Hallo Tim,
leider habe ich keine Kopie der Prüfung.
Ob das Ergebnis stimmt kann ich auch nicht beantworten. Es wurde auch nach Nachfrage kein Lösungshinweis ausgehändigt.
Das hätte mich nämlich auch interessiert. Die Dame meinte man könnten den Lösungshinweis erst nach der Veröffentlichung der IHK einsehen.
Deshalb bin ich stark am überlegen, ob ich einen Widerspruch einlegen soll und meine Argumentationslage ausreicht.
Das merkwürde ist auch z.B.: das ich KS mit dem Prozentwert in der Kalkulation eingetragen haben und ich mich daran errinnern kann, dass dort als vermekrt ? eingetragen wurde.
Ich hätte gedacht, dass einem fachkundigen Prüfer das Kalkulationsschema bekannt sei und KS eigentlich für Kundenskonto steht.
Kann sein das ich mich aber auch total irre .
Da das Notenergebnisse am Gesamtergebnis gemessen wird, bräuchte ich 8 Punkte um auf eine schlechte 3 zukommen.
Ich weiß nun nicht, ob ich es auf eine Versuch ankommen lassen soll oder mich mit dem Ergebnis zufrieden geben soll .
Ich hätte bei der Einsicht auch gedacht, dass jemand fachkundiges anwesend sei.
Vielen Dank schonmal für die Ratschläge.
Danke & Gruß
Chris