WBQ-Klausuren 18. Okt. - Themen, Berichte, Meinungen

  • Ich bin mir des Fehlers bewusst und stehe auch dazu.
    Beim nächsten mal ist mehr auf solches zu Achten.


    Dennoch habe ich lediglich wie oben angesprochen die bitte, ob jemand noch weiß wie die Aufgabe von befr. AV aufgeteilt wurde.


    Waren das Aufgaben von a-d ?


    Allen anderen Aufgaben warem i.O.


    Alleine irgendwie 5-6 Pkt bei Aufgabe 3 zu erhalten würdne mich leichter schlafen lassen :D

  • Hallo zusammen :),


    also ich fand die Prüfungen an sich alle machbar. Das Einzige, was mir schwer fiel, war in RW die BEP-Frage mit dem Prozentsatz von 70 %. In der Prüfung hatte ich da irgendwie einen Hänger und habe sie letztendlich übersprungen und mich am Ende nochmal daran versucht, allerdings ohne Erfolg. Als auch die letzte Aufgabe mit den FK-Zinsen war etwas mühsam, aber nicht unmöglich... ;)


    In Recht & Steuern fehlte einfach die Zeit. Ich bin gerade so mit allen Aufgaben fertig geworden ohne nachträgliche Kontrolle. Aber auch diese Prüfung war machbar.


    VWL/BWL & Unternehmensführung waren quasi geschenkt. Die einzige Aufgabe in UF, die ich nicht verstanden hatte, war irgendwelche Kontrollinstrumente, welche man verwenden kann...
    Hat da jemand eine Ahnung, was dort gemeint war?


    Also ich bin zufrieden und sollte gefühlstechnisch überall bestanden haben, mal mehr und mal weniger gut :D

  • 2) Käufer kauft Vase von anderem, sind sich einig über Vertragsbestandteile. Vase geht zu bruch, keiner weiß bei Vertragsschluss darüber Bescheid. Wirksamer Kaufvertrag? Muss Vase und Geld übergeben werden? Anspruch auf Schadensersatz wenn Vase hätte weiter verkauft werden können?

    Die wollten nicht ernsthaft den § 311 a BGB??? =O


    Macht sich im Aufgabenerstellungsausschuss überhaupt noch jemand die Mühe, mal nachzuschauen, für wen die Klausur entworfen wird? Eher nicht, sonst würden in einer Prüfung, die zu einem praxisorientierten Abschluss führen soll, nicht solche Fälle auftauchen. Dagegen ist selbst die Frage nach § 8 BGB ja noch sinnvoller. :roll:


    BWL/VWL war hingegen viel zu einfach.

  • Die AUfgabe war nur anders gestellt als gewohnt. Bisher waren immer die Fk-Zinsen angegeben und die Rentabiltitätskennziffern zu errechenn. Hier waren die Rentabilitätskennziffern angegeben und man musste umgekehrt die Höhe des Ek und die Fk-Zinsen ausrechnen, also umstellen...
    Das sind genau die Sachen, die einen in der Klausur ins Schleudern bringen, wenn man ein Thema immer nur von EINER Seite betrachtet hat!

  • Die wollten nicht ernsthaft den § 311 a BGB??? =O
    Macht sich im Aufgabenerstellungsausschuss überhaupt noch jemand die Mühe, mal nachzuschauen, für wen die Klausur entworfen wird? Eher nicht, sonst würden in einer Prüfung, die zu einem praxisorientierten Abschluss führen soll, nicht solche Fälle auftauchen. Dagegen ist selbst die Frage nach § 8 BGB ja noch sinnvoller. :roll:


    BWL/VWL war hingegen viel zu einfach.

    Welchen § die da hören wollten, kann ich auch nicht sagen.
    Selbst wenn man während der Prüfung, den richtigen Paragraph "errät", würde die Zeit nicht reichen um das Ganze dann auszuformulieren.


    In meinen Augen ist die Wahl der Aufgaben oft einfach nur sinnfrei und vollkommen an der Praxis vorbei.

  • Die AUfgabe war nur anders gestellt als gewohnt. Bisher waren immer die Fk-Zinsen angegeben und die Rentabiltitätskennziffern zu errechenn. Hier waren die Rentabilitätskennziffern angegeben und man musste umgekehrt die Höhe des Ek und die Fk-Zinsen ausrechnen, also umstellen...
    Das sind genau die Sachen, die einen in der Klausur ins Schleudern bringen, wenn man ein Thema immer nur von EINER Seite betrachtet hat!

    Klara: Wie Reinhard schon schrieb, es lag daran, dass man die Rentabilitäts-Formel erstmal umstellen musste, um zum gewünschten Ergebnis zu gelangen. Normalerweise ist alles vorgegeben und man muss nur noch die Zahlen einsetzen. Dies war in dieser Aufgabe jedoch nicht der Fall.


    Ich hoffe, Dir reicht die Antwort dazu aus. :)

  • Die AUfgabe war nur anders gestellt als gewohnt. Bisher waren immer die Fk-Zinsen angegeben und die Rentabiltitätskennziffern zu errechenn. Hier waren die Rentabilitätskennziffern angegeben und man musste umgekehrt die Höhe des Ek und die Fk-Zinsen ausrechnen, also umstellen...
    Das sind genau die Sachen, die einen in der Klausur ins Schleudern bringen, wenn man ein Thema immer nur von EINER Seite betrachtet hat!

    Sehr richtig! Zu einer Prüfungsvorbereitung gehört mehr als nur Formelsammlungskompetenz. Die IHK weiß ja auch, welche Formeln sie da reingeschrieben hat. Und man sollte mindestens mal eine Formel mathematisch umstellen können, um von solchen Aufgaben nicht überrascht zu werden.

  • Zur Verjährung:


    Sowas sind doch eigentlich praxisbezogene Aufgaben.


    Wenn man zahlt - ist man selber schuld. siehe BGB §214 (1)


    Vor Gericht übrigens auch.
    Wenn man da die "Einrede" der Verjährung nicht bringt wird man verurteilt.
    Das Gericht prüft die Verjährung nicht. Und sagt auch nix wenn es sie sieht.



    Wenn man noch ne (eher theoretische) Aufrechnung von verjährten Forderungen mitreinmischen würde naja - aber so
    sehr praxisbezogen.

    Fachwirt bestanden März 2015
    Ausbildereignung Februar 2016
    Prüfertätigkeit in der Ausbildung Juli 2016