3x durchfallen? Wiederholung möglich?

  • Reinhard deine aussage ist nicht ganz richtig


    Wenn man 3 mal durch die Prüfung gefallen ist und bis dahin schon ein paar Teile bestanden hat kann man trotzdem die Prüfung nochmal schreiben


    Bloß das von den vorher bestandenen Teilen keiner mehr zählt weil nach 3 mal durchfallen muss man alles nochmal schreiben

  • Nochmal von vorn:
    Prüfungsordnung § 8: "Eine Teilprüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden". Geprüfter WFW wirst Du nur, wenn in ALLEN Teilprüfungen eine mindestens ausreichende Leistung erzielt wurde. Wenn in auch nur einer Teilprüfung drei mal, also Prüfung, 1. und 2. Wiederholung keine ausreichende Leistung erbracht wurde, ist das Prüfungsverfahren ohne Erfolg abgeschlossen. ENDE


    Was anderes ist (und das hat wohl TK auch gemeint), dass DU dann wieder von vorn Dich erneut zur Prüfung (= einem neuen Prüfungsverfahren) anmelden kannst. Es steht nirgends, dass das verboten ist (warum auch?) - und wäre, wenn man bei einer anderen IHK meldet, kaum zu kontrollieren.

  • Um dieses Thema kurz wieder aufzugreifen..
    Ich möchte nur sicher gehen dass ich es richtig verstanden habe..
    D.h. also wenn ich den 1. Teil, also die Wirtschaftsbezogene Qualifikationen bestanden habe, aber 3x durch die Handlungsspezifischen Qualifikationen durchfalle, ist somit das Prüfungsverfahren beendet und ich müsste noch einmal komplett von vorne mit den ganzen Prüfungen anfangen?


    Lieben Gruß
    NuMa

  • Hallo zusammen,


    das ist hier zwar schon etwas älter aber ich habe da auch noch einmal eine Frage zu.


    Wenn ich im WQ Teil bei mehreren Fächern durchfalle, muss ich dann komplett alle Fäche noch einmal schreiben? Oder nur in den Fächern in den ich durchgefallen bin?


    Danke schonmal für eure Antworten.


    LG Sandra

  • Bei mehreren Fächern ist dieser Prüfungsteil "nicht bestanden" und Du musst nochmal schreiben - ABER: auf Antrag werden bereits bestandene Prüfungsleistungen anerkannt = Du MUSST nur die Fäöcher nochmal schreiben, in denen Du <50 hattest.

  • ... das kommt drauf an.... worauf ? Auf die Anzahl der Fächer der WQ-Prüfung, durch die du durchfällst...


    Beim Wirtschaftsfachwirt darfst du, sofern du nur in einem Qualifikationsbereich (Fach) mangelhafte (...also eine 5) Leistungen hattest in eine mündliche Ergänzungsprüfung. Mehrere 5en bedeutet also schriftliche Wiederholung der Prüfung. Das gilt auch, wenn eine oder mehrere Fächer ungenügende (... also eine 6) Prüfungsleistungen aufweisen.


    Wiederholen musst du in diesem Fall nur Qualifikationsbereiche (Fächer), mit mangelhaften oder ungenügenden Leistungen. Du kannst aber beantragen, freiwillig bereits bestandene Qualifikationsbereiche (Fächer) im Zuge der Wiederholungsprüfung der mangelhaften/ungenügenden Qualifikationsbereiche (Fächer) ebenfalls zu wiederholen; sprich angenommen du fällst durch Rechnungswesen mit 6 durch, alle anderen Fächer bestehst du, dann musst du nur Rechnungswesen nachschreiben.


    Dich wurmt aber, dass du im Lieblingsfach Unternehmensführung nur 50 Punkte, also eine 4- hast; da du eh Rechnungswesen nachschreibst, kannst du beantragen, Unternehmensführung auch nach zu schreiben.


    Bestehst du auf Anhieb alle Qualifikationsbereiche (Fächer), ist eine Wiederholung bereits bestandener Prüfungsleistungen ausgeschlossen.


    LG
    Garfield

    gepr. Betriebswirt (IHK)
    B.A. Business Administration


    "Erfolgreiche Menschen sind erfolgreich, weil sie das tun, was andere Menschen nicht tun (Henry Ford)."
    "Natürlich darf man auch mal hinfallen im Leben. Aber niemals liegen bleiben. (Werner Otto)"

    4 Mal editiert, zuletzt von garfield1975 ()

  • Hallo Reinhard,


    ich habe am 07.03.17 zum 3. mal die mündliche Prüfung zum WFW nicht bestanden.
    Die Prüferin am Prüfungstag sagte mir man hätte eine 2 Jährige Sperrfrist und könnte dann von neuem beginnen. Bei der IHK sagt Frau Mally :


    "Paragraph 8 (1) lautet wie folgt in der Prüfungsverordnung: "Eine
    Teilprüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. Einzelne
    Prüfungsteile können vor Abschluss des jeweiligen Prüfungsverfahrens wiederholt
    werden."




    Da Sie das Situationsbezogene Fachgespräch bereits zweimal wiederholt haben,
    ist eine weitere Wiederholung nicht möglich. Die Prüfungsverordnung sieht
    nur zwei Wiederholungen vor.




    Das ist richtig, die Prüfungsverordnung von dieser Prüfung ist von 2008.
    Aus diesem Grund kann im Moment niemand sagen, wann eine neue Prüfungsverordnung
    erscheint. "



    Bedeutet das nun das die letzten 9 Jahre keine neue Prüfungsverordnung kam - ergo warsch. die nächsten Jahre auch schlecht aussieht das sich hier was ändert - ergo alles umsonst war? ...
    Ich hatte Frau Mally gefragt wann ich von neuem beginnen kann also alles komplett nochmal neu, daraufhin sagt Sie das das nicht Möglich ist.


    Sehr geehrte Frau XXXX,


    von einer zweijährigen "Sperrfrist"
    ist mir nichts bekannt und so steht es auch nicht in der Prüfungsverordnung.


    Die Prüfung kann erst neu begonnen werden,
    sobald eine neue Prüfungsverordnung erscheint.



    Freundliche Grüße



    Jessica Mally


    Viele Grüße,
    Lucy

  • von einer zweijährigen "Sperrfrist"
    ist mir nichts bekannt und so steht es auch nicht in der Prüfungsverordnung.

    Nur so am Rande : eine "Sperrfrist" ist mir auch nicht bekannt... Lt. Prüfungsordnung können Prüflinge von einzelnen Prüfungsleistungen befreit werden, wenn die in "einer vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen mindestens ausreichend sind und der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung angemeldet hat."


    Aber weder in der Prüfungsordnung noch bei den Zulassungsvoraussetzungen steht explizit drin, dass du dich nicht erneut zur Prüfung anmelden kannst, sofern du 3-mal durchgefallen bist... und sofern das nirgendwo geregelt ist, müsste dich die IHK bei der Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen erneut zur Prüfung zulassen, da du die Zulassungsvoraussetzungen offensichtlich erfüllt hast... ist auf jeden Fall komisch ...Es gibt hier kein Passus über ein endgültiges Nichtbestehen oder das jemand, der einen Prüfungsteil 3 mal nicht bestanden hat nicht zur (erneuten) Prüfung zuzulassen wäre.


    Frag Frau Mally mal, ob Sie dir nicht freundlicherweise die Rechtsgrundlage in der Prüfungsordnung oder den Zulassungsvoraussetzungen zusenden kann, wo du eindeutig nachlesen kannst, dass es bei der IHK das "endgültige Nichtbestehen" nach dreimaligem Durchfallen gibt und es dem Prüfling dadurch verwehrt ist, sich erneut zur Prüfung anzumelden; möglicherweise hilft die Nachfrage bei einer anderen Kammer.

    Die Prüfung kann erst neu begonnen werden,
    sobald eine neue Prüfungsverordnung erscheint.

    Sorry...aber wo soll das geregelt worden sein ?


    Dies ist ein Unterschied zu den Hochschulen; bei Hochschulen gibt es in den Prüfungsordnungen das sogenannte "endgültige Nichtbestehen" und auch bei den Zulassungsvoraussetzungen zu den Studiengängen steht explizit drin, dass ein Studiengang bei endgültigem Nichtbestehen nicht erneut belegt werden kann; in der PO des Wirtschaftsfachwirtes wird ein "endgültiges Nichtbestehen" aber nicht erwähnt.


    LG
    Garfield

    gepr. Betriebswirt (IHK)
    B.A. Business Administration


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