Hallo zusammen!
Seit einigen Jahren ist es ja so, dass man mit Bestehen einer Meister- oder Fachwirtprüfung automatisch die allgemeine Hochschulreife erlangt und somit grundsätzlich an Universitäten und FH's alles studieren darf.
Der Passus aus dem Beschluss der Kultusministerkonferenz dazu lautet wie folgt:
Inhaber folgender Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildung erhalten eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung:
(...)
1.2 Inhaber von Fortbildungsabschlüssen, für die Prüfungsregelungen nach §§ 53, 54 Berufsbildungsgesetz (BBiG), §§ 42, 42a HwO bestehen, sofern die Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.
Da für das Ablegen der Prüfung zum Fachwirt kein Lehrgang vorgeschrieben ist, stellt sich mir nun die Frage, wie sich die Lage für diejenigen Fachwirte darstellt, die sich die Inhalte im Selbststudium beigebracht haben. Die haben ja exakt denselben Abschluss, haben aber keine 400 Stunden, die sie nachweisen können.
Gibt es hier eventuell jemanden, der sich nach einem Fachwirt im Selbststudium erfolgreich an einer Uni oder FH eingeschrieben hat oder jemand der die Frage beantworten kann?
Viele Grüße,
Tom