Prüfung WBQ 18.10. - Themen, Berichte...

  • Sind bei euch viele durchgefallen? Ja, in der Prüfung waren schon Sachen dran, die wir auch nicht behandelt haben. Ich habe dummerweise auch den Rahmenstoffplan etwas außer Acht gelassen, weil ich einfach davon ausgegangen bin, dass wir schon alles drannehmen. Ansonsten hätte ich sicher besser abgeschnitten. Viele Sachen auch gelernt und behandelt, die da überhaupt nicht drin stehen. :roll: Bei dem handlungsspezifischen Teil wird mir das sicher nicht noch einmal passieren im April.

  • Die Handelskammer Hamburg hat jetzt immerhin vorläufige Ergebnisse online. Demnach habe ich alle vier Bereiche bestanden - allerdings extrem knapp. Bei den Ergebnissen steht fettgedruckt, dass die endgültigen Ergebnisse von der Festlegung im Prüfungsausschuss abhängen. Weiß jemand, ob die sich noch groß verändern werden? - wenn sie mir zwei Punkte wieder wegnehmen sieht das mit dem Bestanden nämlich schon wieder anders aus. Ansonsten bin ich nur total erleichtert, dass ich nicht nochmal ran muss, auch wenn ein Durchschnitt für WBQ von 59 Punkten jetzt nicht soo toll aussieht - in Anbetracht der Prüfungsaufgaben und in Erwartung einer mündlichen Ergänzungsprufung ist das denke ich noch ganz ok.

  • also ich bin in einem Fach durchgefallen und darf in die mündl.
    65% meines Lehrgangs geht es genauso! KEINER ist komplett durchgefallen! Jedoch dürfen 65% in Recht/Steuern ins mündliche.
    Die 35% die es bestanden haben, haben es mit 3-10 Punkten mehr als ich bestanden (ich hab 47 Pkt.).... also von daher... RECHT und Steuern ist echt übel...
    bin echt dankbar wenn ihr mir mitteilt was bei euch in der mündlichen dran kam. Sicher ist es keine Garantie, aber es kann vllt. doch hilfreich sein.
    Das Kindlebook hierzu hab ich schon gekauft! Danke an den lieben Moderator :) hierfür, ist super witzig geschrieben! Top!

  • So, nachdem die IHK Mannheim bei einigen aus unserem Kurs die Noten für die wirtschaftsbezogenen Qualifikationen nicht verschickt hatte, habe ich diese heute nach einem Anruf dort endlich bekommen.
    V&B 62 Punkte
    RW 80 Punkte
    R&S 53 Punkte
    Unternf. 59 Punkte


    Eine Kursteilnehmerin hat erst jetzt erfahren, dass sie in RW durchgefallen ist, hat aber keinen Termin für die Ergänzungsprüfung im wirtschaftsbezogenen Teil bekommen, dafür aber eine Einladung für die Situationsaufgaben zur Ergänzungsprüfung. Aber dort gibt es doch keine zusätzliche Ergänzungsprüfung, oder bin ich da falsch. Also noch mal zum Verständnis, sie hat 3 teile bestanden außer RW und bei den Sitaufgaben hat sie die 1. mit 53 Punkten und die 2. mit 43 Punkten abgelegt. Ist zufällig ein Prüfer hier, der mir beantworten könnte, was sie denn nun tatsächlich noch ablegen darf bzw muss? Wäre echt Super wenn hier jemand ne adäquate Antwort hätte.

  • Das ist aber nun komisch und macht keinen Sinn.


    Die Situationsaufgaben werden zusammengezählt und das abschließende Ergebnis ist dann auch noch abhängig von der mündlichen Abschlussprüfung. Für die Situationsaufgaben würde dies bis jetzt nun bedeuten, dass Sie mit 53 und 43 Punkten insgesamt 96 hat und dies wiederum durch zwei 48 ergibt. Denn es heißt gemäß Prüfungsordnung: "Die Punktebewertung für das Ergebnis der schriftlichen Prüfungsleistungen ist aus den beiden gleichgewichtigen Teilergebnissen zu bilden". In §7 (3) geht es weiter: "Für die Teilprüfung "Handlungssp***" ist eine Note aus dem arithmetischen Mittel der Punktebewertung der schriftlichen Situationsaufgaben und der Punktebewertung der mündlichen Prüfung nach § 3 Abs. 6 zu bilden.


    Also der zweite Teil ist im Endeffekt erst mit der mündlichen Abgeschlossen, weil daraus sich ja die Note bildet.


    Was den ersten Teil angeht, macht es so keinen Sinn... hier müsste Sie, sofern die Angaben stimmen, eine Einladung für die Ergänzungsprüfung im Fach ReWe bekommen. Sie sollte hier einfach noch mal nachfragen.
    Die Einladung Situationsaufgaben, denke ich jetzt mal, wird wohl eher die Einladung für Abschlussprüfung sein... die allerdings ohne das bestehen des ersten Teils keinen Sinn machen würde - dies müsste erst noch erfolgen. Da fehlt vielleicht mal wieder was ... die IHK Mannheim scheint mir hier nicht die ordentlichste zu sein.

  • Natürlich kann das Sinn ergeben.


    Eine Ergänzungsprüfung in einem Fach der WBQ wird nur dann angeboten, wenn mindestens eine mangelhafte Leistung erbracht wurde. Bei einem Ergebnis unter 30 Punkten besteht diese Möglichkeit nicht.


    Für die Teilnahme an den Situationsaufgaben (HSQ) ist die Voraussetzung lediglich, dass man an der WBQ-Prüfung teilgenommen haben muss. Diese muss nicht bestanden sein.


    Da bei einem Durchschnitt von 48 Punkten in der schriftlichen Leistung der HBQ die Prüfung nicht bestanden ist, erübrigt sich auch eine mündliche Prüfung.


    Mit den besten Grüßen


    Martin

  • Es ist so, dass sie lediglich bei den WBQ in RW mit 43 Punkten durchgefallen ist,die anderen Fächer hat sie bestanden, somit steht ihr eine mündliche Ergänzungsprüfung zu. Sie hat aber eine Einladung bekommen für Zitat: " Einladung zur Ergänzungsprüfung handlungsspezifische Qualifikationen" Also m.E. hat bei uns die IHK irgendwie Käse gebaut. Ich werde weiter berichten was rauskommt, sobald sie mit der IHK gesprochen hat.

  • Martin - hast du meinen Beitrag gelesen? Es macht eben keinen Sinn. Es stand nicht in Frage, ob Sie in ReWe in dem Sie keine 50 Punkte erreicht hat, eine Ergänzungsprüfung machen kann. Genau dafür hätte Sie eine Einladung bekommen müssen und nicht eine Einladung zur Ergänzungsprüfung im Teil HSQ.