Hallo LuisaS,
könntest Du das bitte kurz ihm melden: Sören Brune brune.soeren@wb.dihk.de
Nachfolgende Prüflingsgenerationen würden Dir ewig dankbar sein.
Viele Grüße!
-Tim
Hallo LuisaS,
könntest Du das bitte kurz ihm melden: Sören Brune brune.soeren@wb.dihk.de
Nachfolgende Prüflingsgenerationen würden Dir ewig dankbar sein.
Viele Grüße!
-Tim
Ich dachte das wäre in Berlin doch geklärt?
Das war doch schon vor 2 oder 3 Jahren mal Thema?
Man darf Gesetze mitnehmen soviel man will.
@SKress:
Wenn du uns die Aufgabe beschreibst könnten wir vielleicht was dazu sagen.
Aber mir wäre keine Zollaufgabe bekannt.
Und ich bin die, die mit 9 oder 10 Gesetzen in die Prüfung gegangen ist...
Und ich bin die, die mit 9 oder 10 Gesetzen in die Prüfung gegangen ist...
Und bist Du mit allen wieder rausgekommen?
Wir hatten damals auch 'ne "Kofferprüfung", aber das meiste nicht gebraucht bzw. keine Zeit gehabt, drin zu suchen.
Weiß jemand, welche (rechtlichen) Möglichkeiten der Prüfungsteilnehmer in dem geschilderten Fall hat? Ist ja immerhin eine Benachteiligung.
Hallo KasiGF,
"Weiß jemand, welche (rechtlichen) Möglichkeiten der Prüfungsteilnehmer in dem geschilderten Fall hat?"
kostenlose Wiederholung sechs Monate später. Schadensersatz ... da befinden wir uns bereits auf hoher See.
LG
-Tim
Ich würde bei einem Widerspruch im Überdenkungsverfahren berücksichtigen, dass die an sich erlaubten Gesetzbücher nicht benutzt werden konnten und versuchen die "hohe See" und ein Gerichtsverfahren zu vermeiden...
Hallo LuisaS,
könntest Du das bitte kurz ihm melden: Sören Brune brune.soeren@wb.dihk.de
Nachfolgende Prüflingsgenerationen würden Dir ewig dankbar sein.
Viele Grüße!
-Tim
Hallo Tim,
wer ist denn Sören Brune bzw. welche Funktion hat er bei der DIHK?
Ich hatte eigentlich vor nur dann eine Beschwerde einzureichen, wenn die, durch die fehlenden Gesetzestexte nicht erhaltenen, Punkte entscheidend sind für das Erreichen einer höheren Note.
Viele Grüße
Luisa
Diesmal kann in Berlin zumindest niemand sagen man hätte Gesellschaftsrecht nicht brauchen können...
Passend "vorbereitet" wären das sicher lockere Handgriffe für volle Punktzahl gewesen.
(Also bei der UG/GmbH Aufgabe)
Und bist Du mit allen wieder rausgekommen?
Wir hatten damals auch 'ne "Kofferprüfung", aber das meiste nicht gebraucht bzw. keine Zeit gehabt, drin zu suchen.
Ich bin mit allem wieder raus, aber wenn man mal nachliest in der HSQ waren ein paar mit ausgedruckten Gesetzen.
Bitte kaufen oder mindestens vorher schriftlich die Erlaubnis einholen. Solche Diskussionen stören - vor allem alle anderen.
Ansonsten, Vorbereitung ist alles. Man kann zwar auch nur zur Gewissensberuhigung mitnehmen, aber das ist relativ
sinnlos.
Hallo Luisa,
Sören Brune ist der Bereichsleiter Prüfungsentwicklung bei der DIHK-BildungsGmbH. Geht auch weniger um eine Beschwerde, nur um eine Information aus erster Hand. Die Sache mit den Hilfsmitteln sollte schon bundeseinheitlich gehandhabt werden.
Viele Grüße!
Tim
Hallo PSB_IHK,
richtig. Das hinderte Mitarbeiter (richtige MA, keine aufsichtsführenden Rentner) einer Kammer nicht daran, meinen TN eine handelsübliche Gesetzessammlung wegzunehmen.
Viele Grüße!
-Tim
Ich schüttle jetzt mal einfach den Kopf!