Klausuren WBQ 13. März - Berichte, Meinungen, Fragen

  • Aufgabe UF - Lohnabrechnung


    @Martin.Lesny
    Klar lässt es sich rechtfertigen, nach dem Thema zu fragen - aber wenn der RSP die Verordnung konkretisieren soll, möchte ich mich schon auch bei der Planung des Unterrichts darauf verlassen können. Ich geb zu, dass ich das im Unterricht nicht behandelt habe. Wenn da bei Entgeltformen zur Taxonomie "gegenüberstellen" steht- nicht aber "durchführen" - mach ich das auch nicht im Unterricht. Wenn Du als Dozent bei jedem Punkt, der mit "gegenüberstellen" - "kennen" etc aufgeführt ist, zur Vorsicht noch auf durchführen und anwenden vorbereiten willst, brauchst Du die doppelte Stundenzahl - und den Leuten platzt der Kopf ;)

  • @Reinhard: Gegenüberstellen läuft jedoch unter "Verstehen" und meint: "Erkennen und Verinnerlichen von Zusammenhängen, um komplexe Aufgabenstellungen und Problemfälle einer Lösung zuführen zu können." Das ist also dann doch wesentlich mehr als nur "kennen" ;)


    Vom Zeitaspekt her hast du Recht, dann musss jedoch der (evtl.) Bildungsträger die Stundenzahl erhöhen!


    Viele Grüße


  • Nein - muss nicht. Die Fragen liegen ja schriftlich vor - die Aufsicht hat die Aufsicht und darf keine Fragen beantworten.


    Gut zu wissen, da es dazu offensichtlich unterschiedliche Meinungen gibt. Wie so oft, was die Abwicklung dieser Weiterentwicklung angeht. :thumbdown: Das schriftliche Vorliegen der Fragen ist als Argument angesichts der häufig verschwurbelten und interpretationsfähigen Fragestellungen kaum stichhaltig. Da müsste schon das 1000-seitige Wörterbuch IHK - Deutsch dazu geliefert werden. :rolleyes:




    Das hoffe ich doch.


    Bei einer bundeseinheitlichen Prüfung gehe ich auch von bundeseinheitlicher Behandlung aus, die aber nicht stattfindet. Das ist echt ein Witz.



    Hast Du das selbst erlebt, oder sind das Gerüchte und fake news? Wenn das stimmen würde, wäre dies ein eklatanter Verstoß gegen geltendes Prüfungsrecht und sollte daher auch der DIHK zur Kenntnis gebracht werden.


    Das ist ein Erlebnis, dass mir eine am gleichen Kurs wie ich teilnehmende Person geschildert hat. Und ich habe keinen Grund, die Aussage anzuzweifeln.



    Wie wäre es mit Rahmenplan 4.2.5. Personalplanung (Als Hinweis zur Vermittlung wird explizit die Kostenplanung erwähnt)? Und Kapitel 4.2.8 Entgeltformen? In der Verordnung (und nur die ist für den zu prüfenden Stoff verbindlich steht "...Inhalte der Betriebsorganisation, der Personalführung und -entwicklung sowie der Planungs- und Analysemethoden im betrieblichen Umfeld zu kennen, deren Auswirkungen auf die Unternehmensführung erläutern und in Teilumfängen anwenden zu können."


    Ja, kann ich so nachvollziehen. Schön, dass das wieder einmal unterschiedlich gesehen wird. Es ist zum Erbrechen.

  • Von mir auch ein kurzer Kommentar zu Montag:


    War gut vorbereitet, Unterricht beim Träger und viel Lernen mit bisherigen Prüfungen: aber Rechnungswesen hatte ich keine Chance. ?(


    Wir hatten auf die Klassiker Bilanz oder/ und BAB gehofft, oder auch Break even wie bisher, aber die Aufgaben waren, wie auch schon viel geschrieben hier, deutlich anspruchsvoller. Schade, ich werde sicher wiederholen müssen.


    Recht fand ich machbar, Steuern zu schwer, beide Aufgaben neue Themen mit viel Anwendung. Nicht direkt aus den Gesetzen ableitbar.


    Bei VWL/BWL hatte uns alle die erste Personalaufgabe irritiert, aber Personal ist wie Marketing oder Controlling ein betrieblicher Bereich.


    Unternehmensführung hat die Rechenaufgabe viel Zeit und Überlegung gekostet, anspruchsvoll.
    Es war wirklich eine untypische Prüfung im Vergleich zu den letzten Jahren. Viel Gelerntes kam nicht zur Anwendung.


    Wir haben in eienm Großen Saal mit ca 130-140 Leuten geschrieben. Erklärungen oder Hilfestellungen gab es keine, hatte ich auch nicht erwartet. Es waren aber Dozenten von unserem Bildungsträger anwesend, und alle Prüflinge komplett durchmischt nach Alphabet.

  • Nochmal bezüglich Mehrwertsteuer. Das mit dem Aufwand stimmt, was du sagst. Da lag ich falsch aber trotzdem ergibt sich doch immer eine Zahllast (insofern Umsatz höher als Kosten).<br style="background-color: rgb(241, 245, 250);">Wenn Unternehmer 1 für 119 € brutto einkauft hat er einen Vorsteuerabzug von 19 €. Wenn er wiederum für 214,20 € brutto verkauft hat er eine Umsatzsteuer von 34,20.<br style="background-color: rgb(241, 245, 250);">Die Differenz zwischen 34,20 und 19 € ergibt dann die Zahllast in Höhe von 15,20.<br style="background-color: rgb(241, 245, 250);"><br style="background-color: rgb(241, 245, 250);">Oder denke ich da völlig verkehrt. Das Fach Steuern hat mich ohnehin schon immer verwirrt. Nach den Vorlesungen des Dozenten hatte ich immer mehr Fragen als Antworten


    Hallo @Traut91,


    es ging bei der Frage ursprünglich um die Auswirkungen auf das Betriebsergebnis. Die Mehrwertsteuer hat aber keine Auswirkungen auf das Betriebsergebnis / Gewinn.


    Das Konto "Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer" musst du dir als eine Art separate Tasche/Kasse vorstellen, anhand derer du dich als Unternehmer nicht bereichern darfst, da das was reinkommt - ausschließlich - für das Finanzamt bestimmt ist.


    Hast du mehr Mehrwertsteuer eingenommen als du selbst bezahlt hast, musst du die Differenz ans Finanzamt abführen. Hast du mehr Mehrwertsteuer bezahlt als eingenommen, dann darfst du die Differenz vom Finanzamt zurück fordern. Dein Ziel als Unternehmer ist es, das Konto "Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer" immer ausgeglichen zu halten.


    Du kannst es dir auch daran merken, dass das Konto "Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer" kein Erfolgskonto ist und auch nicht über die GuV abgeschlossen wird, sondern ein passives Bestandskonto ist. Damit aber ein Konto sich auf den Gewinn auswirken kann, MUSS es ein Erfolgskonto sein, welches das Eigenkapital vermehrt und letztlich das Unternehmensergebnis beeinflusst.




    Ein Beispiel:


    Unternehmer AAA kauft Waren für 11.900€ brutto (inkl. 19% MwSt) ein. Da die Geschäfte aber schlecht laufen, verkauft er lediglich etwas für 1.190€ brutto (inkl. 19% MwSt). Unternehmer AAA hat 1.900€ Mehrwertsteuer bezahlt, hat aber nur 190€ Mehrwertsteuer eingenommen.


    Ergebnis: 190€ - 1.900€ = -1.710€ <---- Diese Summe kann Unternehmer AAA vom Finanzamt zurück fordern.




    Unternehmer BBB kauft Waren für 1.190€ brutto (inkl. 19% MwSt) ein. Da die Geschäfte aber super laufen, verkauft er etwas für 11.900€ brutto (inkl. 19% MwSt). Unternehmer BBB hat nur 190€ Mehrwertsteuer bezahlt, hat aber 1.900€ Mehrwertsteuer eingenommen.


    Ergebnis: 1.900€ - 190€ = +1.710€ <---- Diese Summe muss Unternehmer BBB ans Finanzamt abführen.



    Fazit:


    Auch wenn bei beiden die Geschäfte unterschiedlich liefen, hat die Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer keine Auswirkungen auf das Betriebsergebnis da am Ende das Konto immer ausgeglichen wird ;)

  • Weiß jemand wie man bei der Insolvenzaufgabe den Anteil des einzelnen Gläubigers berechnet? Was war genau gegeben?

    Wenn ich mich recht entsinne, waren es 200.000 Euro an Forderungen, als Insolvenzmasse waren 20.000 Euro übrig. Ich glaube unsere Forderung betrug1.000 Euro, nach meiner Logik würde man dann 10 % erhalten, also 100 Euro , aufgrund der quotalen Verteilung.

  • Ja, die Insolvenzquote beträgt 10 %. Würde in der Wirklichkeit bei einer derart geringen Insolvenzmasse (20.000 €) das Insolvenzverfahren überhaupt eröffnet?


    Aber derlei Praxisfragen scheinen die Prüfungsersteller kaum noch zu belasten. Stattdessen ist das Bemühen erkennbar, immer wieder neue Lücken zu finden und den Prüfungsstoff zunehmend auszuweiten. Aus der bloßen Gegenüberstellung von Entgelformen wie Zeitlohn/Leistungslohn/Akkordlohn im Rahmenplan wird dann auf einmal eine detaillierte Berechnung des Zeitlohnes (eindeutig "Anwendung") und damit ein klassischer Prüfungsinhalt von Personalfachkaufmann/-fachwirt integriert. Der Prüfungsstoff wird ebenso auf Gebiete ausgeweitet, die bisher dem Gepr. Betriebswirt vorbehalten waren (z.B. Berechnungsschema der Gewerbesteuer incl. Hinzurechnungen und Verlustvortrag). Im Rahmenplan steht hinter Gewerbesteuer lediglich: "erkennen". Das heißt ja wohl kaum: berechnen!


    Was soll diese Ausdehnung des Prüfungsinhaltes eigentlich bewirken?


    Ebenso ließe sich leicht erkennen, dass die Prüfungen Rewe und Recht umfangreicher geworden sind. Die Prüfungsteilnehmer/innen werden hier regelrecht in Zeitnot gebracht.


    Der DIHK verfolgt offenbar das Ziel, es den Teilnehmer/innen immer schwerer zu machen. Warum eigentlich?

  • Der DIHK verfolgt offenbar das Ziel, es den Teilnehmer/innen immer schwerer zu machen. Warum eigentlich?

    Ich kann verstehen, wenn dieser Eindruck entsteht - aber das unterstellt, dass der DIHK im Bereich der Fachwirte-Ausbildung ein langfristiges Ziel verfolgt... Dafür kann ich aber leider keinerlei Anzeichen entdecken.


    Ich nehme an, dass in diesem formal sehr strukturierten, inhaltlich aber völlig chaotischen Prozess der Aufgabenerstellung bei einigen handelnden Personen das verständliche Bedürfnis besteht, mal eine noch nie gestellte Frage zu stellen - und da kommt dann so was raus. Manchmal ist es ja gut: bei den Betrieblichen Funktionen werden im RSP 7 genannt, darunter Personal - und nachdem ich seit Jahren im Unterricht spekuliere, was da irgendwann mal gefragt werden könnte, ist es schon fast eine Befreiung, wenn endlich die erwartete Frage kommt (kleiner Tipp an mitlesende IHK-Mitarbeiter: Produktion fehlt immer noch - wird echt Zeit...)


    Also Du hast schon recht, Ray: sie suchen nach Lücken - aber ohne weiteres Ziel. Und manchmal finden sie welche (siehe Personal in VWL), manchmal übersehen sie dabei die Tiefe geforderten Wissens (siehe Lohnberechnung in UF) - und oft sehen sie die Lücken einfach nicht. - Aber wenn ich jetzt all das aufzähle, was nach RSP nicht nur gefragt werden könnte, sondern auch von der Bedeutung her auch mal gefragt werden müsste, dann wird das nie gefragt werden, weil ich damit ja schon vorab Prüfungsinhalte verraten hätte ;)