Die hier : akademie-handel.de/fileadmin/u…Wuerzburg_20140729_nn.pdf sind da anderer Meinung.
Naja, nur weil die das in ihrer Eigenwerbung gerne so darstellen ist das nicht richtig. Da fährt die IHK die gleiche Schiene wie mit dem Bachelor Professional. Einfach unrichtiges wiederholen bis man es selbst glaubt.
Und hier noch die aktuelle Liste der zugeordneten Qualifikationen:
dqr.de/media/content/Liste_der…lifikationen_01082015.pdf
Danke Tomate, im offiziellen DQR ist also der Betriebswirt auf Stufe 6.
Das stimmt so nicht ganz; es gibt/gab Zulassungen für ein anschließendes Masterstudium; z.B. hier : ihk-weiterbildung.de/bildungsa…fung/masterstudiengaenge/ ,
Soll das ein Witz sein? Ein einziger von der IHK bewerbener ausländischer Studiengang? Man sollte doch eher darauf achten was die Regel ist anstatt komische einzelne Ausnahmen zu finden. Das gleiche gilt für Bachelorstudiengänge. Gleichwertigkeit wird nicht durch Ausnahmen, sondern durch generelle Akzeptanz durch Unis belegt.
Wegen dem gehobenen Dienst : Ich will jetzt nicht unken; aber das letzte, was mir einfallen würde ist, mich beim Staat zu bewerben.
Da hast du meinen Punkt komplett verfehlt. Ich wollte folgendes illustrieren: Mit dieser Praxis von Bachelor = gehobener Dienst und Berufliche Weiterbildung = mittlerer Dienst sagt der Staat ganz klar, dass er diese Qualifikationen nur als gleichwertig sieht, wenn es um ein Blatt Papier wie dem DQR geht (das nicht viel Wert ist, ausser das man nette Reden als Politiker über die Weiterbildung halten kann). Wenn es dann aber um den realen Wert der Weiterbildung geht, dann sagen die gleichen Leute (Politik und Gewerkschaften) mittels Tarifvertrag, dass diese eben nicht gleichwertig sind.