weil laut Internet die vergleichsbedingte Nachprüfung gleich der ersten abläuft und auch von den gleichen Prüfern durchgeführt wird.


    So, wie Du es schreibst, hast Du den Vergleich lediglich aufgrund von Vermutungen abgelehnt, statt bei der Kammer nachzuhaken? Ich würde in diesem Fall dem Internet keinen Glauben schenken. Keine Kammer dürfte so ungeschickt sein, die erneute Prüfung mit derselben Besetzung des Prüfungsausschusses durchzuführen.


    LG
    -Tim