Klausuren WBQ 13. März - Berichte, Meinungen, Fragen

  • Hallo piranja,


    die Aussage des Prüfers ist falsch. In den Publikationen des Statistischen Bundesamtes ist von "Nicht-Inländern" nicht die Rede.


    Die Region außerhalb des jeweiligen Wirtschaftsgebietes wird in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen nicht als Ausland, sondern als „Übrige Welt“ bezeichnet.


    Im Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen ist von "gebietsansässigen Einheiten" und "nichtgebietsansässigen Einheiten" die Rede. Keine Spur von "Nicht-Inländern".



    Zu Deiner Grafik: "Preis" und "Menge" oder "€" und "x" sind in diesem Zusammenhang gleich ungenau. Die Abszisse mit "m²" zu bezeichnen, darüber kann man auch diskutieren. Letztendlich finde ich das kleinlich und ich würde maximal einen halben Punkt abziehen.


    LG
    -Tim

  • @piranja nein - nur wenn DU in EINEM Fach eine 5 hast.


    Die Punktabzüge sind mindestens "grenzwertig"; die Beschriftung mit € und X ist durchaus üblich und eindeutig. Ich wäre hier gar nicht auf die Idee gekommen, was abzuziehen. Die Bez. "Ausländer" ist ungenau - aber da deutlich wird, dass der Kern des Unterschieds zwischen den Begriffen verstanden ist, hätte ich nur 1 P abgezogen mit de Vermerk "ungenau".

  • Hallo Reinhard,


    " Die Bez. "Ausländer" ist ungenau - aber da deutlich wird, dass der Kern des Unterschieds zwischen den Begriffen verstanden ist, hätte ich nur 1 P abgezogen mit de Vermerk "ungenau"."


    wenn "Ausländer" ungenau ist, dann müsste "Inländer" ebenfalls ungenau sein. Was hättest Du als Prüfer denn erwartet?


    LG
    -Tim

  • Hallo Tim;


    Du hast recht - wie sollte man es sonst ausdrücken. Ich hab mich deshalb dazu verleiten lassen, es als "ungenau" zu bezeichnen, weil ich immer Wert darauf lege, dass es nicht verwechselt wird mit der Frage der Staatsangehörigkeit.

  • Hallo Reinhard,


    geht mir halt auch um die Wissensvermittlung.


    Inländer und Ausländer im Inland.
    Dann die Unterscheidung: Plus Inländer im Ausland, minus Ausländer im Inland.


    Ich halte das für recht eingängig.


    Eingängiger als: Inländer und Nicht-Inländer im Inland. Plus Inländer im Nicht-Inland minus Nicht-Inländer im Inland. 8|


    LG
    -Tim

  • Servus zusammen,


    habe heute auch meine Ergebnisse erhalten.


    VBWL 64
    RW 54
    Recht 56
    UF 85


    Wir hatten scheinbar zum Glück gnädige Prüfer da ich mir in Recht&Steuer auf jeden Fall sicher war unter den 50 Punkten gewesen zu sein,
    Ich hatte bei de ersten Aufgabe mit den 22 Punkten auf jeden Fall nicht die richtigen §§ verwendet, bin aber Inhaltlich auf das richtige Ergebniss gekommen, nur halt über einen falschen Ansatz, denke mal das ich mir dort noch ein paar Punkte einholen konnte. Denn die Aufgabe im Steurrecht mit dem Aufzeigen des Schemas hatte ich auch nicht, hatte dort wegen Zeitdruck die Aufgabe nur noch überflogen und den § abgeschrieben und nicht wie gewünscht als Schema dargestellt, da ich es überlesen hatte.


    Naja ich werde das jetzt so hinnehmen, auch wenn ich mit einen "guten" vierer als Gesamtnote sehr unzufrieden bin.


    Besteht die Möglichkeit auf eigenen Wunsch die Prüfungen nachzuschreiben oder ins Mündliche zu gehen?
    Falls ja, und ich verschlechtere mich (noch mehr als ich eh schon bin ;) ) zählt dann trotzdem die vorherige bereits bestandene Prüfung?

  • Hallo zusammen,
    ich hatte am Mittwoch die Einsicht in mein Prüfungsergebnisse.
    Die Woche zuvor habe ich die mündliche Ergänzungsprüfung in UF mit 82 Punkten bestanden.


    Bei der Einsicht in die Prüfungsergebnisse ist mir bei REWE aufgefallen ,dass bei Aufgabe 6 Berechnung der Fertigungslohnkosten und Fertigungsmaterialkosten ich nur 2 von 15 Punkten erhalten habe.


    Dabei konnte wohl das Kalkulationsschema nicht verstanden werden.


    Ich habe bei der Kalkulation die Abkürzungen für die Begrifflichkeiten verwendet so wie bei vielen Lüsungshinweisen der IHK genannt
    z.B. MK = Materialkosten / FK = Fertigungskosten usw.


    Ich habe die Damen der Aufsicht gefragt, ob Sie mir nun erklären könnte wo der Fehler lag.
    Allerdings Fehlanzeige, weil Sie nur die Aufsicht halten sollte und gar keine Ahnung der Aufgaben hatte.


    Nun habe ich mein Prüfungsergebnisse erhalten und als Gesamtergebnis habe ich 65 Punkte / ausreichend.


    Mir fehlen nun 2 Punkte um in den befriedigent Bereicht zukommen.


    Deshalb spiele ich mit dem Gedanken Widerspruch einzulegen um mit einem fachkundigen die Aufgabe durchzugehen und aufzuzeigen, dass dies die üblichen von der IHK verwendeten Abkürzungen sind. Einen Hinweise, dass man keine Abkürzungen verwenden darf ist mir nicht bekannt.


    Eine Frage an die Experte unter Euch:
    Meint ihr ich habe eine Möglichkeit die 2 Punkte zu bekommen, wenn ich aufzeigen, dass ich bei der Kalkulation IHK typische Abkürzungen verwendet habe ?


    Vielen Dank & Gruß


    Chris

  • Hallo Chris,


    stimmte denn das Ergebnis?


    Und: Wenn Du nur 2 von 15 P bekamst, dann müssen da Korrekturhinweise gestanden haben.


    Ich kann nur für mich sprechen: Ich ziehe nie auch nur einen Punkt ab, nur weil jemand gebräuchliche Abkürzungen verwendet.


    Hast Du eine Kopie der Klausur?


    LG
    -Tim