WBQ-KLausuren 9. März - Themen, Berichte, Meinungen

  • Also ich musste BWL/VWL und Unternehmensführung nachschreiben.


    Nach meiner Einsicht bei der IHK wusste ich, das ich einfach mehr schreiben muss und das wollte auch entsprechend umsetzen.
    Dann das Problem bei BWL/VWL, die Aufsicht erzählt uns erst nach 60 Minuten die Zeit, also noch 15 Minuten Zeit für 3 Aufgaben.
    Die Prüfung ist machbar gewesen, allerdings habe ich so ausführlich geschrieben das ich am Ende keine Zeit mehr hatte.
    Zur Geldwertstabilität der EZB, wäre da Offenmarktpolitik und Kreditgeschäfte richtig? Ich wusste da nicht so wirklich weiter.
    Marketing hatte ich mir gar nicht vorher angeschaut und mir wollte die Kommunikationspolitik nicht einfallen, ärgerlich aber was soll, weiß jmd wie viele Punkte es dort gab ? Die Frage zur Infaltion hatte ich gar nicht verstanden, wusste nicht was die IHK da von mir wollte. Sonst müsste ich alles haben, die Marktformen-Matrix habe ich versucht eine Minute vor Schluss auszufüllen wurde aber leider nicht fertig.


    Bei Unternehmensführung
    Da habe ich nur SWOT-Analyse gelesen und wusste nicht weiter, habe mich leider selbst zu verrückt gemacht. Hat jemand die Punktevergaben für Unternehmensführung? Würde gerne wissen ob ich eine Chance habe die Prüfung zu bestehen ?(

  • Nachdem Reinhard das Fach Recht und Steuer auch sonst gerne auf mich abwälzt, will ich gerne die Fragen hierzu beantworten.

    Teil b) hatte ich mit §873 Abs. 2 BGB erklärt, dass ja die mündliche Vereinbarung zur Falschangabe des Preises um 30 000 Euro gemindert hinfällig ist, da diese nicht notariell beglaubigt ist.

    Das stimmt leider nicht (wenn Du Dir den § 311 b (1) S.2 genau durchliest, wirst Du erkennen dass ein mündlicher Vertrag nach Auflassung und Eintragung gültig wird).


    In Anlehnung Deines Startrainers-Namensvetter "SuperSuperSuperPeppi...."


    Ich hab da den Handlungsbevollmächtigten und den Abschlussvertreter

    Der Abschlussvertreter ist selbstständig, gefragt waren unselbstständige Hilfspersonen, also z.B. noch Ladenangestellte.


    Ich hatte als Lösung, dass der Kaufmann der einen Firma diese 12 000 Euro zahlen muss, weil der Mitarbeiter ja noch im HG geführt wurde und ein Kaufvertrag zustande kam.

    Das Ergebnis passt, allerdings muss die Lösung ausführlich im Gutachterstil erarbeitet werden: Anspruchsgrundlage: Kaufvertrag, Voraussetzung Wirksame Vertretung, Prokura erloschen, aber trotzdem gegen e.K. wirksam, da noch im Handelsregister eingetragen.


    Kann jemand eine Musterlösung für die einzelnen Fächer einstellen bzw. wäre das erlaubt Reinhard?

    Musterlösungen gibt es nicht und erlaubt ist das leider auch nicht.

  • Mirko-City hat geschrieben: "Das es für die 30.000 keinen Vertrag gibt (zum Bsp. Abstandszahlung für überlassende Einbauten (Küche, Einbauschränke u.s.w. der Phantasie sind da ja keine Grenzen gesetzt, wird die Beweisführung für die mündliche Absprache sehr schwierig"


    Aufpassen: Auch mündliche Absprachen sind ein Vertrag! Lösung a) Vertrag über 120.000 € nichtig, da Scheingeschäft (§117 I BGB). b) Vertrag über 150.000€ wirksam, da Auflassung und Eintragung erfolgt ist (§311b I BGB).

  • Unternehmensführung - Aufgabe 6
    Personalbedarfsplanung


    Aufgabenstellung:
    Es müssen 1.500 Teile produziert werden zu je 80 Min (m) Prod.zeit.
    Im März ohne Feiertage mit 31 Kalendertagen (KT)und 4 Wochenenden macht dies 23 Arbeitstage (AT).
    Das UN hat 11Mitarbeiter (MA), welche Vollzeit arbeiten mit 8 Std. (h) je AT.
    15% Fehlzeitenzuschlag sind zu berückscihtigen.


    Führen Sie rechnerisch nachvollziehbar eine Personalbedarfsplanung von brutto zu netto aus und sichern Sie sich dadurch Punkte, bevor Sie diesmal wieder durchfallen.


    Berechnung:
    1.500 Produk.einheiten x 80 m = 120.000 m = 2.000 h
    + 15 % FZ-Zuschlag = 300 h
    Prod.zeit = 2.300 h


    1 MA x 8 h x 23 AT = 184 h
    x 11 MA = 2.024 h


    Differenz = 276 h


    Lösung:
    276 h / 184 h = 1,5
    Benötigt werden zusätzlich 1,5 MA. Ein MA arbeitet Vollzeit 184 h und ein weiter MA arbeitet Teilzeit 92 h. Proberechnung: 184 h + 92 h = 276 h.


    Personalplanung:
    Stellenbestand 11
    + benötigte Stellen 1,5
    = Bruttopersonalbedarf 12,5
    aufgerundet auf Personen 13


    - fortgeschr. Personalbestand 11
    = Nettopersonalbedarf 2



    Es ergisbt sich ein zusätzlicher Personalbedarf von 2 MA wovon 1 MA in TZ arbeitet, also eine halbe Stelle hat oder auch Halbtagsstelle genannt.

  • Martin.Lesny:


    Sprich beider Aufgabe müsste die Firma dann tatsächlich die 150 000 Euro bezahlen. Gibt es dann quasi Null Punkte bei dieser Aufgabe für mich?
    Bzw. ist mein Antwort zu Teil a auch falsch?
    Bei Aufgabe a) hatte ich es begründet mit §925 BGBAuflassung und damit 120 000 Euro,. dass alles geklärt ist damit.


    Beim Verwaltungsakt habe ich die Frage wohl absolut nicht verstanden.
    Ich habe als Begriffsmerkmale die Oberbegriffe der einzelnen Paragraphen reingeschrieben und versucht in der rechten Spalte die Inhalte der Aufgabe zuzuordnen.
    Begriff des Verwaltungsakts
    § 119
    Bestimmtheit und Form des Verwaltungsakts
    § 120
    Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt
    § 121
    Begründung des Verwaltungsakts
    § 122
    Bekanntgabe des Verwaltungsakts


    Gibt es bei so einer Antwort auch gleich 0 Punkte oder kann ich mit Teilpunkten rechnen.


    Es gab ja auch noch die Frage mit den Rechtsfolgen beim UWG. Ich hatte die 4 Folgen aufgeführt, wie sie im Gesetz zu finden waren. Aber wird "Verjährung" als Rechtsfolge richtig bewertet?
    Rechtsfolgen
    § 8 Beseitigung und Unterlassung
    § 9 Schadensersatz
    § 10 Gewinnabschöpfung
    § 11 Verjährung

    Technischer Fachwirt IHK - bestanden Februar 2017
    Technischer Betriebswirt IHK - bestanden Juni 2018

    2 Mal editiert, zuletzt von shafner ()

  • @ shafner:


    Beim Verwaltungsakt habe ich die Frage wohl absolut nicht verstanden.

    Das steht noch nicht fest. Deine Aufstellung ist noch im Rennen. Wenn Teile richtig sind, gibt es anteilige Punkte.



    Aber wird "Verjährung" als Rechtsfolge richtig bewertet?

    Nein. Es sind Beseitigung + Unterlassung + Schadenersatz + Gewinnabschöpfung = 4
    Das gleich zwei Rechtsfolgen in einem § enthalten sind, wie in § 8, zu erkennen, darf man vom WFW-Anwärter schon erwarten.
    Sollten du jedoch in der Prüfung deine o. g. Aufzählung ohne die §§ gelistet haben, hast du dennoch volle Punkte, da nur die ersten vier Antworten zählen und die sind ja richtig!


    Das ist Glück im Unglück. Oder wie man sagt, mehr Glück als Verstand.

  • Wifo:


    Ich habe folgendermaßen gerechnet:
    Aufgabenstellung:
    Es müssen 1.500 Teile produziert werden zu je 80 Min (m) Prod.zeit.
    Im März ohne Feiertage mit 31 Kalendertagen (KT)und 4 Wochenenden macht dies 23 Arbeitstage (AT).
    Das UN hat 11Mitarbeiter (MA), welche Vollzeit arbeiten mit 8 Std. (h) je AT.
    15% Fehlzeitenzuschlag sind zu berückscihtigen.



    Führen Sie rechnerisch nachvollziehbar eine Personalbedarfsplanung von
    brutto zu netto aus und sichern Sie sich dadurch Punkte, bevor Sie
    diesmal wieder durchfallen.


    Berechnung:


    1.500 Produk.einheiten x 80 min = 120.000 min


    1 MA x 8 h x 23 AT x 60 min x 0,85 = 9384 min



    Benötigte Mitarbeiter = 120 000 min / 9384 min = 12,79 --> 13 Mitarbeiter


    Nettopersonalbestand = Bruttopersonalbestand - fortlaufender Personalbestand = 13 - 11 = 2 Mitarbeiter


    ist das auch richtig oder gibt es hier mehrere mögliche Lösungen oder nur den einen Königsweg?

    Technischer Fachwirt IHK - bestanden Februar 2017
    Technischer Betriebswirt IHK - bestanden Juni 2018

  • Nein. Es sind Beseitigung + Unterlassung + Schadenersatz + Gewinnabschöpfung = 4
    Das gleich zwei Folgen in einem § enthalten sind, wie in § 8, darf man vom WFW-Anwärter schon erwarten.
    Sollten du jedoch in der echten Prüfung deine o. g. Aufzählung ohne die
    §§ gelistet haben, hats du dennoch volle Punkte, da nur die ersten vier
    Antworten zählen und die sind ja richtig!



    Glück im Unglück gehabt. Oder wie man sagt, mehr Glück als Verstand.



    Ich befürchte, dass ich die Paragraphen genannt habe und Verjährung ja auch unter Rechtsfolgen geführt wurde. Dann gibt es wohl Abzüge.


    hat jemand die Punkteverteilung für Recht / Steuern parat?

    Technischer Fachwirt IHK - bestanden Februar 2017
    Technischer Betriebswirt IHK - bestanden Juni 2018

  • Nachdem Reinhard das Fach Recht und Steuer auch sonst gerne auf mich abwälzt, will ich gerne die Fragen hierzu beantworten.

    Das stimmt leider nicht (wenn Du Dir den § 311 b (1) S.2 genau durchliest, wirst Du erkennen dass ein mündlicher Vertrag nach Auflassung und Eintragung gültig wird).

    In Anlehnung Deines Startrainers-Namensvetter "SuperSuperSuperPeppi...."

    Das Ergebnis passt, allerdings muss die Lösung ausführlich im Gutachterstil erarbeitet werden: Anspruchsgrundlage: Kaufvertrag, Voraussetzung Wirksame Vertretung, Prokura erloschen, aber trotzdem gegen e.K. wirksam, da noch im Handelsregister eingetragen.

    Musterlösungen gibt es nicht und erlaubt ist das leider auch nicht.


    Nochmal zu dem Grundstücksfall...gilt dies denn auch wenn erst der notariell beglaubigte Vertrag gemacht wurde und dann die Auflassung?
    Ich war der Meinung das es so gewesen ist...mein Erinnerungsvermögen kann mich da aber auch trügen.