Warum weiß eigentlich niemand so recht, ob eine Insolvenzordnung in der WBQ verwendet werden darf?
Insolvenzordnung
- Marquis-de-sade
- Erledigt
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Du darfst
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Ich bin da sehr verunsichert...
Steht nämlich nicht in der Einladung sondern nur.: insbesondere BGB, HGB... Aber nix von Inso -
nur.: insbesondere BGB, HGB...
Damit ist doch alles gesagt: "Insbesondere". Das würde da sonst nicht stehen.
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Du darfst, und ja, sie kam einmal auch dran.
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Ja sie kam schon öfters dran..
Aber nach Rückfrage bei der zuständigen IHK (durch mich) und zusätzlich durch unseren Dozenten, bekamen wir keine klare Aussage.. Nur immer den Verweis auf : "insbesondere"
Die haben sich zweimal telefonisch regelrecht davor gedrückt eine Verbindliche Aussage zu erteilen... -
Allgemein, solang die Bücher ne ISBN Nummer haben wirste keine Probleme haben, du kannst also auch den Schönfelder mitschleppen wenn es dir beliebt.
Bei uns in München waren die 6 DTV Bücher inklusive Insolvenzordnung der "Standard". In Recht waren alle Bücher zugelassen, in VWL nur das BGB weil das an dem Tag auch in der Hilfsmittelliste für die Klausur aufgeführt war, von wegen Gesellschaftsformen.
Zu den 6 DTV Sammelbänden würde ich auch raten zum lesen/lernen/mitnehmen. Beim Fachwirt ist das überschaubar und man hat nicht zig Gesetzestexte und Ordnungen verteilt.
Arbeitsgesetze
BGB
HGB
Insolvenzordnung
Steuerrecht
Wettbewerbsrecht -
Du kannst alle Gesetzestexte (gebundene Form, nicht selbst ausgedruckt) mitbringen. Auch GG oder so.
Insbesondere bedeutet, dass die anschließend aufgeführten Gesetze sicher am wichtigsten für die Prüfung sind. Daher dort die explizite Erwähnung. Alles andere kannst du durchaus auch mitbringen, wenn es den weiteren Regeln entspricht.
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gebundene Form, nicht selbst ausgedruckt
Das ist die Interpretation einiger IHKs. In der bundesweit einheitlichen und verbindlichen Hilfsmittelliste steht nichts von einer gebundenen Form.
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Es steht aber auch nichts von selbst ausgedruckten Unterlagen!